Kfz versicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Problem mit einer Versicherung und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

Am 23.08. dieses Jahres hatte ich einen nicht selbstverschuldeten Kfz-Unfall ohne Personenschaden, die Schuldfrage ist unstrittig.

Ich habe sofort ein Gutachten erstellen lassen und der Versicherung mitgeteilt das ich fiktiv abrechnen möchte da mein Bruder den Schaden reparieren wird.Der Schaden ist verhältnismäßig gering, laut Gutachten beträgt die Schadenssumme vor Steuern etwa 2500€.

Nun ist der Unfall über vier Wochen her, ich habe nun schon drei mal bei der Versicherung angerufen, der Sachbearbeiter teilt mir jedesmal fröhlich mit das der Fall bearbeitet wird und ich mit der Regulierung in den nächsten Tagen rechnen kann, aber das höre ich nun seid vier Wochen und noch immer ist nichts passiert.

Ich weiss daher nicht ob es Sinn hat weiterhin dort anzurufen.Wie verhalte ich mich nun damit endlich eine Regulierung stattfindet ?
Ist es sinnvoll jetzt noch einen Anwalt einzuschalten ? Und wer müsste dann die Anwaltskosten tragen ? Oder haben Sie eine andere Idee oder einen Tip wie ich die Versicherung endlich dazu bringe zu handeln ?

Ich bin für jeden Rat dankbar.

Danke im Voraus

Christian

Hallo und besten Dank für die Nachfrage.

Man kann hier nur zwei Sachen machen. Erstens etwas geduldiger bleiben oder einen Anwalt beauftragen, der sich der Sache annimmt. Was ich Ihnen aber nicht empfehlen würde, da Sie das Kostenrisiko tragen und ja auch noch keine Ablehnung erhalten haben.

Zum Thema Gutachter hoffe ich nur, dass Sie einen Gutachter gewählt haben, der Ihnen von der Versicherung vorgegeben wurde, da Sie bei einem Kaskoschaden keine freie Wahl beim Gutachter haben.

LG

Stephan Brückner

Guten Morgen Christian,

ich als Versicherungs-Spezi musste mich auch erst kürzlich von meinem Anwalt ermahnen lassen, dass man sich bei Verkehrsunfällen IMMER Rechtsbeistand besorgen darf und den der Gegner zu zahlen hat, sofern er tatsächlich schuld ist.

Dennoch würde ich mir in Ihrem Fall die Sache nicht ganz so leicht machen. Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem, was einem am Telefon erzählt wird und dem, was man schriftlich bekommt.

Von daher wäre mein Rat: Die Versicherung anschreiben, den bisherigen Verlauf einmal schildern und ggf. die Einschaltung eines Anwalts ankündigen, sollte nicht binnen Frist XY die Regulierung erfolgen. Schließlich ist die Schuldfrage unstrittig, wie Sie sagten.

Toi toi und Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo Christian,

folgendes ist zu tun:

  1. Brief an die Vers., feststellen, dass trotz XX Anrufen außer Vertröstungen nix passierte
  2. Frist für Erledigung setzen (max. 10 Tage) und ankündigen, dass bei fruchtlosem Fristablauf ein RA beauftragt wird
  3. das ganze als Einschreiben zur Post

Den RA müßten die dann mit bezahlen, weil die Schuldfrage unstrittig ist.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Lieber Christian,

am Besten ist eine schriftliche Fristsetzung. Teile der Versicherung schriftlich mit, dass Du Ihr eine letzte Frist bis 8.10.2010 setzt, um den Schaden zu regulieren. Danach würdest Du weitere Schritte einleiten.
Ich kann mir nicht vorstellen, warum eine Regulierung von 250 € hinausgezögert wird.
Eine Anwalt würde hier mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen. Sollte die Versicherung bis zum genannten Datum nicht gezahlt haben, kannst Du Dich an den Versicherungsombudsmann in Berlin wenden. Das ist für Dich kostenlos und deren Entscheidung für die Versicherung bindend. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es soweit kommen wird.

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo Christian!

Erstmal vorab: Wie in meinem Profil vermerkt ist, bin ich kein Schadenexperte. Deshalb nur die grundsätzlichen Hinweise:

Wenn wirklich unverschuldet nichts passiert, dann am besten schriftlich eine Beschwerde mit Frist unter Androhung sich an den Versicherungs-Ombudsmann zu wenden, schreiben. Das hilft meistens.

Schönen Gruß
Bernd

Hi,

kein Problem, ab zum Anwalt.

Grüße, M

Ahoy!

Wenn die Schuldfrage unstrittig ist und die Schuld beim Unfallgegner liegt, solltest Du nicht zögern, einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten übernimmt die Haftpflichversicherung des Unfallverursachers.
Ich gebe ehrlich zu, nicht mit Sicherheit zu wissen, ob das nun auch auf das Forderungsmanagement zutrifft. Am Besten besuchst Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Deines Vertrauens, der wird die Sache schon „kreativ“ regeln, solche Fälle werden Erfahrungsgemäß gern angenommen. Auf jeden Fall bekommst Du eine juristisch saubere Empfehlung für Dein weiteres Handeln. Als Versicherungsberater bin ich für das Frontend zuständig; die Schadenregulierung, etc. wird im Innendienst abgewickelt.

Allerdings helfe ich meinen Kunden auch bei solchen Problemen; bitte doch ansonsten Deinen Berater, sich mal ans Telefon zu klemmen, hat bei mir noch immer geholfen. Wir wissen schon, wie wir mit den Mitbewerbern umgehen und umgedreht.

Hallo Christian,
ich bin zwar kein Experte, aber ich würde mein Anliegen erst einmal schriftlich (Brief/Fax) formulieren und die Versicherung unmissverstaendlich auffordern, den Schaden zu regulieren. In jedem Falle sollte eine Frist gesetzt werden, ab wann Sie vorhaben, eine Anwaltskanzlei( Name der Kanzlei angeben) zu beauftragen. Hier sollte es auch einen Hinweis geben, dass für die Versicherung weitere Kosten, nämlich die des Anwaltshonorares, entstehen werden.
Anrufen nutzt da nichts, die sitzen so etwas gerne aus.

Viel Erfolg

Matthias