KFz Versicherung bei Demonstrations-Schäden

Zahlt die KFZ Versicherung, Schäden am Auto generell verursacht durch Demonstranten- Schaeden, also Vandalismus wenn eine Demonstration an der besagten Strasse vorher agekuendigt worden ist und die Strasse eingentlich geraeumt werden soll aus Platzgruenden.

Danke

Kommt auf die Vertragsbedingungen an - wenn, allerdings nur die Vollkasko.

Hallo.
Wenn die Demo vorher angekündigt worden ist, nein. Selbst Schuld, wer sein Auto dann trotzdem dort stehen lässt. Die Versicherungen werden alles dransetzen, um nicht zahlen zu müssen. Vollkasko ist sowieso Vorbedingung.
Gruss Peter

Kommt auf die Vertragsbedingungen an - wenn, allerdings nur
die Vollkasko.

Die Teilkasko deckt idR. Glasbruch und Feuer ab. So pauschal ist die Aussage, dass nur die Vollkasko zahlt, daher nicht richtig.

Gruß

S.J.

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Ergänzung - folgende Definition habe ich zu Demonstrationen/innere Unruhen gefunden:

Der Begriff der „Inneren Unruhen" geht zurück auf den Straftatbestand des Landfriedensbruchs (§§ 125, 125 a StGB). Daran anknüpfend entschied der BGH im Jahre 1974 aus Anlass der „Berliner Krawalle", dass von inneren Unruhen dann auszugehen sei, wenn

zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes

in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und

Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen ausüben.

Dabei, so der BGH, sei die Anzahl der Demonstrationsteilnehmer nicht allein ausschlaggebend. Entscheidend sei vielmehr, dass sich eine größere Menschenmenge zusammengerottet habe, die mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten ausübt. Bei einer derart massierten Ausschreitung könne davon ausgegangen werden, dass das Rechtsbewußtsein der überwiegenden Mehrzahl der Demonstrationsteilnehmer so erschüttert war, dass daraus die gemeinsam begangenen Gewalttaten resultierten.

Im Gegensatz dazu handele es sich dann nicht um innere Unruhen, wenn aus einer im großen und ganzen friedlich verlaufenden Demonstration heraus sich Einzeltäter oder kleinere Grüppchen absonderten und, sozusagen im Schutz des Demonstrations-geschehens, Gewalttaten gegen Personen und/oder Sachen verübten.

In den allgemeinen Kfz-Bedingungen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen für Schäden durch Innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgwalt die unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.

Gruß Merger

Guten Tag,

Hallo.
Wenn die Demo vorher angekündigt worden ist, nein. Selbst
Schuld, wer sein Auto dann trotzdem dort stehen lässt.

Wieso selbst Schuld ? Wie sieht es aus, wenn der Beteiligte sich fuer ein paar Tage im Urlaub befand oder das PARKverbot erst 14 Std. vorher angekuendigt worden ist - Seit wann ist man verpflichtet jeden Tag sein geparktes Auto am Parkplatz auf Veränderungen zu ueberpruefen.

?

Der Begriff der „Inneren Unruhen" geht zurück auf den

Straftatbestand des Landfriedensbruchs (§§ 125, 125 a StGB).
Daran anknüpfend entschied der BGH im Jahre 1974 aus Anlass
der „Berliner Krawalle", dass von inneren Unruhen dann
auszugehen sei, wenn

Danke fuer die sehr ausfuehrliche Beschreibung!