KFZ Versicherung

Hallo!

Mein Mann hat sich von mir getrennt. Sein Auto ist über mich versichert. Jetzt wollte ich die Versicherung kündigen. Das geht aber ohne sein Einverständnis nicht. Jetzt will er sein Auto bei uns abholen. Wie kann ich mich rechtlich absichern das er keinen Versicherungsschaden machen kann den ich hinterher abzahlen muss?

Vielen Dank!

Mareike

Hallo!

Mein Mann hat sich von mir getrennt. Sein Auto ist über mich
versichert. Jetzt wollte ich die Versicherung kündigen. Das
geht aber ohne sein Einverständnis nicht. Jetzt will er sein
Auto bei uns abholen. Wie kann ich mich rechtlich absichern
das er keinen Versicherungsschaden machen kann den ich
hinterher abzahlen muss?

Vielen Dank!
hey Mareike

keine Ahnung, kann dir nicht weiterhelfen!!!
Pivo Meyer

Mareike

Hallo,

bitte bei der eigenen Versicherung nachfragen, da bin ich kein Fachmann.
Aber wieso können Sie ihren eigenen Vertrag nicht kündigen?

Gruß

M. Stephan

Hallo,
deine Frage ist leider zu pauschal und ein Versicherungsfachmann bin ich auch nicht. Nur soviel kann ich sagen:
Wer den KFZ-Brief besitzt ist nach dem Gesetz Eigentümer des Fahrzeuges. Ansonsten unterscheidet man zwischen Besitz und Eigentum. Der KFZ-Brief ist die Ausnahme; wer ihn beim Kraftverkehrsamt vorlegt wird bei Vorlage seines eigenen Personalausweises als zukünftiger Halter=Eigentümer eingetragen. Unter „normalen“ Umständen ist es auch so, dass der Versicherungsnehmer gleichzeitig Eigentümer ist. Das geht aus deiner Frage leider nicht hervor.

Ich gehe mal davon aus, dass es das Fahrzeug deines zukünftigen Ex-Gatten ist und du, aus welchen Gründen auch immer, die Versicherung abgeschlossen hast. Vermutlich war es so günstiger weil er zuvor zuviele Unfälle hatte o.ä.
Eine Versicherung zu kündigen geht nicht schreibst du; insofern gehe ich davon aus, dass das stimmt. Bleibt nur eine „Gemeinheit“ übrig: Du bezahlst die Versicherung nicht mehr weiter wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird. In diesem Falle wirst du von der Versicherung gekündigt und das Gemeine daran wäre, dass dein zuk. Ex-Gatte damit rechnen muss, dass sein Fahrzeug von der Polizei entstempelt wird weil es eben keine Versicherung mehr hat. Das ist nicht die feine englische Art aber die einzige die Hilfe verspricht.
Sofern es dein eigenes Auto war/ist und du selbst im KFZ-Brief (nicht KFZ-Schein) stehst kannst du der Versicherung mitteilen, dass du das Fahrzeug veräußert hast. Die Versicherung benötigt in diesem Falle ein genaues Datum und die Uhrzeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt zwar deine Versicherung weiter, aber der neue Halter/Eigentümer wird angeschrieben, dass er sich eine neue/eigene Versicherung besorgen muss. Dein Schadenfreiheitsrabatt bleibt auf jeden Fall erhalten wenn ein Unfall nach dem Veräußerungsdatum geschieht. Wäre auch schlimm, wenn es nicht so wäre, sonst würde keiner sein Auto verkaufen dürfen und die Papiere und Kennzeichen mit übergeben dürfen.

Wenn du noch eine Zusatzfrage hast, immer gern. Vielleicht kann ich dann etwas konkreter antworten. Aber wie gesagt; ich bin kein Versicherungsfachmann sondern kann diesbezüglich nur aus eigener Erfahrung sprechen. Das mit dem Veräußern z.B. habe ich gerade zuvor in einer Radiosendung von einem Versicherungs-Experten gehört, weil jemand in der Sendung danach fragte.
Ach ja: Die Versicherung würde ich trotzdem fristlos (aus wichtigem oder besonderem Grund) kündigen. Lies dir mal die Bedingungen des Versicherers durch. Meist steht dort was über „Wagniswegfall“. D.h. wenn ich das Fahrzeug nicht mehr nutze oder nutzen kann, oder ich es z.B. auf einem eigenen Grundstück abstelle weil ich es abmelde, dann besteht z.B. kein Grund mehr für eine Versicherung denn die Versicherungspflicht gilt ja nur für Fahrzeuge die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden und hierfür auch zugelassen sind. Ein Wegfall des Wagnisses für die Versicherung rechtfertigt immer eine außerordentliche - also fristlose Kündigung. So z.B. kann man das Fahrzeug beim Kraftverkehrsamt vorübergehend stilllegen. Allerdings muss man auch hierzu im Besitz des Fahrzeugbriefs sein.
Und in jedem Fall würde ich mir noch eine 2. Meinung von der Kraftfahrzeugversicherung einholen. Die Auskunft, dass die Zustimmung erforderlich ist, scheint mir etwas fadenscheinig.

Ich hoffe geholfen zu haben!.

Sorry hierbei kann ich nicht helfen, das ist nicht mein Gebiet.

LG S.Kirscht

Hallo Mareike!

Sofern Sie die Versicherungsnehmerin und auch Halterin sind, also eingetragen im Fahrzeugschein, dann können Sie sowohl das Fahrzeug abmelden oder auch die Versicehrung kündigen. Sind die Eheleute als Halter im Fahrzeugschein und bei der Versicherung eingetragen, dann sind m.E. auch beide verantwortlich. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Versicherung und schildern Sie, dass die Trennung vollzogen wurde. Es sollte auch kein Problem sein, die Versicherung auf Ihren Ex-Mann umzuschreiben. Sollte es hart auf hart kommen, können Sie die Zahlungen der Haftpflichtversicherung einfach einstellen. Etwa vier Wochen später wird das Auto von Amts wegen stillgelegt.

Beste Grüße

Hallo!

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort!

Liebe Grüße
Mareike

Hallo!

Das wüsste ich auch gerne warum das nicht geht. Werde mich direkt nochmal mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Vielen Dank!
Liebe Grüße
Mareike

Hallo Ralf!

Vielen vielen lieben DAnk! Damit ist mir schon sehr geholfen. Das Auto ist leider auf meinen bald Ex-Gatten angemeldet. Das passiert mir auch nicht nochmal. Hinterher ist man immer schlauer.

Lieben Dank nochmal!

Liebe Grüße
Mareike

Hallo!

Trotzdem Danke für die schnelle Rückmeldung!

Liebe Grüße Mareike

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Werde mich sofort mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Liebe Grüße
Mareike

Hallo Mareike,
ich würde auf jeden Fall die Versicherung informieren und Ihnen per Einschreiben mitteilen, dass Sie ab dem XX. 2010 nicht für Schäden Ihres Mannes aufkommen und die Versicherung von Ihrer Seite als Versicherungsnehmer mit Erhalt dieses Schreibens gekündigt ist.
Hilfreich ist oft auch ein Angedrohter Versicherungswechsel Ist der KFZ Brief auf Sieausgestellt ist es möglich beim Landratsamt das KFZ still zulegen und später wieder anzu melden. Dann kan es versicherungsmäßig auf Sie gemeldet werden.
Würde auf jeden Fall mit einem Versicherungsvetreter Kontakt aufnehmen und Ihn nochmal fragen.
gruß und viel erfolg
Karl-Heinz

Auch Hallo!

Ich nehme an, Du hast schon Antworten?!

Es geht Dir wohl um eine ausserordentliche Kündigung; ordentlich kündigen sollte kein Problem sein.

Sollte Dein (Ex-)Mann nicht kooperativ sein, müsste man wohl eine kulante Regelung mit der Gesellschaft anstreben, ich kenne jedenfalls keine eindeutige Rechtslage für deine Situation.

Evtl. könnte man nachprüfen, ob es gerechrfertigt wäre, die Herausgabe des PKW abzulehnen, bis die Versicherungsfrage geklärt ist. Wie stehts denn mit der Zulassung? Wer ist eingetragen, wo sind die Papiere?

„Gehört“ der Wagen deinem (Ex)- Mann, ist das natürlich sehr dünnes Eis, könnte aber Zeit schinden und etwas Druck machen…

Ich hoffe ihr einigt Euch ohne alberne Streitereien.

Grüße!

Hallo Mareike,
sorry, ich hatte Uralub und kome erst heute zur Beantwortung deiner Frage.Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Wenn dir einer doch sagen kann, wie man mit dieser Situation umgeht, ist es aus meiner Sicht die Kfz-Versicherung. Wenn du der Versicherungsnehmer bist, hast du meiner Auffassung nach auch das Recht den Vertrag zu kündigen. Wenn vielleicht auch nicht zwischendurch aber spätestens zum 30. November, denn dann würde es sich um eine ordentliche Kündigung handeln.
Mehr fällt mir zu diesem Thema leider nicht ein. Vielleicht konnte es dir dennoch helfen.

Gruß Jörg F.