Kfz versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte gern eine Antwort auf die Frage:
Kann ich mehrere Kfz-Versicherungsverträge abschliessen?
Gibt es in diesem Bereich eine Begrenzung oder ist es möglich z.B. 3 Verträge für 3 Fahrzeuge abzuschliessen/zu besitzen die je 30% Schadenfreiheitsrabatt aufweisen durch eine Übernahme von Alt-Verträgen ersten Grades aus der Verwandschaft?

Hallo,

prinzipiell kann jeder Versicherungsnehmer so viele Kfz-Verträge abschließen, wie er will bzw. wie Fahrzeuge vorhanden sind.

Die Prozente bzw. Schadenfreiheitsklassen spielen hierbei ebenfalls keine Rolle. Wenn der Rabatt jeweils regulär übernommen wird, dann kann man auch das beliebig oft machen. Der Rabatt gehört ja immer zu einem Vertrag, dieser zu einem Kfz.

Insofern gibt’s hier keinerlei Grenzen.

Gruß

Alex Haid

Hallo und besten Dank für Ihre Anfrage.
Selbstverständlich können Sie so viele Kfz Versicherungsverträge abschließen wie Sie wollen oder auch müssen. Eine Rabattübertragung aus Alt-Verträgen aus der Verwandschaft ist ebenfalls möglich. Allerdings kann hier nur der Rabatt übertragen werden, den man sich selbst hätte erfahren können. Ein kurzes Beispiel: Der Altvertrag hat die SF 20 (20 Schadensfreie Jahre) und Sie bestitzen Ihren Führerschein seit 10 Jahren. Dann erhalten Sie maximal die SF 9. Eine 1 zu 1 Übernahme von Rabatten ist nur bei Gewerbetreibenden (Einzelfirma) oder juristischen Personen möglich. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage http://www.saw-assekuranz.de

Liebe Grüße

Stephan Brückner

Hallo Herr Haid,

vielen Dank für die schnelle Info. Ich hatte es mir auch so vorgestellt war mir aber nicht sicher, ob es auch realisierbar ist. Nicht alles was eigentlich logisch ist, kann man bei einer Versicherung auch als gegeben voraussetzen. In dieser Angelegenheit hatte ich im Internet leider keine Information finden können.
Vielen Dank!

MfG Uwe

Hallo Herr Brückner,

vielen Dank für die schnelle ausführliche Info.
Ich hatte es mir auch so vorgestellt war mir aber nicht sicher, ob es auch realisierbar ist. Nicht alles was eigentlich logisch ist, kann man bei einer Versicherung auch als gegeben voraussetzen. In dieser Angelegenheit hatte ich im Internet leider keine Information finden können.
Vielen Dank!

MfG Uwe

Hallo Uwe,

ja, Versicherungen und Logik gehen nicht immer zusammen, das ist wohl wahr!

Sie müssten nur auf eines noch achten:
Man kann immer nur die Schadenfreiheitsklasse übernehmen, die man auch selbst aufgrund seiner Führerscheindauer selbst hätte erfahren können.

Bsp.: Wenn Sie von jemandem die SF-Klasse 8 mit 40 % übernehmen wollen, haben aber selbst erst 6 Jahre einen Führerschein, dann bekommen Sie auch nur die SF-6 mit z. B. 55 % (das variiert von Anbieter zu Anbieter in den Prozenten).

Dieser Punkt ist nicht unwichtig, sonst gibt’s nachher Irritationen.

Gruß nochmal.

Alex Haid

Hallo Herr Haid,

nochmals vielen Dank für diese ausführliche Schilderung.
Ich selbst habe SF 25 und wollte einen weiteren Vertrag übernehmen ebenfalls mit SF 25 für einen Zweitwagen und meine Vermutung war, dass eine Person nur einmal „einen“ Vertrag mit SF 25 besitzen kann. Ein „Zweitwagen“ im selben Vertrag wird ja auch nicht mit derselben SF Klasse vergeben sondern schlechter gestellt. Aus diesem Umstand ergab sich für mich diese Frage.

Gruß Uwe