Liebe/-r Experte/-in,
habe bis zum 17.12.2002 immer ein Auto verisichert gehabt, seitdem aber nicht mehr. Bis auf 40% SF. Nun möchte ich, damit ich den SF nicht verliere, wieder eine Autoversicherung abschließen und könnte den Zweitwagen meines Schwagers versichern, den meine Schwester fährt. Muss ich in den Brief eingetragen werden und müssen wir das Fahrzeug ummelden? Welche Möglichkeiten haben wir?
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Normaler Weise verfällt der Schadenfreiheitsrabatt, wenn man 7 Jahre lang kein Auto versichert hatte. Bei einigen Gesellschaften wird dieser Zeitraum auch verlängert. Damit Sie auf keinen Fall Ihren Schadenfreiheitsrabatt verlieren, sollten Sie schnellstmöglich einen Änderungsantrag bei der gesellschaft aufnehmen, wo der zeitwagen Ihrer Schwester versichert ist. Sie können bei dieser Versicherungsgesellschaft Versicherungsnehmer werden, ohne dass Sie Halter seien müssen. Zum 31.12. können Sie die Versicherungsgesellschaft dann auch wechseln. So bieten wir auf unserer Homepage http://www.saw-assekuranz.de/ auch einen unabhängigen Versicherungsvergleich über einen online Rechner an.
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Stephan Brückner
Hallo und guten Tag,
in der Regel bleibt die SF-Klasse bei fast allen Versicherern 7 Jahre erhalten, danach allerdings verliert der Kunde seinen Rabatt jährlich um eine Stufe.
Das Fahrzeug des Schwagers muss nicht umgemeldet werden, es ist nur wichtig dass ein Versicherer einen abweichenden Halter akzeptiert (also Versicherungsnehmer und Halter nicht identisch sind), Einige Gesellschaften erheben in dem Falle einen relativ geringen Mehrbeitrag, andere verzichten darauf (die VHV Hannover z.B.) wieder andere lehnen den Versicherungsschutz grundsätzlich ab, wenn ein abweichender Halter in dem Antrag eingetragen wird (DEVK z.B.), Einfach mal bei der Versicherung fragen bei dem der Schwager z. Z. mit dem Zweitwagen versichert ist.
Die Änderung der Versicherung muss der Zulassungsbehörde mit einer eVB (elektronischen Versicherungsbestätigung) gemeldet werden.
Einfacher geht’s natürlich wenn man den Rabatt auf den Schwager oder die Schwester überträgt (Formular TB 28) gibt’s bei jedem Versicherer, aber nun kommt’s darauf an wie lange der Schwager/ die Schwester den Führerschein hat. Die SF Klasse kann nur in der Höhe übernommen werden, in der derjenige auch selbst sich den Rabatt erfahren haben kann. (Führerschein 2 Jahre geht maximal dann auch nur SF – Klasse 2).
Wenn noch Fragen sind, dann bitte einfach noch mal eine E-Mail schicken.
Herzliche Grüße,
Horst.