Kfz Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte einen kleinen Unfall, bin Vollkasko versichert und lasse den Schaden mit meiner Selbstbeteiligung beheben. Ich habe jetzt 3 Jahre eingezahlt und die Vollkasko, Gott sei Dank, nie gebraucht. Außer jetzt. Ich wollte aber zum Ende des Jahres die Vollkasko kündigen.
Darf ich das jetzt noch, obwohl ich gerade einen Schaden darüber laufen lasse? Weil dann könnnen sie mich ja nicht mehr hochstufen, oder???
Wäre über produktive Antworten sehr dankbar. Liebe Grüße Janine

Du kannst die Kaskoversicherung sogar sofort kündigen, und zwar gerade weil Du einen Schaden hattest.
Nach jedem Schaden steh Versicherer und Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.
Du musst also nicht einmal bis zum Jahresende warten.
Deine Schadenfreiheitsklasse wird nun aber trotzdem belastet.

Du schreibst „kleinen Unfall“, eventuell lohnt es sich eher, den Schaden selbst beheben zu lassen bzw. damit zu leben, um die SF-Klasse für Dein nächstes Auto nicht zu belasten?

Grüße!
Steve.

Hallo Steve,

ich will ja das der Schaden bezahlt wird. Sehen tut man nichts, aber die Motoehaube hat sich verzogen. Das heisst, ich bin mit 1500-2000 € dabei. daher lasse ich es über die Vollkasko laufen. Meine Frage nun kann ich am Ende dieses Jahres die trotzdem kündigen, denn die würden mich erst Anfang 2011 hochstufen. Oder stufen die dann meine Kasko zusätzlich zu der eigenstlichen Hochstufung hoch??
Liebe Grüße Janine

ich meinte zusätzlich zu meiner Haftpflicht. Ob die dann noch höher geht. Ich werde jetzt von 100%auf 155% gestuft. Wird die noch höher, wenn ich die Vollkasko kündige? Ich hoffe Du versteht meine Frage.

Ich verstehe Deine Ausgangslage jetzt folgendermaßen:
Du hast einen Unfall verursacht und hast einen Eigenschaden von ca. 2000€ und einen Fremdschaden verursacht.

Dann verhält es sich so:
Deine Haftpflicht und Deine Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse werden belastet. Beides jedoch erst zum 1.1.2011.
Wenn Du die Vollkasko jetzt oder zum Jahresende kündigst wirst Du die Erhöhung dort kurzfristig nicht bemerken. Die Erhöhung in der Haftpflicht sehr wohl.
Die Belastung Deiner VK-SF-Klasse stört Dich erst wieder, wenn Du z.B. ein neues KFZ anschaffst und dadurch oder warum auch immer eine Vollkasko abschließen möchtest.

Wenn Du jetzt aber auf eine SF-Klasse „M“ oder „S“ gestuft werden sollst… Solltest Du überlegen, ob Du zum Jahreswechsel auch den Versicherer wechselst und Dich einfach neu einstufen lässt. Dann würdest Du eine „frische“ Einstufung bekommen, je nach Versicherer mit bis zu SF 5 in Haftpflicht und Vollkasko.

Grüße!
Steve.

ich meinte zusätzlich zu meiner Haftpflicht. Ob die dann noch
höher geht. Ich werde jetzt von 100%auf 155% gestuft. Wird die
noch höher, wenn ich die Vollkasko kündige? Ich hoffe Du
versteht meine Frage.

Hallo Janine,

ja, die VK ist kündbar.
Das hat mit dem Schaden gar nix zu tun.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich hatte auch kürzlich wegen der Glätte einen Unfall. Ich habe leider noch keine Infos von der Versicherung bekommen, wie ich jetzt eingestuft werde. Laut dieser Tabelle http://www.haenfling24.de/schadenfreiheitsklasse.html komme ich jetzt in Stufe 2. Wie genau funktioniert das mit der Neueinstufung? Dann würde ich sofort in die Stufe 5 kommen?