Ist es erlaubt, bei Fahrzeugwechsel die bereits zuviel bezahlten Versicherungsbeiträge für das alte Fahrzeug „erst nach Wiederverkauf dieses Fahrzeuges oder spätestens nach 1 1/2 Jahren“ zu erstatten? (Jahresbeitrag wurde bezahlt, nach 4 Monaten wurde bei der gleichen (FORD)-Versicherung ein neues Fahrzeug versichert und das alte abgemeldet)
Sorry, was interessiert Sie?
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ich kann dir nicht ganz folgen! Bei Fahrzeugwechsel wird in der Regel der Beitrag mit auf das neue Fahrzeug genommen - vorausgesetzt natürlich das alte Fahrzeug wurde auch abgemeldet. Du bekommst nach Zulassung des neuen Fahrzeugs eine neue Rechnung - und hier wird auch drin stehen was mit einem eventuellen Guthaben passiert. Hier kenne ich es so, dass ein geringer Betrag dem Vertrag gutgeschrieben wird (und auf Wunsch des Versicherungsnehmers sofort ausgezahlt werden kann) und ein größerer Betrag ausgezahlt wird.
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1/2 Jahren" zu erstatten? (Jahresbeitrag wurde bezahlt, nach 4
Monaten wurde bei der gleichen (FORD)-Versicherung ein neues
Fahrzeug versichert und das alte abgemeldet)
In diesem Falle wird der überzahlte Beitrag eigentlich mit dem Beitrag für das neue Fahrzeug verrechnet. Sollte mich sehr wundern, wenn die Ford-Versicherung das nicht so macht.