Hallo Jens,
ich habe ein kleines Problem mit meiner Versicherung und hoffe du kannst mir mit deinen Rat weiterhelfen.
Zum Fall-da ich mir im Juni 2010 ein Pkw gebraucht kaufen wollte habe ich mir von der Versicherung eine
Versicherungsnummer.für ein Kurzzeitkennzeichen und die Nr.für eine ständige Anmeldung zusenden lassen.Die Versicherung hat mich darauf hingewiesen das Versicherung Nr.79 Euro kostet aber umsonst ist wenn ich das Auto dann bei Ihnen versichere. Da der PKW nicht an mein Wohnort stand habe ich mir Kurzzeitkennzeichen besorgt um das Auto zu überführen,leider hat der Verkäufer erst beim Verkaufsgespräch ein Unfall zugegeben so kam einkauf nicht zustande.Ich habe mir dann im September am Ort ein Pkw gekauft und es bei dieser Versicherung mit der
Versicherung Nr. die noch bis 11.01.2011 gültig war angemeldet und bin davon ausgegangen das die 79.Euro nun entfallen.Heute erhielt ich dann eine Mahnung das ich 82.82 Euro zahlen soll da ich nach aktivierung der Vers.Nr. für das Kurzzeitkennzeichen kein Auto innerhalb von 4 Wochen angemeldet habe.Ich wurde weder Schriftlich noch telefonisch darauf aufmerksamgemacht.
Meine Frage gibt es diese Klausel-muss ich den Betrag bezahlen.Über eine Antwort würde ich mich freuen
Danke
Hallo,
ob es diese Klausel bei dieser geheimgehaltenen Versicherungsgesellschaft gibt, kann ich allein deshalb schon nicht sagen, weil ich nicht weiss, welche Gesell. hier versichert hat.
Grundsätzl. gilt aber: das können die regeln wie sie wollen. Viele Gesellsch. haben Fristen in den Bedingungen, innerh. welcher Zeit die endgültige Zul. erfolgen muss, damit das Kurzzeitkennz. kostenlos ist.
Also: den konkreten Versicherer fragen mit dem du den Vertrag geschlossen hast. In dessen Bedingungen muss es stehen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de