Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine allgemeine Frage zur Abwicklung von Schäden und hoffe, Sie können mir diese beantworten.
Ein anderes Auto hat beim Einparken meine Stoßstange beschädigt (leicht eingedrückt, kleiner Kratzer). Der Vorfall ist polizeilich aufgenommen worden, weil der Unfallgegner so ehrlich war, die Polizei zu informieren (ich war an dem Tag garnicht in der Stadt). Laut meiner Fachwerkstatt von der ich gerade komme beläuft sich der Schaden auf ca. 1.500 Euro, da die gesamte Stoßstange getauscht werden muss, da sie an der besagten Stelle gebrochen ist.
Da ich in München wohne und der Wagen noch nagelneu ist, befürchte ich sowieso täglich neue Kratzer und Dellen an den Stoßstangen, weil solche Parkrempler hier leider sehr häufig vorkommen.
Ich tendiere daher zur Zeit dazu, die Stoßstange nicht reparieren zu lassen und das Geld lieber aufzuheben und die Stoßstange erst reparieren zu lassen, wenn sie noch ramponierter aussieht.
Den Schaden übernimmt ja auf jeden Fall die gegnerische Versicherung. Wie ist das geregelt, wenn man nur das Geld haben will und den Schaden (vorerst) nicht reparieren will? Reicht dann der Kostenvoranschlag von der Werkstatt aus, oder muss der Schaden womöglich repariert werden?
Es wäre toll, wenn Sie mir diesbezüglich helfen könnten. Danke!
Viele Grüße,
Thorsten Waldorf
Hallo Thorsten,
ob der gegn. Haftpflichtvers. der KVA ausreicht, kann ich nicht sagen. Allgemein dürfte dies aber bei ca. 1,5 T€ der Fall sein.
Du musst dort nur mitteilen, dass du „fiktive Abrechnung“ wünschst.
Zu beachten: bei dieser Regulierungsart wird nur der netto-Betrag erstattet, ohne MWSt. Diese gibt´s nur, wenn später nachgewiesen wird, dass dieser Schaden tatsächl. rep. wurde.
Gruß Jens
Hallo Herr Waldorf,
prinzipiell haben Sie auch die Möglichkeit einer Barleistung, denn der Schaden ist ja nunmal entstanden und muss ausgeglichen werden.
Dann erhalten Sie allerdings keine Mehrwertsteuer, denn die fällt ohne Reparatur ja nicht an.
Zudem könnte es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der nächste Parkrempler passiert, denn dann wird’s u. U. schwierig die einzelnen Schäden auseinander zu halten und es kann ganz schnell der Verdacht des Versicherungsbetrugs aufkommen. Hier müssen Sie also entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Möglich ist beides!
Schönen Gruß aus Berlin
Alexander Haid
Hallo!
Wie in meinem Profil angegeben, ist mein Fachgebiet Kfz-Versicherung ohne Schaden, deshalb nur ne Basis-Antwort: Grundsätzlich kann immer nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Welche evtl. Einbußen man da hat, sagen Dir sicher die anderen Experten, die Du angeschrieben hast.
Schönen Gruß
Bernd
Hallo Herr Waldorf,
also vorab, es ist so dass man aus einem erlittenen Schaden einen Anspruch auf Wiedergutmachung hat. Dieser Schadenersatz muss den Geschädigten so stellen als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Das bedeutet in der Regel dass man die beschädigten Sachen möglichst reparieren lassen sollte.
Meine Erfahrung geht dahin dass es der Versicherung nicht ausreicht einen Kostenvoranschlag von der (Fach) – Werkstatt vorgelegt zu bekommen. Das hat etwas mit den so genannten „schlechten Erfahrungen“ und auch mit ein wenig Misstrauen zu tun. Misstrauen deswegen weil so mancher Geschädigte mit der Werkstatt mauschelt. Das sollte man aber nicht persönlich nehmen, es ist halt so.
Das bedeutet dass die Versicherung lieber aufgrund eines Gutachtens abrechnet, auch wenn das Gutachten zu Lasten der Versicherung geht.
Einen Rechtsanspruch auf Bargeldentschädigung haben Sie leider nicht, aber es hängt auch sehr viel von dem einzelnen Sachbearbeiter ab,
Ich denke aber die Geschichte lässt sich sicher einfach lösen, ich würde vorschlagen dass Sie mit der Versicherung sprechen sollten, die Haftungsfrage ist ja offensichtlich gelöst, insofern weiß die Versicherung ja dass auf sie Kosten zukommen.
Die meisten Versicherungen haben in den Großstädten einen Schadenschnelldienst, dieser hat immer Regulierungsvollmacht und kann gleich vor Ort Zusagen machen. Ich denke dass das die bessere Lösung ist. Nehmen Sie dann den Kostenvoranschlag mit und legen ihn dem Schadenschnelldienst vor.
Viel Erfolg und herzliche Grüße.
Horst Heydeck