Ich muss aufgrund eines Umzuges mein KfZ ummelden und werde mir eine billige Versicherung per WWW heraussuchen (aspect-online etc.)
Es interessieren mich natürlich die preiswertesten Beiträge für 2002 die man sich auch schon online anschauen kann.
Frage: Stehen die KfZ-Haftpflicht/Teilkasko-Beiträge für 2002 schon bei allen Versicherern definitiv fest oder lohnt es sich bis Mitte Dezember zu warten - nicht das es bis dahon noch ein paar Versicherer gibt welche die anderen preislich unterbieten?
Frage: Kennt jemand noch andere KfZ-Versicherungsvergleiche im WWW außer aspect-online.de bei denen man sofort online das Resultat sieht, d.h. ohne nervige Anrufe des Maklers?
hallo Collinz,
nein, nicht bei allen. Doch kannst Du schon jetzt den günstigsten auswählen. sollte der zu teuer werden, kannst du ja den nächsten nehmen.
Übrigens ONTOS ist eines der preiswertesten. Viel leistung und niedrigen Beitrag hat die VHV. Marderbiss ist versichwert. Bei TK Glasschaden keine SB.
Grüße
Raimund
also alleine der Umzug berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages. Die Versicherer haben da so etwas wie einen Gebietsschutz Deutschland und du musst bei Zulassung wieder zum alten Versicherer. Du kannst also nur zum neuen Jahr raus und musst dazu den Vertrag auch kündigen.
Hi Marco,
aber wenn der neue Wohnsitz nun in einen anderen Zulassungsbezirk fällt, siehts m.E. nach anders aus. Hierbei wird das KFZ ja abgemeldet und im neuen Bezirk wieder zugelassen.
Meiner Ansicht nach hat man hier die Möglichkeit zu wechseln. Bleibt das Auto jedoch im gleichen Zulassungsbezirk, wird eh nur der KFZ-Schein umgeschrieben, ist also Versicherungstechnisch nicht relevant. Irre ich hier?
Gruss Sebastian
wie Marco schon sagte, ein Umzug berechtigt nicht zum Versicherungswechsel, also kündige ordnungsgemäß zum Ablauftermin (meißtens der 01.01.). Unter Fss-online.de kannst Du ebenfalls einen Vergleich starten wie bei aspect-online, sowas müßte auch unter finanzscout24.de möglich sein.
Mein Tip: Vergleiche mal die Prämien mit der huk24.de.
Bei den Direktversicherern tut sich im Moment einiges, nächstes Jahr werden einige weniger am Markt sein.
so ich habe nochmal nachgeschlagen.
In den Tarifbedingungen für die Kfz-Versicherung Punkt 11 (3) und (4) steht dieser Passus.
Da die Änderung der Regionalklasse erst in der auf den 31.12. folgenden Versicherungsperiode wirksam wird. spielt es ja keine Rolle und er hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, da der Beitrag sich nicht verändert.
Nach (4) hat er bei Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht, welches er binnen eines Monats ab Änderungsmitteilung ausüben kann und muss. Die Kündigung ist aber frühestens zum Wirksamwerden der Änderung möglich.
hallo Marco, natürlich ist der Ortswechsel uninteressant. Nein, ich meinte, wenn der Vericherer die Beiträge erhöht, dann kann er sofort kündigen.
Also jetzt den günstigsten suchen und so lange drin bleiben, bis der Beitrag steigt. sollte er nicht steigen, gibt auch keinen Grund zum kündigen. Steigt er… ok, mal sehen, wer günstiger ist.
grüße
Raimund
Das ist ja was ganz neues!!
Es handelt sich um einen Umzug in ein anderes Bundesland, wobei ich ein neues KfZ-Kennzeichen mir holen muss.
Beim Entwerten der alten Nummernschilder wird dies automatisch von der Zulassungsbehörde an den alten Versicherer gemeldet > der Vertrag erlischt.
genauso ist dies wenn man sein KfZ abmeldet/stillegt: Zulassungsbehörde meldet dies dem Versicherer > Vertrag erlischt automatisch.
Ich bin schon 1998 mal umgezogen in ein anderes Bundesland wobei der alte Versicherer automatisch von der Zulassungsbehörde gekündigt wurde. Der Versicherer erhält den Abmeldebescheid von der Zulabehörde und damit hat sich dies erledigt.
>>>>>>>>> Da die Änderung der Regionalklasse erst in der auf den 31.12. folgenden Versicherungsperiode wirksam wird. spielt es ja keine Rolle und er hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, da der Beitrag sich nicht verändert.
Der Beitrag ändert sich sehr wohl, da es eben eine ANDERE Regionalklasse ist (durch Umzug in eine andere Stadt).
Frage: Kennt jemand noch andere KfZ-Versicherungsvergleiche
im WWW außer aspect-online.de bei denen man sofort online das
Resultat sieht, d.h. ohne nervige Anrufe des Maklers?
Es ist einfach Fakt, dass du ein Auto, wenn du es abmeldest und wieder anmeldest, beim anderen Versicherer nicht anmelden darfst.
Im Normalfall wird dich hierbei auch keiner nehmen.
Anders sieht es aus, wenn du dir einen neuen Wagen holst, dann hast du wieder Wahlrecht.
Ob du in die Stadt ziehst oder nicht, spielt hierbei auch keine Rolle, da der Versicherer erst einen Anspruch auf höhere Prämie hat, wenn der 31.12. vorbei ist.
Gut für die, die vom Land in die Stadt ziehen, schlecht für die, die umgekehrt ziehen… --> Risikoausgleich --> jeden erwischt es mal…
Und das ganze kannst du in deinen Tarifbestimmungen nachlesen.