KFZ Versicherung

Hallo,
ich habe eine Frage zur KFZ Versicherung.
Ich habe seit Nov. 2010 einen PKW auf mich zugelassen. Die Haftpflichtversicherung läuft auf einen meinen Freund als Zweitwagen, aber ich bin der Halter.
Nun hatte ich im November einen Unfall und deshalb wurde der Vertrag von SF1/2 auf SF S hochgestuft.

Nun möchte ich den Wagen auf meinen eignen Namen versichern.
Muss ich die „Vorversicherung“ bei einem Versicherungsabschluss mit SF S angebn ??? Ich war zwar der halter, aber nie der Versicherungsnehmer…

Hallo!

Eine fremde Versicherungszeit wie in diesem Fall muss bei Neuabschluss nicht als Vorversicherung angegeben werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass rein rechtlich ohne Weiteres keine Änderung möglich ist, da kein Kündigungsgrund/-recht besteht. Genau genommen wäre eine Kündigung und somit ein Wechsel des Versicherungsnehmers demnach erst zum 01.01. möglich, was dann sicher nicht mehr sinnvoll wäre, da in 2012 wieder SF 1 maßgebend sein wird (Schadenfreiheit vorausgesetzt).

Allerdings drücken die Versicherungen häufig ein Auge zum, wenn die neue Versicherung bei derselben abgeschlossen wird - verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo und erst mal vielen Dank für die Antwort…

Also ein Sonderkündigungsrecht gibt es wohl, weil ja im November ein Unfall war und die Versicherung ohne irgendwelche Unfallschilderung einfach reguliert hat.
Erfahren haben wir das erst durch die neue Beitragsrechnung im Januar 2011.

Ich hatte dann auch probiert mich bei der gleichen Versicherung selbst zu versichern, aber das war wohl ein Fehler, denn dann sollte ich auf einmal SF 0 240%haben, da ich meinen Führerschein noch kein ganzes Jahr habe.

Nun hat mein Vater aber mit seiner Versicherung gesprochen und angeblich bekomme ich da sofort SF1 100%als Sonderkondition.

Ich hab nur Bammel, dass die auch nach einer Vorversicherung fragen und ich nict weiss was ich angeben muss.

Nochmals danke
mfg
thommyt

Bitte, bitte!

Im Schadenfall kann man innerhalb eines Monats nach Zusage oder Ablehnung des Schadenfalls kündigen. Da der Schaden im November war, ging ich davon aus, dass diese Frist verstrichen ist. Ob dem nicht so ist, kann ich aus der „Ferne“ nicht beurteilen. Die Beitragserhöhung an sich zum 01.01. durch eine Schadenrückstufung ergibt kein Sonderkündigungsrecht (sofern der Rest unverändert geblieben ist).

Bezüglich Versicherung auf Deinen Namen: Bei den meisten Versicherungen gibts die sog. Eltern-Kind-Regelung. D.h. dass Du ab Beginn die SF 1/2 mit 140% erhältst, wenn ein Elternteil eine Pkw-Versicherung mit einer SF-Klasse hat (auch bei einer anderen Versicherung).

Sinnvoll ist es ggf. mal den tatsächlichen Beitrag mit SF 1/2 auf Deinen Namen und SF 1 auf den Namen Deines Vaters zu vergleichen, da bei abweichendem Halter z.T. ein erheblich höherer Beitrag rauskommt.

Aber zur eigentlichen Frage: Wenn die Vorversicherung auf einen anderen Namen lief, muss diese nie als eigene Vorversicherung angegeben werden.

Schönen Gruß
Bernd

Sie bewegen sich auf brüchigen Eis… Also schön vorsichtig bleiben.

Stephan Brückner

Hallo,
ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Antwort etwas präzisieren könnten.

Danke

Hallo,

die Fragen im Antrag des neuen Versicherers sind wahrheitsgemäß zu beantworten!!! und wenn Sie so tun als hätten Sie nie ein Auto zugelassen dann wird man Sie auf SF1/2 einstufen…

MfG Thomas Wolter

Hallo, Danke für die Antwort…

Ich will ja die Fragen wahrheitsgemäss beantworten, nur da ich nicht Versicherungsnehmer war, weiss ich nicht was ich angeben soll.

Natürlich habe ich vorher noch kein Auto zugelassen, sondern erst das im Okt 2010.

Gängige Praxis bei den Versicherern ist es bei Neuanmeldungen nach zu sehen, ob und über wen das Fahrzeug vielleicht schon einmal angemeldet bzw. versichert war. Wenn dann der Versicherer herausbekommt, dass der selbe VN das Fahrzeug schon einmal bei einer anderen Gesellschaft versichert hatte, wird im besten Falle auf die gleiche SF Klasse herunter gestuft oder der neue Versicherer kündigt den Versicherungsschutz.

wenn Sie es angeben wird der Unfall angerechnet und wenn nicht dann nicht… entscheiden müssen Sie!!!

Hallo,

nein, wenn du selbst noch keine Kfz-Vers. hattest, brauchst (und kannst) du auch keine Vorversicherung angeben. Erst also eine Ersteinstufung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie noch nie ein Kfz auf Ihren Namen versichert hatten ? Dann gibt es auch keine Vorversicherung die Sie angeben müssten. Allerdings kann es sein, dass Sie jetzt nicht so ohne weiteres die Versicherung wechseln können, da Sie bereits Halter des Wagens sind (manche Versicherungen lassen eine ‚Kündigung‘ unterjährig nur zu, wenn sich sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Halter ändert).

Gruß,
Micha

Danke. So sah es die neue Versicherung nun glücklicherweise auch soauch !

2395978524

Hallo,

sollte mir die Nummer etwas sagen ?

2395978524

Gruß,
Micha

Sorry…war das verdammt copy and paste…
Hat nichts hiermit zu tun…Nochmals sorry