Mein Sohn ist mit meinem Auto zu einem ca. 2 jährigen Auslandsaufenthalt in England. Kann er weiter mit dt. Kennzeichen und meiner Versicherung dort fahren?
Hallo,
die frage ist in einem britischen Forum sicher besser aufgehoben, da dort deutlich mehr Leute sein dürften, die das dortige Recht kennen. Umgekehrt wäre es jedenfalls nicht erlaubt.
Weiteres spare ich mir, da das wegen FAQ:1129 zeitnah gelöscht wird.
Cu Rene
Hallo,
das stimmt…
die frage ist in einem britischen Forum sicher besser
aufgehoben, da dort deutlich mehr Leute sein dürften, die das
dortige Recht kennen.
… wenn es ums Zulassungsrecht geht, ansonsten ist das schon eine versicherungstechnische Frage, die hier richtig ist.
Umgekehrt wäre es jedenfalls nicht
erlaubt.
Das ist interessant. Warum sollte ein britisches Fz mit britischem Kennzeichen hier nicht fahren dürfen bzw. nicht (ausreichend)versichert sein?
Grüße, M
Hallo,
Umgekehrt wäre es jedenfalls nicht
erlaubt.Das ist interessant. Warum sollte ein britisches Fz mit
britischem Kennzeichen hier nicht fahren dürfen bzw. nicht
(ausreichend)versichert sein?
Das habe ich nicht behauptet.
Aber sobald der Fahrer in D lebt (konkret imo länger als 6 Monate, was hier gegeben wäre), hat er sein Fahrzeug hier zuzulassen sonst ist das ein Steuervergehen. Dazu muß es dann aber auch in D versichert sein, sonst kann man es nicht zulassen.
Cu Rene