Kfz versicherung gesetz verkäufer

Hallo

Habe mein Auto verkauft.Auf den Kaufvertrag hab ich eine 7 tage ummeldefrist zum abmelden meines fahrzeugs gegeben die er nicht eingehalten hat In dieser zeit lief die abmeldefrist oder ummeldefrist ab die im kaufvertrag vermerkt war. Er baute ein unfall (also er hatte keine schuld ) am unfall er erhielt vom gutachter einen kostenvoranschlag eines totalschadens und erhielt einen betrag von 1700 meine frage nun ich habe im kaufvertrag vermerkt das solange er das fahrzeug nicht vollständig bezahlt hat es noch mein wagen ist. Zweitens zum zeitpunkt des unfalls ist der wagen noch auf mich angemeldet und versichert gewesen und der wagen den hat er noch nicht bezahlt wer bekommt da recht ??? und wem steht die summe nun zu

Danke

Hallo
Danke für die Anfrage.
Ich kenne mich leider nur im Schweizer Rechtssystem aus und kann deshalb deine Anfrage nicht beantworten. Bitte such dir einen deutschen Experten im Netz.
Viel Erfolg und Gruss
Emmanuel