Hallo.
Meine Freundin hatte einen Totalschaden mit Ihrem fast 1,5 Jahre alten/neuen Wagen!
Sie hat eine Vollkaskoversicherung mit einer 18monatigen Neuwagenentschädigung. Sie hatte einen Wildunfall, welcher mitversichert ist.
Frage: Ihr KFZ hatte vor 1 jahr und 3 Monaten 11.000Euro als Erstzulassung gekostet! Lt. Gutachter ist der Wagen wirtschaftlicher Totalschaden (8500Euro Schaden).
Nun stellt sich die Frage, wie soetwas abgerechnet wird. Sie möchte sich nicht übers Ohr hauen lassen.
-Bekommt Sie nun von der Versicherung 11000Euro ausbezahlt, um sich wieder einen Neuwagen zu kaufen? -Bekommt Sie 8500Euro + das kaputte Fahrzeug und muß dieses selbst verkaufen? -Besorgt die Versicherung ein gleichwertiges Neufahrzeug vom selben Modell?
PS: Das Fahrzeug hatte neue Winterreifen drauf! Bekommt Sie diese ersetzt?
Die Rechnung sollte so aussehen: Zeitwert minus Restwert.
Wenn der Wagen wirklich noch 11.000 € wert wäre, wären 8.500 € Reparaturkosten kein Totalschaden. Dann könnte der Wagen repariert werden und die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.
Die Versicherung wird vermutlich so rechnen: Zeitwert 8.000 minus Restwert 2.500 gleich 5.500 Euro Entschädigung. Dabei ist der Zeitwert der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um einen vergleichbaren PKW im gleichen Alter mit gleicher km-Leistung gebraucht zu kaufen und der Restwert der Betrag, den ein Autoverwerter Ihnen für den verunfallten Wagen noch zahlen würde.
Die Winterreifen sind im Restwert mit eingerechnet. Um ein neues Fahrzeug müssen Sie sich selbst kümmern. Lediglich für den Restwert wird Ihnen von der Versicherung ein Unternehmen ganannt, das bereit ist, den ermittelten Restwert zu zahlen. Es bleibt dann Ihnen überlassen, den Wagen dorthin zu verkaufen oder selber einen Käufer mit einem besseren Angebot zu suchen.
Zu Details im lfd. Schadenfall sollte sie sich sinnvollerweise an den Vermittler / Betreuer des Vertrags wenden.
Für mich ist das selbstverständlicher Bestandteil meiner Arbeit, dass ich meine Mandanten auch im Schadenfall unterstütze, berate und vertrete.
Grundsätzlich gilt: sie bekommt beim wirtsch. Totalschaden den Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten minus „Schrott-Wert“. Hat sie Zweifel am Gutachten, kann sie ja auf eigene Kosten ein eigenes Gutachten beauftragen.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
was genau ersetzt wird, ergibt sich aus den Bedingungen (Definition Neupreisentschädigung). In der Regel ist das der Bruttolistenpreis abzgl marktüblicher Nachlässe.
Restwerte werden angerechnet, das „Wrack“ muss verkauft werden, darum muss sie sich kümmern (ist aber nur 1 Telefonat…).
Die Winterreifen sind normalerweise im nicht ermittelten Wert enthalten, ein Händler gibt sowas aber als Zugabe und somit dürfte das kein Thema sein.