Kfz-Versicherung: Erstattung=Zeitwert-Restwert

Hallo Versicherungsexperten,

meine Auto wurde durch einen Unfall beschädigt,
die Reparatur kosten mehr als der Zeitwert.
Ich bekomme von der Versicherung den Zeitwert minus den
Restwert + div. Pauschalen erstattet.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug zu einem höheren Preis
als den Restwert verkaufe, ich also zumindest bzgl. der
Gutachtermeinung einen ‚Gewinn‘ mache.
Wird der Verkauf des Fahrzeuges eigentlich kontrolliert bzw.
vom Versicherer überprüft?

Fragen über Fragen, die Ihr sicherlich besser als ich beantworten könnt.
Ich würde mich sehr über interessante Hinweise freuen.

Danke.
joedi

Hallo Joedi,

meines Wissens nach hat die Versicherung keine Handhabe, wenn Du einen Gewinn erzielst.

Anderer Aspekt des Themas:
Es gibt viele Dinge, die man als Kosten ansetzen kann:
Umbau des Radios im Unfallwagen in ein neues Auto (in meinem Fall damals 150 DM)
Kosten für die Suche des neuen Autos (Fahrtkosten, Anzeigen usw.), in meinem Fall damals auch Pauschalen z.B. für Porto, Telefon
Kosten für Ummeldung (inkl. Fahrtkosten usw. zum Landratsamt)
sonstige Auslagen

Motto: der Versicherung so wenig wie möglich schenken.

Grüsse

Sven

Hallo Joedi,

wenn der Versicherer es dir freistellt, das Fahrzeug zu veräußern, dann steht dir der Veräußerungsgewinn oder -verlust zu.
Da wird dann keine erneute Kürzung vorgenommen.

Gruß
Marco

Hallo Joedi,

Ich hatte gerade das gleiche Problem. Auch ich bekam Z-R + Pauschale erstattet.

Die Versicherung erfuhr aber im Nachhinein, daß ich den Unfallwagen für 500 DM mehr verkauft hatte als im Gutachten angegeben, und prompt wurde mir dieser Betrag abgezogen (und zwar von einer noch offen stehenden Abschlepprechnung!).

Nachfrage bei zwei Anwälten (einer vom ADAC empfohlen) ergab, daß die Versicherung das darf.

Also wenn du dein Auto teurer verkaufst, darf die Vers dies nicht erfahren, was sie im Regelfall auch nicht wird, denn nachgeprüft wird dies nicht. In meinem Fall haben ein paar blöde Imponderabilien dazu geführt. Jetzt weiß ich wenigstens, daß man einer Versicherung nicht ein einziges Wort zu viel erzählen darf.

Gruß Marlene

Hallo Marlene,

haben sie dir freigestellt, das Auto zu veräußern?
Haben Sie dir einen Aufkäufer genannt?

Gruß
Marco

hallo marco,

der versicherer hat auch gutachtenbasis erstattet und keine weiteren fragen gestellt. er weiss, dass ich ein neues auto habe
und er weiss nicht wass mit dem alten auto geschieht.

schauen wir mal was passiert.

joedi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco,

nee, der Gutachter hat mir drei Telefonnummern gegeben, alle waren interessiert, und der, der mir versprach, das Radio auszubauen, hat es bekommen.

Die Versicherung selbst hat mir keinen Käufer genannt. Weil die Abschleppfirma mich gelinkt hat, und es nicht ausgeschlossen war, dass diese zweimal kassiert, habe ich die genauen Umstände der Versicherung geschildert und dabei denen auch mitgeteilt, dass ich eben 500 DM mehr bekommen habe, unwissend, dass ich mir damit selbst schade. Prompt bekam ich einen Strick draus gedreht

Also sei bloß vorsichtig, und sag kein Wort zuviel!

Marlene

Hallo Marlene,

dann hattest du keine Verkaufsfreigabe und es ist recht so. Gibt dir die Versicherung hingegen eine Verkaufsfreigabe, steht dir das Mehrgeld zu.

Gruß
Marco

V e r k a u f s f r e i g a b e
Marco, was ist das für eine Rechtsprechung??? Man bekommt einen Schaden zugefügt, hat Ärger usw usw. Muß man sich für solche Eventualitäten im Leben schlau machen? Muß ich wirklich wissen, das es sowas wie eine ‚Verkaufsfreigabe‘ gibt?? Gehört das zur Allgemeinbildung? Lacht sich die Versicherung ins Fäustchen, wenn wieder mal ein doofer Geschädigter reingefallen ist? Du merkst, ich bin ganz schön empört.
Allein eine logische Schlußfolgerung zu bilden, daß ich mein Eigentum nicht so verkaufen darf, wie ich lustig bin, sondern mit einer ‚Verkaufsfreigabe‘ spekulieren muß, ein Wort, das ich noch nie vorher gehört habe, - das finde ich so eine Abzocke den Kunden gegenüber, die sich gegen so etwas nicht wehren können. Wen sollen denn solche Gesetze schützen.

Gruß Marlene

Hallo Marlene,

dann hattest du keine Verkaufsfreigabe und es ist recht so.
Gibt dir die Versicherung hingegen eine Verkaufsfreigabe,
steht dir das Mehrgeld zu.

Gruß
Marco

per mail *owt*