ist es zulässig, dass eine Versicherungsgesellschaft einen bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag kündigen kann, wenn die Vollkasko in drei aufeinander folgenden Jahren beansprucht wurde?
Ist es weiterhin richtig, dass man evtl. Schwierigkeiten haben kann, bei einer anderen Gesellschaft voll- oder teilkasko versichert zu werden, da die Daten bei der GVD gespeichert werden?
ist es zulässig, dass eine Versicherungsgesellschaft einen
bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag kündigen kann, wenn die
Vollkasko in drei aufeinander folgenden Jahren beansprucht
wurde?
die Gesellschaft könnte sogar schon beim ersten Schaden kündigen, genau wie Du auch.
Ist es weiterhin richtig, dass man evtl. Schwierigkeiten haben
kann, bei einer anderen Gesellschaft voll- oder teilkasko
versichert zu werden, da die Daten bei der GVD gespeichert
werden?
Das hat nichts mit der Speicherung der Daten zu tun, sondern Du musst, bei Abschluss eines neuen Vertrages, die Fragen zur Vorversicherung wahrheitsgemäß beantworten. Die neue Gesellschaft wäre sicherlich nicht scharf drauf Dein Fahrzeug Vollkasko zu versichern und muss es auch nicht.
Eine Deckungskarte, mit der Du Dein Fahrzeug anmelden und nur Haftpflicht versichern kannst, muss Dir aber jede neue Gesellschaft aushändigen. Die Teilkaskoversicherung dürfte eigentlich kein Problem darstellen. Auf Grund der Schadenfälle wird der Vertrag in Vollkasko ohnehin sehr teuer.
ist es zulässig, dass eine Versicherungsgesellschaft einen
bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag kündigen kann, wenn die
Vollkasko in drei aufeinander folgenden Jahren beansprucht
wurde?
Ja, das ist möglich, die Gesellschaft kann auch schon nach einem Schaden kündigen.
Ist es weiterhin richtig, dass man evtl. Schwierigkeiten haben
kann, bei einer anderen Gesellschaft voll- oder teilkasko
versichert zu werden, da die Daten bei der GVD gespeichert
werden?
Schon durch die Führung der Schadenfreiheitsrabatte bei Kfz-Versicherungen weiß ein neuer Versicherer natürlich um den Schadenverlauf…aber solche Verläufe werden auch in anderen Sparten abgefragt. Es kann da natürlich Probleme geben, je nachdem, ob die Gesellschaft, bei der Du Dich neu versichern möchtest irgendwelche Richtlinien für die Annahme von unerwünschten Geschäft haben. Mit etwas Glück findet man aber auch wieder Gesellschaften, die grade mal alles nehmen, was sich so bietet.
Ich würde Dir tatsächlich empfehlen vor Ort einen Makler zu suchen, der im Privatgeschäft fit ist, der wird Dir helfen können.
Hallo,
ja ist es , und sei froh wenn sie dich ganz kündigen und nicht wie die GVV nur die Kasko, da kannst du dich wenigstens neu versichern.
Gruß Anno
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