KfZ-Versicherung auf 'Vorrat' kündigen

Hallo,
der 30.11. rückt näher. Kann ich die KfZ-Versicherung kündigen, auch wenn ich evtl. nicht wechseln will?
Sprich nimmt mich die bisherige Versicherung zu den bisherigen Konditionen wieder, falls ich doch keinen anderen passenden Anbieter finde?

Cu Rene

Hallo Rene,

wieso willst du kündigen und dann vielleicht doch nicht wechseln?

Ich vermute, du befürchtest, dass es eine satte Erhöhung gibt und du dann einen günstigeren anderen Anbieter hättest.

Hierzu sei gesagt: Ab Änderungsmitteilung und gleichzeitiger Erhöhung der Prämie hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnisnahme.

Beispiel:

Du bekommst die Mitteilung am 14.12.2001, dann hast du bis zum 14.1. 2002 Zeit, deinen Vertrag zu kündigen.

Über die Wirksamkeit der Kenntnisnahme und wann unter welchen Voraussetzungen sie wirkt, möchte ich nicht weiter eingehen. Deshalb bist du am 14.12. zu Hause und liest den Brief am Abend. :smile:

Gruß
Marco

der 30.11. rückt näher. Kann ich die KfZ-Versicherung
kündigen, auch wenn ich evtl. nicht wechseln will?
Sprich nimmt mich die bisherige Versicherung zu den bisherigen
Konditionen wieder, falls ich doch keinen anderen passenden
Anbieter finde?

Ich kenne sowas noch aus den Zeiten, als die Kündigungsfrist für Pkw-Versicherungen noch bei drei Monaten lag, da hieß das ‚Kündigungsfristverkürzung mit vorsorglicher Kündigung‘ und wurde vor allem bei KfZ-Flotten angewandt. Das mußte aber vom jeweiligen Versicherer bestätigt werden, um wirksam zu werden.Bei Sachverträgen wird das gelegentlic auch gemacht, um neue Verhandlungen über die Beitragshöhen zu führen.
Ob sich die Versicherer aber bei einem Monat Kündigungsfrist und dann bei einem einzelnen Privat-Vertrag auf so etwas einlassen, das halte ich für fragwürdig.

Kündigst Du nun, und die Versicherung nimmt an, muß sie Dich nicht wieder nehmen. Ob sie es dennoch tut, liegt möglicherweise daran, wie interessant Du als VN bist, ob ein guter Schadenverlauf erkennbar ist und Du keiner besonderen Risikogruppe angehörst.

Alles in allem empfehle ich, erst die Alternative suchen, und dann kündigen.

*leichtofftopic*
Hallo Heike,

Bei Sachverträgen wird das gelegentlic auch gemacht, um
neue Verhandlungen über die Beitragshöhen zu führen.

Derzeit eher leider nicht. Da machst dir nur Feinde und sorgst für geschäftiges Treiben auf der Gegenseite.
In der neuesten Sanierungswelle wird dies gern umgekehrt gemacht, genauso wie auch versucht wird, 3 Jahresverträge mit Schadensfallkündigung zu belasten…
Alles nicht sehr feine Methoden, mit denen die Sanierungen auf Teufel komm raus durchgezogen werden. Vor allem… du bekommst nur neue Angebote am Markt, die teurer sind, als die Sanierungsangebote der Vorversicherer… Kartell? Ach iewoh :smile:

Wollte ich nur mal sagen… dass diese Kündigungsfristverkürzung zur Zeit auch nicht gerade das beste Mittelchen ist. :smile:

Gruß
Marco

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Wollte ich nur mal sagen… dass diese
Kündigungsfristverkürzung zur Zeit auch nicht gerade das beste
Mittelchen ist. :smile:

Stimmt stimmt stimmt, ich habe vergessen auch hier in der Vergangensheitsform zu schreiben :wink:).

Gruß Heike,
die zur Zeit mehr mit Euroumstellung beschäftigt ist, als ihren Hobbys nachzugehen