KFZ-Versicherung erben (länger)

Hallo,

eine Studentin hatte bis vor 7 Monaten ein Auto, welches über die Mutter versichert war. Nachdem dieses zum unverschuldet zum Totalschaden wurde, hat die Studentin (bzw. die Mutter) kein neues Fahrzeug angemeldet.
Die Studentin bekam nun das Auto ihres Opas geschenkt, da dieser nicht mehr fahren möchte. Sie möchte dieses verkaufen, da sie es selbst nicht fahren möchte.

Inzwischen ist der Opa verstorben und die Studentin möchte gerne die eingefahrenen Prozente des Opas übernehmen (ggf. übernimmt die Mutter diese, da die Studentin noch nicht alle Rabatte übernehmen kann).
Würde die Studentin das Auto (welches nicht auf sie angemeldet ist) verkaufen und kein neues anmelden, würden die Prozente sicherlich verfallen - oder?

Der Versicherungebrater hatte vor einiger Zeit angedeutet, dass eine Übernahme der Prozente ohne Besitz eines Autos nicht möglich ist. Gibt es da nicht doch eine Regelung?

Wie kann die Studentin sich den Rabatt sichern, um ihn in etwa 2 Jahren nach Abschluss ihres Studiums zu nutzen?
Ist dies nur möglich, wenn sie das Auto von ihren Opa für einen Tag auf sich selbst anmeldet?

Gruß
Tato

Würde die Studentin das Auto (welches nicht auf sie angemeldet
ist) verkaufen und kein neues anmelden, würden die Prozente
sicherlich verfallen - oder?

Nein, sie verfallen nicht sofort.

Der Versicherungebrater hatte vor einiger Zeit angedeutet,
dass eine Übernahme der Prozente ohne Besitz eines Autos nicht
möglich ist. Gibt es da nicht doch eine Regelung?

Eine Möglichkeit wäre das geerbte Auto einige Zeit auf sich laufen zu lassen (mit den Prozenten des Opas) und erst dann zu verkaufen.

Wie kann die Studentin sich den Rabatt sichern, um ihn in etwa
2 Jahren nach Abschluss ihres Studiums zu nutzen?

s.o.

Ist dies nur möglich, wenn sie das Auto von ihren Opa für
einen Tag auf sich selbst anmeldet?

Ja, aber ob ein Tag ausreicht, weiß ich nicht. Nimm Rücksprache mit der Versicherung.

Hallo,

Nein, sie verfallen nicht sofort.

Ich erinnere mich schwach an 3 oder 6 Monate. Sollte das Auto jetzt bald verkauft werden, ist eine Anmeldung nicht mehr möglich oder zumindest nicht lange möglich.

Eine Möglichkeit wäre das geerbte Auto einige Zeit auf sich
laufen zu lassen (mit den Prozenten des Opas) und erst dann zu
verkaufen.

Tja, das Auto müsste bald zum TÜV, davor sollte es verkauft werden. Mal sehen, was die Versicherung sagt. Anscheinend gibt es aber keine andere Möglichkeit. Das ganze ist ja leider wieder mit sehr viel Lauferei verbunden…

Kann man die Rabatte nicht auch ohne Auto auf eine andere Weise „erben“?

Gruß
Tato

Hallo Tato,
ich versuchs mal. Also die Mutter ist Erbin von dem Opa,
Ihrem Vater? Ist das Auto vom Opa noch da? Wenn ja, mein Tip.
Das Auto behalten und die Mutter soll von dem Vater die Prozente
sich übertragen lassen. Dazu gibt es ein Formular (SFR Übertragung
auf einen anderen Versicherungsnehmer gemäß Tarifbestimmung (TB) Nr. 28) Es muß eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden und eine
Führerscheinkopie der Mutter.Das funktioniert auch, ohne dass
ein Pkw zwingend dazu existiert. Einfacher ist es sicherlich,man
behält das Kfz bis der Rabatt von der Versicherung dokumentiert
wird. Sobald die Mutter als Versicherungsnehmerin eingetragen ist, kann sie den Pkw verkaufen und diese Prozente
weiterreichen. Aber das soll ja erst in zwei jahren erfolgen.
Bevor die Prozente von der Mutter auf die Tochter übertragen werden, würde ich überprüfen ob
die Führerscheinzeit der Tochter mit der Einstufung des Rabattes
übereinstimmt.
Gruß Martin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Also die Mutter ist Erbin von dem Opa, Ihrem Vater?

Nicht ganz. Der verstorbene Opa ist der Schwiegervater.

Ist das Auto vom Opa noch da?

Ja, jedoch auf den Opa angemeldet.

Das Auto behalten und die Mutter soll von dem Vater die
Prozente sich übertragen lassen. Dazu gibt es ein Formular (SFR
Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer gemäß :Tarifbestimmung (TB) Nr. 28) Es muß eine Kopie der Sterbeurkunde :beigelegt werden und eine Führerscheinkopie der Mutter.
Das funktioniert auch, ohne dass ein Pkw zwingend dazu existiert.

Das hört sich gut an. Also kann die Mutter die Prozente übernehmen, auch wenn sie kein Auto besitzt? Klingt gut - ich hatte befürchtet, dass dies nicht geht.

Einfacher ist es sicherlich, man behält das Kfz bis der Rabatt von :der Versicherung dokumentiert wird.

Das würde gehen. Allerdings ist das Auto ja nicht auf die Mutter angemeldet. Trotzdem sinnvoll?

Gruß
Tato

Hallo nochmal,
ein Patentrezept für deinen Fall gibt es nicht. Es ist ein
Grenzfall. Ich würde deiner Bekannten folgendes raten:
Sie soll einen Versicherungsmakler suchen, der mehrere Gesellschaften vertritt. Dieser soll die Übertragung, wie bereits beschrieben,
telefonisch bei mehreren Gesellschaften vorher klären. In einem ähnlichen Fall, bei einem Kunden von mir, hat z.b. die VHV problemlos übertragen. Es gibt halt einige kritische Punkte, die man hier und
jetzt nicht einfach so lösen kann, sondern nur im Gespräch mit der
Versicherungsgesellschaft. Also einfach versuchen.
Gruß Martin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich erinnere mich schwach an 3 oder 6 Monate. Sollte das Auto
jetzt bald verkauft werden, ist eine Anmeldung nicht mehr
möglich oder zumindest nicht lange möglich.

die frist ist i.d.r. 1 jahr bei einer sf-übertragung ab stillegung. kann aber auch eine andere sein. hängt vom versicherer ab. nach der frist ist der sf übrigens nicht verfallen, sondern nur der ehemalige vn kann wieder auf den sf zugreifen.

Das ganze ist ja leider
wieder mit sehr viel Lauferei verbunden…

nö, ruf doch deine versicherung an xD

Kann man die Rabatte nicht auch ohne Auto auf eine andere
Weise „erben“?

sry, nein
gruß snake

Hallo,

das enttäuschende Ergebnis:

  • der Enkel kann die Prozente vom Opa nicht erben
  • die Schwiegertochter kann die Prozente ebenfalls nicht erben
  • nur der Sohn kann die Prozente erben (würde ja notfalls gehen)
  • ohne Anmeldung eines Autos können die Prozente nicht übernommen werden und wenn es nur für ein paar Tage ist

Tja, also Auto ummelden, Versicherung abschließen, Auto abmelden oder das ganze so lassen wie es ist )-:

Gruß
Tato

PS: ich werde trotzdem noch einmal bei anderen Versicherungen nachfragen

PS: ich werde trotzdem noch einmal bei anderen Versicherungen
nachfragen

Würde ich machen, es gibt einige Versicherer, bei denen man in die zweite Generation dir SF-Klassen übertragen kann!

Hallo,

Würde ich machen, es gibt einige Versicherer, bei denen man in
die zweite Generation dir SF-Klassen übertragen kann!

Im Idealfall sollte die Schwiegertochter die Prozente übernehmen. Das wird wohl nirgendwo möglich sein. Die Studentin (also ich) kann ohnehin noch nicht alle Prozente übernehmen. Dann müsste ohnehin der Sohn die Versicherung „erben“.
Das blöde ist nur die Sache mit dem Ummelden des Autos. Das kostet wieder unnötig Geld…

Gruß
Tato

Hallo,

Würde ich machen, es gibt einige Versicherer, bei denen man in
die zweite Generation dir SF-Klassen übertragen kann!

Im Idealfall sollte die Schwiegertochter die Prozente
übernehmen. Das wird wohl nirgendwo möglich sein. Die
Studentin (also ich) kann ohnehin noch nicht alle Prozente
übernehmen. Dann müsste ohnehin der Sohn die Versicherung
„erben“.
Das blöde ist nur die Sache mit dem Ummelden des Autos. Das
kostet wieder unnötig Geld…

Mache Gesellschaften machen auch das!

Bei einigen Gesellschaften ist es aber auch egal, wer der Halter des KFZ ist bzw. ob der Sohn oder die Ehefrau Halter ist. Schicken Sie doch einfach mal eine paar Mails mit dem Sachverhalt an einge Versicherer!

Hallo,

ich habe mittlerweile ein paar Versicherungen durchtelefoniert.

Überall kann nur der Sohn erben oder die Enkelin, sofern sie im gleichen Haus lebt.
Der Sohn muss ein Auto anmelden, nur sind hier die Fristen (bis wann er das Auto angemeldet haben muss und wie lange, um die Rabatte zu übernehmen) unterschiedlich. Der Sohn braucht diese Prozente aber gar nicht, sondern die Enkelin. Würde der Sohn die geerbten Prozente weitergeben wollen, gelten wieder andere Bestimmungen, da dann die SF-Klassen bei der Weitergabe neu berechnet werden.

Also angenommen:
Opa: 30% und SF 25
Sohn: 30% und SF 25
Enkelin: übernimmt nach 5 Jahren den Vertrag vom Vater und bekommt nur SF 5

Dann wiederum können sich alle Beteiligten den ganzen Aufwand sparen und die Studentin übernimmt die Prozente ihrer Mutter, auf die das alte Auto angemeldet war.

Ist das alles komplizert… (ich hoffe, ihr versteht mich)

Gruß
Tato

PS: Sollte jemand eine Versicherung kennen, bei der eine komplette Weitervererbung der Prozente über Opa --> Sohn -->(später)–> Enkel möglich ist, darf sich gerne bei mir melden. Eine jetzige Übernaheme Opa --> Enkel macht aufgrund der geringen Führerscheinzeit keinen Sinn.

Überall kann nur der Sohn erben oder die Enkelin, sofern sie
im gleichen Haus lebt.

Ich bilde mir ein in der Finanztaest 9,10 oder 11/2005 steht was dazu drin, wer wie überträgt.

Der Sohn muss ein Auto anmelden, nur sind hier die Fristen
(bis wann er das Auto angemeldet haben muss und wie lange, um
die Rabatte zu übernehmen) unterschiedlich. Der Sohn braucht
diese Prozente aber gar nicht, sondern die Enkelin. Würde der
Sohn die geerbten Prozente weitergeben wollen, gelten wieder
andere Bestimmungen, da dann die SF-Klassen bei der Weitergabe
neu berechnet werden.

Also angenommen:
Opa: 30% und SF 25
Sohn: 30% und SF 25
Enkelin: übernimmt nach 5 Jahren den Vertrag vom Vater und
bekommt nur SF 5

Das ist klar, man kann nicht mehr SF-Jahre bekommen, als man sich hätte erfahren können.

PS: Sollte jemand eine Versicherung kennen, bei der eine
komplette Weitervererbung der Prozente über Opa --> Sohn
–>(später)–> Enkel möglich ist, darf sich gerne bei
mir melden. Eine jetzige Übernaheme Opa --> Enkel macht
aufgrund der geringen Führerscheinzeit keinen Sinn.

So ziemlich jede!
Es wird ja nur von Eltern auf Kind übertragen

Ich bilde mir ein in der Finanztaest 9,10 oder 11/2005 steht
was dazu drin, wer wie überträgt.

OK, die muss ich mir mal demnächst in der Bücherei besorgen…

Also angenommen:
Opa: 30% und SF 25
Sohn: 30% und SF 25
Enkelin: übernimmt nach 5 Jahren den Vertrag vom Vater und
bekommt nur SF 5

Das ist klar, man kann nicht mehr SF-Jahre bekommen, als man
sich hätte erfahren können.

Ja, das ist wirklich klar, dass man nur so viel übernehmen kann, wie man selbst hätte erfahren können.

ABER mein Beispiel war so gemeint:
Opa hatte 30% und SF 25
Sohn übernimmt 30% und SF 25
Enkelin übernimmt nach 5 Jahren den Vertrag vom Vater und
bekommt trotzdem nur SF 5, obwohl sie schon 10 Jahre den Führerschein hat. Das hängt wohl damit zusammen, dass der Sohn geerbte Rabatte nicht weitergeben kann, sondern nur die weitergeben kann, die er seit dem Erbe selbst erfahren hat (5 Jahre = SF 5).

So ziemlich jede!

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei :wink:
Mein Vertrauensmann (naja, vertrauen hab ich irgendwie noch nicht), sagt, dass er wohl auch eine Übertragung der Rabatte von Opa zu Enkelin argumentieren könnte, aber das würde ja keinen Sinn machen, da die Enkelin eh nur SF 5 übernehmen könnte.

Es wird ja nur von Eltern auf Kind übertragen

Ja, aber das Elternteil hat die Rabatte nur geerbt.

Allerdings hatte der Vertrauensmann die Idee geäußert, dass man später einfach die Versicherung wechselt und die neue nichts vom ursprünglichen Erbe weiß. Demnach könnte der Vater später die vollen Rabatte an seine Tochter weitergeben. Eine Sicherheit für diese Vorgehensweise gibt es allerdings nicht.

Gruß
Tato

Hallo,

Allerdings hatte der Vertrauensmann die Idee geäußert, dass
man später einfach die Versicherung wechselt und die neue
nichts vom ursprünglichen Erbe weiß. Demnach könnte der Vater
später die vollen Rabatte an seine Tochter weitergeben. Eine
Sicherheit für diese Vorgehensweise gibt es allerdings nicht.

willkommen bei der huk *ggg*

dabei hat der kollege vollkommen recht. da diese daten zur rabattübertragung einen eventuellen nachversicherer nicht mitgeteilt werden.

gruß snake

ABER mein Beispiel war so gemeint:
Opa hatte 30% und SF 25
Sohn übernimmt 30% und SF 25
Enkelin übernimmt nach 5 Jahren den Vertrag vom Vater und
bekommt trotzdem nur SF 5, obwohl sie schon 10 Jahre den
Führerschein hat. Das hängt wohl damit zusammen, dass der Sohn
geerbte Rabatte nicht weitergeben kann, sondern nur die
weitergeben kann, die er seit dem Erbe selbst erfahren hat (5
Jahre = SF 5).

Warum das, der Sohn übernehmm SF 10. Falls nicht, wechseln Sie die Versicherung!

So ziemlich jede!

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei :wink:
Mein Vertrauensmann (naja, vertrauen hab ich irgendwie noch
nicht), sagt, dass er wohl auch eine Übertragung der Rabatte
von Opa zu Enkelin argumentieren könnte, aber das würde ja
keinen Sinn machen, da die Enkelin eh nur SF 5 übernehmen
könnte.

Lassen Sie sich Ihr Hackfleisch von einem nebenberuflichen Metzger, der mal 2 mal die Woche je ein Schwein schlachtet, machen?

Es wird ja nur von Eltern auf Kind übertragen

Ja, aber das Elternteil hat die Rabatte nur geerbt.

Sch… egal.

Allerdings hatte der Vertrauensmann die Idee geäußert, dass
man später einfach die Versicherung wechselt…

Gute idee :wink:

Warum das, der Sohn übernehmm SF 10. Falls nicht, wechseln Sie
die Versicherung!

Das hab ich jetzt nicht verstanden. Nun bin ich wieder verwirrt. Ist das doch nicht normal, was man mir erzählt hat?
Kannst du bitte noch einmal erklären, wie du die Sache siehst?

Lassen Sie sich Ihr Hackfleisch von einem nebenberuflichen
Metzger, der mal 2 mal die Woche je ein Schwein schlachtet,
machen?

Nein, nicht zwangsweise. Ich habe zuerst den hauptberuflichen Metzger (Geschäftsstelle, Hotline) gefragt, dann die nebenberuflichen Metzger 1 & 2 vor Ort.
Alle waren weitgehend der gleichen Meinung, nur dass Metzger Nr. 2 erzählt hat, dass er ein Erbe Opa-Enkel argumentieren kann (was bei den anderen unmöglich ist) und mir den Tipp mit dem Wechsel (sofern der Sohn den Rabatt an den Enkel weitergeben möchte) empfohlen.

Allerdings hatte der Vertrauensmann die Idee geäußert, dass
man später einfach die Versicherung wechselt…

Gute idee :wink:

:wink: ja, da war er ehrlich… Das ist aber ein anderes Thema, denn im Moment brauche ich keine Versicherung, sondern möchte nur den Rabatt sichern, um beim nächsten Auto nicht sooo viel zahlen zu müssen.

Gruß
Tato

Hallo,

ABER mein Beispiel war so gemeint:
Opa hatte 30% und SF 25
Sohn übernimmt 30% und SF 25
Enkelin übernimmt nach 5 Jahren den Vertrag vom Vater und
bekommt trotzdem nur SF 5, obwohl sie schon 10 Jahre den
Führerschein hat. Das hängt wohl damit zusammen, dass der Sohn
geerbte Rabatte nicht weitergeben kann, sondern nur die
weitergeben kann, die er seit dem Erbe selbst erfahren hat (5
Jahre = SF 5).

Warum das, der Sohn übernehmm SF 10. Falls nicht, wechseln Sie
die Versicherung!

sorry, aber das dürfte (zumindest bei ein und derselben Versicherung) eben nicht funktionieren.
In der beschriebenen Vorgehensweise werden zunächst die Rabatte vom Großvater auf den Vater übertragen.
Hierzu bestätigen beide übereinstimmend, dass die schadenfreie Jahre (und damit die SFR) vom Vater „erfahren“ wurde, weil dieser das/die Fahrzeug(e), die im Vertrag versichert ist/waren überwiegend gefahren hat und eben nicht der Großvater.
Voraussetzung - wie schon beschrieben: der Führerschein besteht schon lange genug, so dass der Vater auch tatsächlich die Fahrzeuge genutzt haben kann.
Sollen nun nach weiteren 5 Jahren Rabatte vom Vater auf die Tochter/den Sohn übertragen werden, können auch nur diese Jahre geltend gemacht werden.
Die 5 Jahre vorher, in denen das Kind bereits einen Führerschein hatte, sind unmassgeblich, da ja der Vater in der ersten Rabattübertragung bestätigt hat, die Rabatte in diesem Zeitraum SELBST erfahren zu haben.

So ziemlich jede!

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei :wink:
Mein Vertrauensmann (naja, vertrauen hab ich irgendwie noch
nicht), sagt, dass er wohl auch eine Übertragung der Rabatte
von Opa zu Enkelin argumentieren könnte, aber das würde ja
keinen Sinn machen, da die Enkelin eh nur SF 5 übernehmen
könnte.

Lassen Sie sich Ihr Hackfleisch von einem nebenberuflichen
Metzger, der mal 2 mal die Woche je ein Schwein schlachtet,
machen?

Es wird ja nur von Eltern auf Kind übertragen

Ja, aber das Elternteil hat die Rabatte nur geerbt.

Sch… egal.

Nein, s.o.

Allerdings hatte der Vertrauensmann die Idee geäußert, dass
man später einfach die Versicherung wechselt…

Gute idee :wink:

Mögliche Vorgehensweise zur Vergrößerung des Rabattzeitraums, wenn auch rechtlich nicht in Ordnung.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Warum das, der Sohn übernehmm SF 10. Falls nicht, wechseln Sie
die Versicherung!

sorry, aber das dürfte (zumindest bei ein und derselben
Versicherung) eben nicht funktionieren.
In der beschriebenen Vorgehensweise werden zunächst die
Rabatte vom Großvater auf den Vater übertragen.
Hierzu bestätigen beide übereinstimmend, dass die schadenfreie
Jahre (und damit die SFR) vom Vater „erfahren“ wurde, weil
dieser das/die Fahrzeug(e), die im Vertrag versichert
ist/waren überwiegend gefahren hat und eben nicht der
Großvater.
Voraussetzung - wie schon beschrieben: der Führerschein
besteht schon lange genug, so dass der Vater auch tatsächlich
die Fahrzeuge genutzt haben kann.
Sollen nun nach weiteren 5 Jahren Rabatte vom Vater auf die
Tochter/den Sohn übertragen werden, können auch nur diese
Jahre geltend gemacht werden.
Die 5 Jahre vorher, in denen das Kind bereits einen
Führerschein hatte, sind unmassgeblich, da ja der Vater in der
ersten Rabattübertragung bestätigt hat, die Rabatte in diesem
Zeitraum SELBST erfahren zu haben.

Man kann „bei uns“ dirket von Opa auf Enkel übertragen, somit in diesem Fall egal.

Ansonsten, sollte ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben? Ich klär das ab!

Warum das, der Sohn übernehmm SF 10. Falls nicht, wechseln Sie
die Versicherung!

Das hab ich jetzt nicht verstanden. Nun bin ich wieder
verwirrt. Ist das doch nicht normal, was man mir erzählt hat?
Kannst du bitte noch einmal erklären, wie du die Sache siehst?

Einigen wir uns darauf, Du bist an die Spielregeln Deiner Versicherung gebunden.