Hallo,
wenn man ein Kfz kauft und mit einem Kurzzeitkennzeichen abholt braucht man zusaetzlich eine Doppelkarte der Versicherung welche das Kfz fuer die Ueberfuehrungsfahrt absichert - wenn man das Auto anschliessend bei der Versicherung anmeldet werden einfach 5 Tage Praemie mehr berechnet.
Was ist aber wenn das Kfz nicht durch die HU (Tuev) kommt und man es deshalb nicht anmelden kann? (Dieser Fall ist nicht so unwahrscheinlich weil ein Kfz mit Tuev einfach nach dem Kauf angemeldet werden kann und man somit kein ueberteuertes Kurzzeitkennzeichen (rund 70 Euro) braucht).
Wie hoch waere die Versicherungspraemie dann? Machen Versicherungen eine Ausnahme wenn das Kfz im Anschluss auf die Ueberfuehrung ueberhaupt nicht zugelassen wird (im Gegenzug zu Zulassung ueber andere Versicherung)?
Gruss und Dank
Desperado