hallo,
hatte einen kfz sachschaden - wurde vom anderen auto verursacht - rechne nach kostenvoranschlag ab - versicherung zaht einen teil aber nicht alles - begründung - einzelne positionen würden in einer anderen werkstatt billiger repariert - ich drohe mit anwalt -
versicherung zahlt nicht und sagt sie würden erst zahlen wenn dazu die rechnung der werkstatt kommt - tja auto aber zwichenzeitlich verkauft - anwalt ja oder nein -
gruss knut d9e
Hallo!
Wie in meinem Profil angegeben, bin ich kein Fachmann für Schadenfälle/-regulierung. Ich kann Dir deshalb leider nicht weiterhelfen.
Schönen Gruß
Bernd
Hallo,
leider keine Chance…
Die Vers. ist im Recht und hat mit Sicherheit richtig abgerechnet…!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Hallo,
am besten zum Anwalt gehen.
Stephan
Sie haben Dir nicht nur einzelne Positionen gekürzt, sondern auch die 19% Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt.
Ja, das ist rechtens. Du hättest den Wagen ja reparieren lassen können. Und zwar in der Werkstatt, von der die Versicherung das günstigere Angebot hatte. Dann wäre auch der volle Rechnungsbetrag übernommen wurden. Ich fürchte, da wird Dir auch kein Anwalt helfen können.
Hallo,
Anwalt.
Gruß
Alex
Hallo,
hier hat sich in den letzten Jahren einiges geändert. Es ist sehr wohl richtig
das die Versicherung für bestimmte Positionen in einer Rechnung nur einen
festgelegten Satz der üblichen Wertstattsätze zahlt. Auch mit einem Anwalt
gibt es hier keine Aussicht auf Erfolg. Das gilt bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag.
Anders ist wenn eine Rechnung über den behobenen Schaden eingereicht wird - hier muss die Versicherung zahlen.
Bei weiteren Fragen bitte Email an [email protected]
Liebe Grüße
Kundler