Auto-Besitzer schliesst für das Jahr 2008 eine KFZ-Versicherung bei Versicherung A ab.
Ende 2009 erhält er eine Versicherungspolice von Versicherung B für das gleiche Auto rückwirkend für 2008. Versicherung B behauptet durch die Zulassungsstelle diesen Versicherungsauftrag erhalten zu haben und besteht auf die Zahlung.
Der Auto-Besitzer kennt Versicherung B nicht und hatte noch nie eine Versicherung dort abgeschlossen. Die Deckungskarte von Versicherung A wurde an die Zulassungsstelle für 2008 übermittelt.
behauptet durch die Zulassungsstelle diesen
Versicherungsauftrag erhalten zu haben und besteht auf die Zahlung.
Das ist Unsinn.
von Versicherung A wurde an die Zulassungsstelle für 2008 übermittelt.
Wurden denn an die Versicherung A Für die Jahre 2008 und 2009 Beiträge bezahlt ? Die könnte man Versicherung B vorlegen. Falls keine Beiträge bezahlt wurden, hat man sich vielleicht mit den Deckungskarten versehen.
Guten Tag Tante Anni,
denkbar ist auch, dass Versicherung A kurzfristig umfirmiert hat
(Übernahme durch B unter Belassung der Marke, neue Ausgründung, Einstellung des Geschäftsbetriebes und Übertragung des Bestandes an B).
So was gibt es immer wieder. Die Leute wissen auch in anderen Versicherungsbereichen oft nicht, wo sie ihre Prütteln versichert haben. Mitteilungen über Änderungen seitens der Versicherer landen
gerne sonstwo nur nicht dort, wo sie hingehören.
Gruß
Günther
genauso denkbar ist ein testlauf der zulassungsbehörde.
seit ende september läuft die zweite stufe des elektronischen versicherungsbeschtätigungsverfahrens. seit diesem zeitpunkt gibt es immer wieder fehlerhafte bestätigungen an die versicherer, da die her steller der software für die zulassungsbehörden ein fehlerhaftes programm auslieferten.
teilweise werden versicherungsbestätigungen auch zu testzwecken an versicherer gesand, die diese dann falsch interpretieren, da in diesem system eigentlich keine „test-versicherungsbestätigungen“ zugelassen sind.
hier hilft nur mit allen beteiligten zu reden. also beide versicherer und die zulassungsbehörde.