Kfz Versicherung : Erhöhung über doppelten Betrag

Hallo zusammen

Ein Kfz Halter hat zu seinem alltäglich genutzten Kfz aus Hobby noch einen älteren seltenen Sportcoupe in der Garage stehen , Saisonkennzeichen 4 - 10 , gemeldete Fahrleistung 6000 km / Jahr

Der Wagen ist bei Versicherung D versichert und kostet für die Saison 224 Euro . ( TK 150 )

Die Versicherung D wird kurz nach Saisonbeginn von Versicherung A aufgekauft und der Kfz Halter bekommt eine zweite Rechnung in dem der Betrag der Versicherung D mit dem neuen Tarif der Versicherung A verglichen wurde und es wird eine Nachzahlung von 243 Euro verlangt , weil das Fahrzeug dort in eine andere Kategorie fällt und einige Vergünstigungen , beispielweise Rabatt wegen Fahrsicherheitstraining , nicht berücksichtigt werden. ( Gesamtversicherungsbetrag 467,- E )

Der Kfz Halter hat zwischenzeitlich bei einigen anderen Versicherungen nachgefragt , das dieser Sportcoupe bei fast allen Versicherungen bei gleichen VErsicherungsbedingungen um 190 - 230 Euro kostet , nur die Versicherung A will 467,- Euro , die der Kfz Halter nicht bereit ist zu bezahlen.
Eine aussergewöhnliche Kündigung wird dem KFZ -Halter nicht eingeräumt , erst zum Jahresende .

Die Versicherung droht inzwischen mit Zwangsabmeldung .

Kann der Kfz-Halter den Wagen selbst abmelden , und dann ein paar Tage später den Wagen mit einer Versicherungspolice von Versicherung X wieder anmelden , weil es scheint der einzigste Weg zu sein um aus diesem Vertrag , den es eigentlich gar nicht gibt , zu kommen .

im vorraus Dankend

Toni

Hallo,

Eine aussergewöhnliche Kündigung wird dem KFZ -Halter nicht
eingeräumt , erst zum Jahresende .

Der KFZ-Halter hat ein Sonderkündigungsrecht. Siehe http://www.aspect-online.de/versicherungen/kfz-versi…

Kann der Kfz-Halter den Wagen selbst abmelden , und dann ein
paar Tage später den Wagen mit einer Versicherungspolice von
Versicherung X wieder anmelden , weil es scheint der einzigste
Weg zu sein um aus diesem Vertrag , den es eigentlich gar
nicht gibt , zu kommen .

Nein, das geht nur bei erstmaliger Anmeldung. Siehe auch Link oben.

Manfred, der das alles auch schon durchgemacht hat.


Die Versicherung D wird kurz nach Saisonbeginn von
Versicherung A aufgekauft und der Kfz Halter bekommt eine
zweite Rechnung in dem der Betrag der Versicherung D mit dem
neuen Tarif der Versicherung A verglichen wurde und es wird
eine Nachzahlung von 243 Euro verlangt , weil das Fahrzeug
dort in eine andere Kategorie fällt und einige Vergünstigungen
, beispielweise Rabatt wegen Fahrsicherheitstraining , nicht
berücksichtigt werden. ( Gesamtversicherungsbetrag 467,- E )

Hi,
die Versicherungen D, D-W und D-W Krankenvers. wurden nicht kurz nach Saisonbeginn aufgekauft, sondern zum 01.Januar.
Sämtliche Kunden der genannten Gesellschaften wurden schriftlich benachrichtigt.

…nur die Versicherung A will 467,- Euro,
die der Kfz Halter nicht bereit ist zu bezahlen.
Eine aussergewöhnliche Kündigung wird dem KFZ -Halter nicht
eingeräumt , erst zum Jahresende .

Das stimmt definitiv nicht, die A akzeptierte in anderen Fällen anstandslos eine außerordenliche Kündigung zum Wirksamwerden der Beitragsanpassung.

Die Versicherung droht inzwischen mit Zwangsabmeldung .

Logisch, nach §§ 38 oder 39 VVG.

Kann der Kfz-Halter den Wagen selbst abmelden ,

Ja.

… und dann ein paar Tage später den Wagen mit einer Versicherungspolice von
Versicherung X wieder anmelden ,

Nein, da der Vertrag bei A ungekündigt besteht und nach Wiederzulassung wieder auflebt.
Wie bereits vor längerer Zeit zu genau diesem Fall geschrieben, gibt/gab es exakt zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung innerhalb eines Monats zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung oder
  2. Kündigung zum Ablauf.
    Bei der zweiten Variante sind die Beiträge zu bezahlen, da ansonsten -wie du schon selbst festgestellt hast- die üblichen Verzugsfolgen zum Tragen kommen.
    Gruß
    Keki