Hallo,
meine Frau hatte bis Juni 2011 ein VW Polo gehabt. Dieser Wagen war bei der Versicherung Nr.1 unter Sondertarif-SF-Klasse SF19/32% Typklasse 15 nachweislich versichert.
Im Juni wurde das Auto verkauft und einen Peugeot 206cc angeschaft.
Uber das Internet wurde eine Versicherung Nr.2 als günstiger ermittelt (unter Verwendubg diesen Angaben) und gewechselt.
Die Versicherung Nr.2 holt sich die Bestätigung von der Versicherung Nr.1 und siehe da, die Versicherung Nr.1 bestätigt nur Haftpflicht SF 7 und Vollkasko SF 7.
Natürlich erhöht die Versicherung Nr.2 entsprechen den Beitrag.
Darf die Versicherung Nr.1 andere Angabe weiter geben als die die in Ihrer eigenen Vertrag standen?
Würde ich freuen über kompetente Antworten. Lieber Gruß.
Ja, Nr. 1 darf, sofern der im eigenen Vertrag dokumentierte SFR nicht den tatsächlichen SF-Jahren entsprh, sondern bspw. auf Grund einer Sondereinstufung zu Stande kam.
Oder die dokumentierte SF 19 war schadenbelastet.
Oder oder oder…
Dies kann man aber nur klären, in dem man sich an Nr. 1 wendet und um Auskunft zum Grund der niedrigeren Bescheinigung fragt.
Hallo,
also „Sondertarif- SF- Klasse“ hört sich so an, als ob Versicherung Nr.1 deiner Frau eine bessere Einstufung (bessere SF-Klasse) gegeben hat, als eigentlich vorhanden war.
Diese Sondereinstufungen gelten grundsätzlich nur so lange, wie man bei der entsprechenden Versicherung bleibt und sind auch nicht auf andere Personen übertragbar.
Es gibt aber einige Gesellschaften, die diese Sondereinstufungen übernehmen, wenn man nachweist, dass diese bestanden hat. (in Form von der letzten Beitragsrechnung oder Police)
Einfach mal Versicherung Nr.2 danach fragen.
Also nach dem was du geschildert hast, ist alles richtig gelaufen.
Ansonsten mal direkt bei Versicherung NR. 1 nachfragen. Die erklären einem das meist auch noch mal ganz nett.
LG
Hallo,
da es sich um eine Sondereinstufung handelte, gibt die Versicherung dise natürlich nicht weiter, sondern nur die tatsächliche SF-Klasse.
Gruß,
Micha
Da es sich bei Versicherung Nr. 1 um eine Sondereinstufung handelt, meldet diese natürlich an die neue Versicherung nur den SFR, den sich Ihre Frau wirklich erfahren hat. Scheint mir alles korrekt zu sein.
Ja, die Versicherung kann andere SF Klassen weitergeben als in Ihrem Vertrag stehen. Es ist immer so, dass wenn Sie die Versicherung wechseln, der neue Versicherer bei dem alten Versicherer nach den tatsächliche SF Klassen fragt. Die SF Klassen richten sich nach den schadenfreien Jahren. Wenn Sie z.B. eine Sondereinstufung Zweitwagen beim ersten Versicherer hatten wird diese Sondereinstufung nicht weitergegeben. Oder Sie haben einen Rabattretter im Schadenfall und werden nicht zurückgestuft bei Versicherer 1, so gilt das nicht bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer. Dort wird dann die echte SF Klasse ermittelt ohne Rabatretter oder Zweitwagensondereinstufung. Dewegen bei einem Wechsel immer die derzeitige Versicherung nach der tatsächlichen SF Klasse fragen.
Kfz Versicherung, SF Klasse Sondereinstufung
Hallo Constantin,
die Sondereinstufung muss nicht vom neuen Versicherer übernommen werden. Nur die tatsaechliche SF Klasse.
Es gibt natürlich auch Versicherer die die Sondereinstufung eins zu eins übernehmen. Das entscheidet nur der neue Versicherer, hier wird natürlich der Nachweis vom Versicherer benötigt.
Zunaechst einmal müsstest du deinen neuen Vertrag widerrufen, damit die Sondereinstufung nicht verloren geht.
Am besten suchst du Dir vor Ort einen Versicherungsmakler. Solltest du nicht weiter kommen, dann helfen wir Dir gerne weiter.
KODAL. Ihr Versicherungsmakler aus Hannover
Hallo,
zuerst vielen Dank für eure Antwort. Ich habe zuerst an die neue Versicherung geschrieben und gebeten es zu prüfen ob eine Übernahme des Sondertarifes möglich ist. Als „Beweis“ habe ich eine Kopie des Versicherungsschein von der erste Versicherung beigelegt. Außer dem habe ich (höflich) klar gemacht, daß falls es nicht geht ich einen Weg finden werde um an die erste Versicherung zurück zu kehren. Jetzt denke ich soll ich auf deren Antwort warten oder?
Gruß,
Hallo Constantin!
Erstmal sorry, dass Du erst jetzt eine Antwort bekommst, aber ich war bis heute verreist.
Sicher hast Du schon eine entsprechende Antwort bekommen, aber vorsorglich auch noch von mir:
Bei Sondereinstufungen gibt es häufig das beschriebene Problem. Da die Voraussetzungen für Sondereinstufungen bei den Versicherern sehr unterschiedlich sind, wird gewöhnlich nur die Versicherungszeit ohne die Sondereinstufung bestätigt. Bei den meisten Versicherern ist dies auch in den Versicherungsbedingungen aufgenommen und/oder es erscheint ein entsprechender Hinweis im Versicherungsschein.
Schönen Gruß
Bernd