KFZ Versicherung gekündigt durch Versicherer

Hi!

ICh habe heute, 2 Tage bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist, eine Kündigung von meiner KFZ Versicherung bekommen.
ALs Grund nennen Sie den Hagelschaden (vor 28 Tagen Zusage bekommen, dass Sie bezahlen). Davor hatten ich nur einen weiteren Teilkaskoschaden für den ich nichts konnte.

Meine Frage ist jetzt was mache ich?
Anrufe und versuche die dazu zu bringen die Kündigung Rückgängig zu machen und mich kündigen zu lassen? (Die Frage ist, ob dass bei einer großen Direktversicherung funktioniert?)
Oder so tun als ob ich den Brief nicht bekommen hätte, denn die Kündigungsfrist läuft morgen ab.

Vielen Dank im Vorraus

Hallo,

so tun als wenn nichts gekommen wäre bringt gar nix. Die Kündigung ist so wie du schreibst rechtsgültig und damit fertig. Damit musst du dir einen neuen Versicherer suchen, sonst kommst du ernsthaft in Schwierigkeiten. Im übrigen ist das gerade für Direktversicherer eine gängige Praxis. Die sind mit Kündigungen oft schnell bei der Hand.

Unbenommen von der Kündigung wird dein Hagelschaden so wie ich das verstanden habe gedeckt sein, also hast du jetzt bis auf die Suche nach einem neuen Versicherer keine Probleme. Vielleicht probierst du es bei der Suche nach einer neuen Verischerung mal mit einer Gesellschaft, die du dir nicht nur über die Prämie suchst, sondern den Punkt Kundenservice mit einbeziehst.

MfG Michael Rasche

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Kündigung ist erst zum Ende des Jahres.
D.h. bis dahin bin ich erstmal versichert. Ich dachte ich könne erstmal nichts tun und fristgerecht zum Ende des Jahre kündigen. Wenn die sich dann melden, dass Sie selber schon gekündigt hätten, dann sage ich ich hätte die Kündigung nie erhalten.
Warum sollten die einen Streit eingehen, wenn das Ergebnis doch das gleiche ist.

hallo

Warum sollten die einen Streit eingehen, wenn das Ergebnis
doch das gleiche ist.

nicht ganz.
beim nachversicherer mußt du angeben, ob du vom vorversicherer gekündigt worden bist. hier falsch zu antworten ist eine obliegenheitsverletzung die den versicherungsschutz gefährdet. desweiteren gibt es die s.g. uniwagnisdatei in die auffällige kundenbeziehungen und kündigungen eingetragen werden. die meisten vr haben darauf zugriff. deine kdg wird somit auch beim nachversicherer aktenkundig. und das sieht in einem weiteren schadenfall u.u. dann ziemlich schlecht mit der regulierung aus.
mfg snake

Morgen!

so tun als wenn nichts gekommen wäre bringt gar nix. Die
Kündigung ist so wie du schreibst rechtsgültig und damit
fertig.

Ich gebe dir Recht „nix tun“ wäre falsch aber rechtsgültig
ist die Kündigung trotzdem nicht.
Den Nachweis der Versicherung möchte sehen, das die Kündigung
zugegangen ist.

Gruß
Stefan