Hallo,
wie ist das mit der Entschädigung bei einem Unfall, wenn das geschädigte Fahrzeug nicht mehr in der Schwackeliste vorkommt (13 Jahre alt)?
Hat man noch Anspruch auf einen gewissen Betrag?
Welche Kosten können dabei geltend gemacht werden (z.b. Auslagenpauschale in welcher Höhe, usw…)?
Danke
Hallo,
wie ist das mit der Entschädigung bei einem Unfall, wenn das
geschädigte Fahrzeug nicht mehr in der Schwackeliste vorkommt
(13 Jahre alt)?
Hat man noch Anspruch auf einen gewissen Betrag?
Klar, Reparaturkosten bzw. (bei wirtschaftlichem Totalschaden) Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Muß man gutachterlich feststellen lassen.
Welche Kosten können dabei geltend gemacht werden (z.b.
Auslagenpauschale in welcher Höhe, usw…)?
http://www.ra-kotz.de/ansprueche.htm
Ciao, Wotan.
Hi,
und wie sieht es mit dem Berechnen der Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags aus, wenn diese nicht in dem Voranschlag erwähnt werden, und eine Reparatur nicht stattfinden soll?
Hallo Josef,
Is dann Dein eigenes Bier.
Alle Kosten auch die des KV müssen irgendwo auftauchen.
Und wenn Du reparieren läßt, bekommst Du die Kosten bei der Werkstatt verrechnet.
Gruß SnakeShit