Kfz-Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,

mein erster Sohn (21) fährt seit 2,5 Jahren unfallfrei ein Auto, das ich als Zweitwagen (mit 120% im ersten Jahr- ich weiß momentan nicht, auf wie viel es jetzt steht, aber das wissen Sie sicher.) angemeldet und versichert habe. Er will sich nun ein neues Auto kaufen und ich habe dazu folgende Fragen:

  1. Könnte er es schon für sich (auf seinen Namen) zulassen und auch die Versicherung mit den Prozenten übernehmen? Oder muss ich das Auto kaufen und weiterhin als Zweitwagen führen? (Klar, dass er das Auto gerne auf seinen Namen anmelden würde…) Ab wann kann mein Sohn auf eigenen Prozenten fahren?

Nun ist sein altes Auto ja noch nicht verkauft und ich weiß auch nicht genau, was damit geschehen wird, da bereits mein zweiter Sohn vor seiner Führerscheinprüfung steht.

  1. Sollte ich das neue Auto weiterhin bei mir anmelden müssen, wird das dann als 3.Fahrzeug angemeldet und was ist damit verbunden? Oder sollte dann das neue Auto bei seinem Vater als Zweitwagen angemeldet werden und ich habe weiterhin das alte Auto als Zweitwagen bei mir? Was geschieht dann mit den Prozenten meines Sohnes? Wird das neue Auto dann so eingestuft, wie das alte jetzt bei mir war, oder fängt er dann bei meinem Mann wieder mit 120% an?
    Sie merken – ein diffuses Durcheinander von Fragen, auf die ich keine Antwort habe. Ich bin total überfordert damit und suche dringend Hilfe!!!
    Ganz herzlichen Dank für die Bemühungen sagt
    Chris

Hallo Chris,

das ganze ist nicht so leicht zu beantworten, da die sog. „Zweitwagenregelungen“ nicht einheitlich sind, d. h. hier kocht jeder Versicherer sein eigenes Süppchen.

Was mich stutzig macht ist, dass Sie für den 2. Wagen, den Ihr Sohnt fährt, auf 120 % fahren bzw. fuhren. Dieser Prozentsatz ist zwar auch nicht bei jedem Versicherer identisch, die „Schadenfreiheitsklasse“ (SF-Klasse), die dahinter steckt, allerdings schon.

Die 120 % entsprechen bei Ihrem Versicherer wahrscheinlich der SF-Klasse 0, bestenfalls der SF-Klasse 1/2.

Wenn dem so ist, dann steckt dahinter kaum eine echte Zweitwagenregelung, die Ihnen auch einen Vorteil bringt. Grund dafür könnte sein, dass Ihr Sohn zu jung ist. Viele Versicherer bieten die Zweitwagenregelung nämlich nur dann an, wenn das Fahrzeug nicht von Fahrern unter 23 oder 25 gefahren wird. Das träfe bei Ihnen dann nicht zu.

Da es wie gesagt schwer ist, das blind und aus der Ferne zu beurteilen kann ich nur empfehlen, Ihrem aktuellen Vertreter oder Makler auf den Zahn zu fühlen. Der soll Auskunft geben, ob tatsächlich eine Zweitwagenregelung greift, wo der Vorteil liegt (natürlich im Preis, das ist klar) und was die sinnvollste Konstellation für den 2. Junior ist!

Ein allgemeiner Hinweis noch zum Schluss:

Man kann immer nur die SF-Klasse übernehmen, die man sich selbst hätte erfahren können. „SF“ steht für „schadenfrei“. Somit kann also jemand, der z. B. 3 Jahre den Führerschein hat und für den die Mama aktuelle noch die Versicherung hält, auch nur eine SF-3 übertragen bekommen. Wenn der Vertrag über die Mama aber vorher einen Rabatt von z. B. SF-5 hatte, dann gingen bei der Übertragung 2 SF-Klassen verloren.

Ich hoffe, das habe ich nicht zu kompliziert ausgedrückt.

Toi toi und Gruß aus Berlin.

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo und besten Dank für die Anfrage,

Ihr Sohn erhält ebenfalls die SF 1/2 wenn er mindestens 3 Jahre seinen Führerschein hat. Ansonsten ist es günstiger, wenn Sie vorerst Versicherungsnehmer, auch für das neu hinzu kommende Fahrzeug bleiben. Nach zwei - drei Jahren, lohnt es sich dann den Rabatt zu übertragen.
Einen unverbindlichen Beitragsvergleich können Sie auf unserer Internetseite http://www.saw-assekuranz.de/versicherungsvergleichs… durchführen. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.

Liebe Grüße

Stephan Brückner

Hallo,

gerne bin ich behilflich. Wann genau hat der Sohn seinen Führerschein gemacht?

Er kann natürlich die %e die er lt. seinem FS hat übernehmen aber das lohnt nicht da er min. 3 Jahre einen haben muss!

Gerne unterbreite ich Ihnen Angebote für Ihre Kinder für die neuen Autos und sende Ihnen auch die elektronischen Versicherungsbestätigungen (Doppelkarte) zu! Teilen Sie mir Ihre Email-Adresse mit!

Ansonsten alles ganz einfach wenn Sie einen Fachmann (wie mich) an der Seite haben…

Würde mich freuen von Ihnen zu hören und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
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Postanschrift:
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www.thomas-wolter.eu
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Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33

Hallo Chris,

grundsätzlich kann der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auf Ihren Sohn übertragen werden. Je nach dem wie hoch dieser aktuell ist, event. mit Kürzung von SF-Jahren, weil immer nur soviel SF-Jahre übertragen werden, wie er sich hätte ab Ausstellungsdatum seines (PKW-) Führerscheins bis dato selbst erfahren können.

Es ist eine nicht ganz leicht verständliche Materie; wenn Sie wollen, rufen Sie mich einfach an, so dass ich Ihnen dann anhand von noch fehlenden Daten die entspr. Infos geben kann.
Alle Kontaktdaten finden Sie auf meiner website / Impressum.

VG, Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich versuche mal Ihre Fragen mit dem was Sie mir geschildert haben zu beantworten.

zu 1. Ihr Sohn hätte auch das Auto was Sie als Zweitagen haben auf sich versichern lassen können. Wenn es jetzt das Ato komplett auf sich nutzen möchte kann er auch die Prozente vom Zweitwagen übernehmen. Dazu müssen Sie bei Ihrer jetzigen Versicherung nur einen Antrag auf Rabattübertragung stellen und dann bekommt Ihr Sohn maximal die Schadensfreiheitsklasse die er sich selbst hätte erfahren können. Das müsste in etwa die SF2 sein. Um das genau zu klären müsste man in die Bedingungen Ihrer Versicherung schauen.
In der KFZ Vericherung ist es immer empfehlenswert das Halter vom Auto und Versicherungsnehmer identsich sind. Sonst wird der Beitrag nur unnötig teurer. Sie müssen ja bei der KFZ-Versicherung angeben wer das Auto fährt. Wenn Sie da angeben, dass es hauptsächlich von Ihrem Sohn gefahren wird steigt dadurch der Beitrag.

zu 2.

Hier würde ich es so machen das Ihr Sohn das Auto gleich auf sich versichert. Prüfen Sie mal bitte bei Ihrer Versicherung wie das Auto eingestuft wird wenn Ihr Sohn es gleich komplett auf sich versichert. Bei uns ist es so wenn das Auto der Eltern bei uns versichert wird fangen die Kinder mit 115% an.

Wenn noch Fragen sind können wir auch gern mal telefonieren. Am Telefon klärt sich manches einfacher.

Meine Büronummer lautet: 03603-856436 oder 0176-64657409

Wenn noch FRagen sind bitte einfach melden.

Andreas Körner