KFZ Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

kann jemand mir helfen und mir tipps geben ?
Vor 1 Woche war in in einem Verkehrsunfall verwickelt worden. Ein anderer fuhr beim Rückwärtsfahren gegen meine Stoßstange (Beule).
Er gab auch sofort zu, dass es seinen Fehler war.
Ich fotografierte den Schaden, seine VersicherungsNr. und seinen Ausweis. Wir haben nicht die Polizei gerufen, weil er den Schaden auf seine Kappe nimmt.
Er meinte, dass er sofort am Montag seinen Versicherung anrufe und diesen Unfallschaden melden werde.
Er rief mich am Dienstag wieder an und meinte, dass er bereits den Schaden schon gemeldet hat (HUK-Coburg) und dass der Sachbearbeiter mit mir in Kontakt treten werde.
Ich bin auch bei HUK versichert. Leider gab es keinen Anruf von dieser Sachbearbeiter von HUK. Ich rief bei der HUK-Versicherung an und keiner konnte mir helfen bzw. ich solle später nochmals melden oder man würde sich wieder bei mir melden - leider Fehlanzeige.
Ich finde eine Schweinerei ist das.
ich rief ihn wieder an und er meinte, dass ich keine Sorge bräuchte, da er den Schadne bereits schon gemeldet hat und man würde mir bald kontaktieren.

Frage: wie lange muss ich warten ? Was kann ich hier tun, wenn keiner mir hier anruft ? HUK reagierte überhaupt micht auf meiner Anfrage (email also auch telefonisch).

Kann jemand mir Tipps geben ?

Danke im voraus.

MfG

Loren L.

Hallo Loren,

am besten ist du schilderst der HUK den Vorgang schriftlich und sendest einen Kostenvoranschlag, Fotos u.s.w. hin. Dabei setzt du dann eine Frist von 14 Tagen. Den Brief versendest du sicherheits halber per Rückschein.

Stephan

Hallo Schnorkel,

ok, das mache ich genauso …
danke dir für diesen Tipp. :wink:

Grüße

Loren

Hallo Loren L.

Zu Deinem Fall kann ich nur soviel sagen, dass die HUK nicht gerade berühmt ist für die schnelle Schadenregulierung!
Aber nun zur Sache,
Die HUK muss Dir ein Formular zusenden, und zwar eines für den Anspruchsteller. Darin trägst Du dann Deine Sicht der Schadenschilderung ein, so wie Du sie in Erinnerung hast. dann t erst einmal die HUK am Zuge und Du hast Deine Ansprüche zumindest erst einmal angemeldet und gesichert.
Sollte die HUK dann bei der Regulierung auf stur oder auf Verzögerung schalten, so kommst Du nicht umhin einen Anwalt aufzusuchen und ihn um Mithilfe bei der Regulierung zu bitten.
Die Kosten für den Rechtsanwalt kannst Du ja über Deine Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen, sofern Du eine hast. Andernfalls musst Du den Rechtsanwalt erst einmal selbst bezahlen und anschließend von der HUK die Kosten einfordern.

Aber informiere die HUK davon dass Du einen Anwalt nehmen willst, denn die Versicherung könnte sich später auf den Standpunkt stellen, es sei ja nicht nötig gewesen und die Kosten sollten ja gering wie möglich gehalten werden. Manchmal genügt es auch wenn der Versicherung nur mitgeteilt wird ich werde nun einen Anwalt einschalten, da mir die ganze Angelegenheit zu lange dauert. Viele Gesellschaften zahlen dann sehr rasch.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Regulierung.

Ein schönes Wochenende,

mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck

Versicherungsmakler
Helegrund 28
31195 Lamspringe
Tel. 05183 – 2187
E-Mail: [email protected]

Hallo Horst,

danke für deine Hilfe. Ja, die HUK haben mir nun am Telefon gesagt, dass sie bereits schon einen Brief gesendet haben. Ich warte ab, was drin steht. Vielleicht das Formular, das du hier erwähnt hast.

Danke dir. :wink:

Grüße

Loren