Kfz versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte einen Wildunfall und habe eine Teilkaskoversicherung.Die Versicherung sagte ich solle in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen,nachdem ich dessen Höhe der Versicherung telefonisch mitgeteilt hatte gab sie dann das o.k. für die Reparatur.Ich unterschrieb in der Werkstatt eine Abtretungserklärung für die Reparaturkosten und war der Meinung alles richtig gemacht zu haben.Jetzt rief die Versicherung an und sagte das die Werkstatt die reparierten Schäden nicht ausreichend dokumentiert,keinen schriftlichen Kostenvoranschlag eingereicht hätte und die Fotos nicht aussagekräftig wären und das man die Summe erheblich kürzen würde.In wieweit bin ich für die Differenz haftbar und wie kann ich mich am besten verhalten.Schon mal vielen Dank,Peter Peschke.

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Trotzdem vielen Dank,wünsch Dir noch ne angenehme Nacht,Peter.

Lieber Dieter,

Sie haben auch alles richtig gemacht. Hier ist m.E. die Werkstatt in der Verpflichtung, einen Kostenvoranschlag zu erstellen und ggf. zu dokumentieren. Bei größeren Schäden (nicht nur wenige hundert Euro) ist es üblich, dass a) die Versicherung einen Gutachter stellt und b) die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt. Hier geht es in erster Linie darum zu prüfen, ob die Reparaturkosten nicht höher sind als der Zeitwert (Totalschaden).

Jetzt hilft nur:

  1. Mit der Werkstatt sprechen. Sie soll ggf. fehldende Unterlagen nachreichen.
  2. Mit der Versicherung sprechen. Teilen Sie ihr mit, dass sie von der Werkstatt alle erforderlichen Unterlagen erhält.

Wenn das alles nichts hilft, sollen Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Ein Mediator kann helfen, eine verbindliche Lösung zu finden. Das ist für Sie kostenlos. Informationen:
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Hallo,

das ist schwierig…
Wenn alles mündlich gelaufen ist, fehlen Beweise.
Deswegen empf. ich meinen Mandanten -unabhängig von mündlichen Aussagen des Versicherers - immer, einen schriftl. KVA und aussagefähige Fotos vom Schaden einzureichen.

Andererseits, wenn der Wildschaden bewiesen ist (und auch die vorgeschr. Meldung an Polizei oder Forstbehörde erfolgte) besteht dem Grunde nach Anspruch auch vollständigen Ausgleich der schadenbedingten Rep.-Kosten.
Wenn es zu keiner Einigung mit der Vers. kommen sollte, bleibt nur der Rechtsweg. Hierzu bietet sich ein Fachanwalt für Vers.-Recht an.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
vielen Dank für die Hilfe und noch ein schönes Wochenende,Peter Peschke.
das ist schwierig…
Wenn alles mündlich gelaufen ist, fehlen Beweise.
Deswegen empf. ich meinen Mandanten -unabhängig von mündlichen
Aussagen des Versicherers - immer, einen schriftl. KVA und
aussagefähige Fotos vom Schaden einzureichen.

Andererseits, wenn der Wildschaden bewiesen ist (und auch die
vorgeschr. Meldung an Polizei oder Forstbehörde erfolgte)
besteht dem Grunde nach Anspruch auch vollständigen Ausgleich
der schadenbedingten Rep.-Kosten.
Wenn es zu keiner Einigung mit der Vers. kommen sollte, bleibt
nur der Rechtsweg. Hierzu bietet sich ein Fachanwalt für
Vers.-Recht an.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

da hat die WS wohl etwas schlampig gearbeitet. Und als Auftraggeber für die Reparatur ist man grundsätzlich zahlungspflichtig. Jetzt kommt es auf den konkreten Auftrag an die WS an…

Grüße, M

Erst mal vielen Dank für die Antwort,
den Versicherungen kann man aber auch keinen Meter über den Weg trauen,ich selbst möchte mir allerdings noch kein Urteil erlauben.Die Werkstatt hat den Auftrag bekommen,den entstandenen Wildschaden zu beseitigen und mehr haben sie auch nicht gemacht.Angeblich ist die Dokumentation der Schäden nicht ausreichend.Ich bin halt der Meinung wenn ich solche Sachen gegen Bezahlung an einen Meisterbetrieb delegiere,kann ich erwarten das alles ordnungsgemäß erledigt wird,ohne das mir ein Schaden entsteht.Noch einen schönen Sonntag,Peter.

Hallo Herr Peschke,

so aus der Ferne kann man das kaum richtig beurteilen. Ich würde Ihnen aber empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihre Interessen vertritt.

MfG

Stephan Brückner

Guten tag Herr Peschke,
ich würde in erster Linie mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen und hier mit den Verantwortlichen sprechen!
Sie haben hier eine Abtretungserklärung unterzeichnet,
und ich denke hier ist dann die Werkstatt der richtige Ansprechpartner, da diese die richtigen Unterlagen hätte einreichen müssen!
Bitte halten Sie mich doch diesbezüglich doch auf dem Laufendem!
Vielen Dank,

viele Grüße
S.Lukas

Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte einen Wildunfall und habe eine
Teilkaskoversicherung.Die Versicherung sagte ich solle in der
Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen,nachdem ich dessen
Höhe der Versicherung telefonisch mitgeteilt hatte gab sie
dann das o.k. für die Reparatur.Ich unterschrieb in der
Werkstatt eine Abtretungserklärung für die Reparaturkosten und
war der Meinung alles richtig gemacht zu haben.Jetzt rief die
Versicherung an und sagte das die Werkstatt die reparierten
Schäden nicht ausreichend dokumentiert,keinen schriftlichen
Kostenvoranschlag eingereicht hätte und die Fotos nicht
aussagekräftig wären und das man die Summe erheblich kürzen
würde.In wieweit bin ich für die Differenz haftbar und wie
kann ich mich am besten verhalten.Schon mal vielen Dank,Peter
Peschke.

Vielen Dank für Ihre Antwort,
ich habe auch sofort mit der Werkstatt Kontakt aufgenommen,man sagte mir das man einen solchen Fall noch nicht hatte,obwohl man regelmäßig Versicherungsschäden bearbeitet.Ich habe telefonisch mit beiden Seiten versucht die Sache zu klären und jetzt die Versicherung gebeten,um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen,mir in Zukunft alles schriftlich mitzuteilen.Die Versicherung bemängelt die Fotos die gemacht wurden und behauptet ein Teil der Reparaturen wäre nicht richtig belegt und somit nicht beweisbar.Es handelt sich aber um Teile die neu bestellt wurden und anschließend auch von der Werkstatt zu einer Lackiererei gegeben wurden,so das es durchaus beweisbar ist,da es ja genug Zeugen gibt und es sich um ein eher seltenes Model handelt.Der derzeitige Stand ist,das die Werkstatt sich mit der Versicherung noch einmal,bisher war es wohl vergeblich,es fanden da schon Telefonate statt,unterhalten will.Sollte sich etwas ergeben,bin ich natürlich froh wenn ich mir von jemanden,der sich damit auskennt,helfen lassen kann.Noch einen schönen Tag,Peter Peschke.