KFZ Versicherung Fahrer

Der Vater ist Versicherungsnehmer, der Sohn ist der eingetragene Fahrer, ganz übliche Sache. Der Sohn, 24, wohnt nicht beim Vater. Situation: Der Sohn ist nicht mehr nüchtern und sagt einem Kumpel, fahr du mich in die Stadt. Der Sohn sitzt auf dem Beifahrersitz. Also, kann der Sohn mit Recht sagen, ich verleihe das Auto auch nicht wegen wichtigen Angelegenheiten an Dritte. Aber wenn ich voll bin und mitfahre, dann darf ein Dritter fahren? Richtet sich die Versicherungs Regelung danach, ob der eingetragene Fahrer wie in diesem Fall ein Anliegen hat und einen dritten beautftagt, oder richtet sich die Regelung nur danach dass der eingetragene Fahrer fahren darf(Versicherungsschutz). Vielen Dank, Felix.

Angelegenheiten an Dritte. Aber wenn ich voll bin und
mitfahre, dann darf ein Dritter fahren?

Natürlich darf er fahren, aber ein Verstoß gegen die Versicherung ist es trotzdem.

oder richtet sich die Regelung nur danach dass der eingetragene Fahrer fahren darf(Versicherungsschutz).

So ist es. Die Versicherung gewährt einen Rabatt wegen des eingeschränkten Nutzerkreises des KFZ. Dann muß man sich schon entscheiden, ob man auf den Rabatt verzichtet und auch andere Leute fahren läßt oder sich an die Rabattvereinbarung hält und wirklich nur die Leute fahren, die man der Versicherung angegeben hat.