Kfz-versicherung abgeschlossen, dann widerrufen

Hi,

was ist eigentlich wenn jemand online eine Kfz-Vers. abschließt z. B. am 3.05. und bis 13.05 ist immer noch keine evB-Nummer bei der Zulassungsstelle eingegangen ist. Daher wird die Versicherung widerrufen. Der Widerruf wird auch bestätigt . Aber mit diesem Zusatz :

Ihren Widerruf haben wir erhalten und bestätigen Ihnen
hiermit die Aufhebung mit dem Zugang Ihrer
Widerrufserklärung.

Da der Widerruf nach dem Versicherungsbeginn
ausgesprochen wurde, steht uns grundsätzlich bis
Zugang der Widerrufserklärung die Prämie zu.

Ist das rechtens? Schließlich konnte das Auto ja aufgrund der fehlenden evB Nr nicht zugelassen werden. Gibt es einen §§ ?

Gruss, Melli

Wieso „nach“ dem VS-Beginn ?
Versicherungsbeginn ist der Tag der Anmeldung des Wagens und wenn das gar nicht möglich war, dann können auch keine Kosten anfallen. Der Wagen war doch nicht angemeldet. Oder bist Du mit dem Wagen schon vor der Zulassung oder vorher zum TÜV gefahren ? Das wäre zwar OK, aber dann fallen anteilig Kosten an.

kann es sein, Du hast einen Fehler gemacht ? Wieso soll die eVB Nr. direkt an Zulassungsstelle gehen ? Die bekommt man doch selbst mitgeteilt.

MfG
duck313

nein, bin gar nicht gefahren damit

Die Zulassungsstelle meinte der Fehler würde bei der Versicherung liegen, die hätten bei der Abgleichung der Daten einen Zahlendreher etc. pp. Habe sogar Fahrzeugschein an die Versicherung geschickt, damit der Fehler behoben werden kann und ich das Fahrzeug zulassen kann, jedoch ist tagelang nix passiert. Jedenfalls hab ich keine evB Nummer bekommen von der Vers. so dass ich nicht zur Zulassungsstelle konnte.

Na gut, dann sehe ich auch keine Berechtigung für eine Zahlung.

Bist Du sicher, dass Du die Fahrzeugdaten korrekt online übermittelt hattest ?
Das ist ja sicher ein Meldeformular gewesen, das wird nicht nochmals per Hand verändert. Wo soll da ein Fehler der VS geschehen sein ?

Und bei Prüfung ob EVB-Nr. zum Fahrzeug passt fiel der Zulassungsstelle auf, passt nicht, kann so nicht angemeldet werden ?

Was sollen die denn damit anfangen? und das war doch wohl hoffentlich nicht das Original?

Die kommt auch nicht automatisch, man muss sie beantragen. Und dann bekommt man sie im Handumdrehen per SMS oder Email direkt telefonisch. „Man“ bedeutet: derjenige, der sie haben will, nicht die Zulassungsstelle. Der muss sie der Beantragende schon selber mitteilen. Und: die Nummer hat mit derm Fahrzeug erstmal noch gar nichts zu tun, sie gehört nicht zum Fahrzeug, sondern zum Beantragenden.

Ich habe die ganze Geschichte hier noch nicht verstanden. Du offensichtlich auch nicht. Vielleicht redest du mal mit dem Versicherungsvertreter (oder seiner Hotline) und lässt dir erklären, was du gemacht hast und was du hättest machen sollen.

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Das haben die selber angefordert, weil sie meinten ich würde denen falsche Informationen des Autos übermitteln da sie wie gesagt bei der Zulassungsstelle damit nicht weiterkamen,wieso auch immer. Und nein natürlich nicht das Original :slight_smile:

Eben nicht. Ich habe tagelang gewartet. Und beantragt habe ich sie auch.

Wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde zugelassen wird, musst du bei der Anmeldung des Fahrzeugs die EVB-Nr. abgeben.
Also passt etwas bei deinem Text nicht.

Nur beim Wechsel des Versicherungsunternehmens, sendet der neue Kfz-Versicherer die EVB-Nr. an die Zulassungsstelle.