Hallo,
nun ein Fall:
A ist Fahrzeugeigentümer und Versicherungsnehmer eines nettes Autos.
A verkauft nun das Auto an B und wechselt die Versicherung.
Jetzt ist es so: B ist Eigentümer, A aber trotzdem als Versicherungsnehmer bei der neuen Versicherung angegeben.
Darf jetzt die alte Versicherung sich dagegen sträuben und damit argumentieren, dass wenn der Versicherungsnehmer der gleiche bleibt, nicht gewechselt werden darf? Oder ist der Halterwechsel in dem Fall ausreichend.
Noch eine Info: A und B wohnen in einer familiären Gemeinschaft mit gleicher Adresse.