Kfz versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
ich habe eine frage die sich um eine kfz-versicherung dreht,
kann man an einem sonntag einen vertrag abschliessen(versicherungs-agent),
der vertrag ist auf einen sonntag datiert,
oder gelten die gesetzlichen oeffnungszeiten der gesellschaft?

und gibt es einen unterschied zwichen dem vertrags beginn
und dem datum der zulassung,

vertrags beginn ist 1.7.09
zulassung erst am 10.8.09

fuer mich alles etwas komich,
das hat meine frau fuer unsere tochter bei der r+v abgeschlossen,

vielen dank fuer eine antwort
wolfgang kreiska

Hallo Herr Kreiska,

prinzipiell können Sie den Vertrag abschließen (Datum der Unterschrift), wann Sie möchten. Der Vertreter der R+V selbst hat ja keine Öffnungszeiten. Vielleicht ist es ein bekannter von Ihnen und Sie treffen sich Sonntag Abend zum Bier und dabei wird unterschrieben.

Prinzipiell kein Problem. Was den Vertragsbeginn angeht, so kann der Vertreter mit seiner Unterschrift bzw. seiner Vertretungsvollmacht Ihnen eine sog. vorläufige Deckung gewähren. Dort wird i. d. R. sogar eine Uhrzeit eingetragn. Auch die kann 20 Uhr abends sein. Immer noch kein Problem.

Vertragsbeginn ist normaler Weise immer der Tag der Zulassung. An dem Tag beginnt offiziell der Vertrag. Die erwähnte vorläufige Deckung kann schon vorher greifen. Tut zum Beispiel Not, wenn Sie mit einem Auto zunächst mal zur Zulassungsstelle müssen. Dann haben Sie Schutz über die vorläufige Deckung.

Die große Differezn in Ihrem Fall, von knapp 6 Wochen ist etwas eigenartig, in der Tat. Warum soll ich so früh im Vorfeld schon den Beginn (oder selbst die vorläufige Deckung) aussprechen? Fakt ist aber, wenn ein Auto garnicht zugelassen ist, dann kann der Vertrag auch nicht beginnen, da das „Risiko“, nämlich das zugelassene Auto noch garnicht existiert.

Insofern etwas unsinnig. Könnte aber bei der praktischen Umsetzung evtl. sowieso abgeändert werden, so dass dann der 10.08. Vertragsbeginn sein wird.

Gruß

Alexander Haid

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Hallo Wolfgang!

Man kann den Vertragsbeginn ohne Weiteres auf einen Sonn- oder Feiertag legen. Das ist auch insbesondere bei Versichererwechsel zum 01.01. üblich - sonst könnte man ja die Versicherung nicht ohne Unterbrechung wechseln :wink:

Aber auch in Deinem Fall, wo offensichtlich rückdatiert wurde, um zum 01.01.2010 die nächstbessere SF-Klasse zu erhalten, ist das okay.

Versicherungsrechtlich (sofern es Dich interessiert) gibt es verschiedene Vertragsbeginne. In Deinem Fall ist der 10.08.09 der sog. materielle Vertragsbeginn = Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Der 01.07.09 ist der technische Vertragsbeginn = Beginn des prämienbelasteten Zeitraums.

Schönen Gruß
Bernd

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Hallo,
vielen herzlichen dank das war sehr verstaendlich fuer mich und hat meine fragen (und besorgniss) ausgeraeumt.
schoenes wochenende
wolfgang

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