KFZ Versicherung

Hallo

ich hab ein problem meine versicherung hat mir nen brief geschickt dass sir mich kündigen weil ich den betrag nicht zahlen könnte !!! der brief wurde am 15.07.2011 erstellt und am 18.07.2011 geschickt und hab ihn erst am 20.07.2011 bekommen… aberrr am 17.07.2011 hat jemand bei mir hinten drauf gefahren und mein auto ist nun totalschaden war auch beim gutachter und so jetzt ist die Frage ob ich probleme bekomme zB. dass die gegner versicherung meine schaden nicht zahlt ???

Tja kommt darauf an zu wann Dir deine versiherung gekündigt hat denke ich. Aber,wenn ich das höre würde ich mal zum Anwalt für verkehrsrecht…Ich denke solange dein auto zugelassen und nicht schon von der Zulassungsstelle von Amts wegen zwangsstillgelegt wurde, weil die VS bereits Meldung über erloschenem VS-Schutz gemacht hat…dürfte total egal sein,wenn du unschuldig an dem unfall warst!?Aber das ist meine persönliche Sicht der Dinge…mit Autoreparaturen kenne ich mich besser aus…gruß

danke für deine antwort…

im brief steht auch kein Datum zu dem dass es gekündigt ist !!!

steht;

treten wir hiermit gemäß den Bestimmungen des Verschierungsvertragsgesetzes vom vertrag zurück. Die Ihnen erteilte vorläufige Deckungszusage tritt rückwirkend außerkraft.

wir werden die Zulassungstelle vom Wegfall des Versicherungsschutzes verständigen. Dies Hat die unverzügliche Entstempelung des KFZ Kennzeichens zur Folge. es ist strafbar, ein nicht versichertes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen tu benutzen !!!

und ich wusste ja nix an dem tag dass ich keine versicherung mehr hab und dass sie gekündigt ist !!

es ist doch wichtig, was unter Kündigung in deinem Vertrag steht. Wenn die Zahlung am 31.06. fällig war
und du den offenen Betrag nicht gezahlt hast, hattest
du auch keinen Vesicherungsschutz mehr. Aber ich bin
kein Anwalt; den benötigst du hierbei nun sicherlich.

ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruss, Holger

danke für die antwort …

das war die ersteprämie ! aber die versicherung müsste auch rechtzeitig bescheid geben oder ? wenn ich`s gewusst hätte wär ich doch nicht gefahren !!!

Hallo, in dem Fall zahlt doch aber garnicht Ihre Versicherung, sondern die Versicherung (Haftpflicht) des Unfallverursachers !
Natürlich nur, wenn die Schuldfrage schon geklärt ist und Ihr Unfallgegner die Schuld eingesteht.

Ich vermute, daß Du die Versicherungsprämie nicht bezahlt hast… Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht beantworten. Darf ich auch nicht. Du musst einen Rechtsanwalt befragen. Allerdings muß der Auffahrschaden von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Das hat mit Deiner Versicherung nichts zu tun.

Hallo

also erstens, logischerweise kündigt dir die Versicherung, wenn du nicht zahlst, d.h. auch, das der Versicherer ab dem Zeitpunkt, wo du nicht gezahlt hast leistungsfrei ist.

Allerdings habe ich richtig verstanden, das dir jemand drauf gefahren ist? Wenn du nicht grundlos gebremst hast, oder es eine Massenkarambolage ist, dann ist es so, dass die Versicherung des Gegners hier zahlt.

Hallo,
der Schaden wird wohl bezahlt, wenn der Schadensgegner daran schuld ist.
Schöne Grüße
M

Es kommt erstmal darauf an, ob das Fzg. abgestellt war oder ob es selbst noch gefahren ist.

Wenn es abgestellt war, sollte es eigentlich keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben.
Solltest du zu dem Zeitpunkt des Unfalls aber selbst noch gefahren sein, kann es sein, dass du eine Teilschuld zugesprochen bekommst. Und dann betrifft es auch direkt deine eigene Versicherung.

Hi! Die Versicherung hat in dem Schreiben einen Termin zu nennen, zu dem sie kündigt. Darüberhinaus bist Du Haftpflichtversichert, bis die Kennzeichen entstempelt wurden. Die Versicherung kann sich nach dem Kündigungstermin allerdings das Geld bei Dir wiederholen.
Aber, wenn Dir jemand drauffährt, was hat das mit Deiner Versicherung zu tun?
Gruß

sorry wenn ich mich jetzt erst melde aber ich war im krankenhaus

Sie bekommen keinen Aerger…weil ein Fahrzeug erst dann nicht mehr versichert ist wenn die Versicherung
Ihnen schriftlich einen bestimmten termin gesetzt hat

der unfallverursacher und dessen versicherung muss in vollem umfang fuer den schaden aufkommen

frdl. gruesse