dass hat uns jetzt die HUK mitgeteilt, als wir ein hochwertiges Auto neu anmelden und versichern wollten.
Ist das normal und auch bei anderen Versicherungen so?
Gruß
Seba
dass hat uns jetzt die HUK mitgeteilt, als wir ein hochwertiges Auto neu anmelden und versichern wollten.
Ist das normal und auch bei anderen Versicherungen so?
Gruß
Seba
Rückfrage: Kasko oder Haftplicht? o.w.T.
-nix-
hallo sebastian,
höherwertige fahrzeuge werden bei der huk i.d.R. nur in staaten der eu (stand 1.1.2003) + is,n,fl,ch in der kasko versichert. d.h. alle ostblockstaaten sind nicht kaskoversichert. normalerweise auch mit einer selbstbeteiligung von mindestens 500,- in tk und vk. in der kh hast du selbstverständlich versicherungsschutz. wenn das kfz wirklich eine granate ist werden noch andere einschränkungen vorgenommen.
solche vorsichtsmaßnahmen dienen der risikominimierung, da solche kfz ein wirklich hohes risiko darstellen. das recht auf diese einschränkungen hat natürlich jeder versicherer. ob das alle machen kann ich nicht beurteilen. sind sicher ettliche dabei, da so gut wie alle kfz-versicherer auf dem zahnfleisch krauchen. und bei den vr, die auf die kaskoeinschränkungen verzichten, wirst du einen beitrag haben, der sich ordentlich gewaschen hat.
aber wenn dir tschechien so wichtig ist, ruf doch nochmal an. vielleicht läßt sich was gegen mehrbeitrag oder höhere sb machen.
gruß
snakeshit
andere machen das owt
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Hallo,
ein weiteres Indiz, dass dieser Versicherer keine besonders leistungsstarken Angebote unterbreitet!
Meines Erachtens wird hier EU-Recht mit Füßen getreten.
Wer denkt, dass die HUK gut und günstig ist und sich dort versichert - so what! Selber schuld!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hi Thorulf
Meines Erachtens wird hier EU-Recht mit Füßen getreten.
Was hat eine Kaskoeinschränkung mit EU-Recht zu tun?
In anderen Sparten werden ähnliche Risikominimierende Maßnahmen ergriffen. Bsp.: Ausschlüsse und Mehrbeiträge in KV oder UV für Risikoträchtige Personen z.B. Raucher, Frauen, Fallschirmspringer.
Hier wird je nach dem wie man es auslegt sogar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen, oder? Soll etwa die Bedarfsgemeinschaft aller VN das Risiko für besonders hochwertige KFZ tragen. IMHO: wer sich so ein Auto leisten kann, kann auch mehr dafür zahlen, oder das Risiko wird ausgeschlossen.
Wer denkt, dass die HUK gut und günstig ist und sich dort
versichert - so what! Selber schuld!
no comment. (alles andere würde wahrscheinlich unter werbung fallen)
Hi Snkae,
Meines Erachtens wird hier EU-Recht mit Füßen getreten.
Was hat eine Kaskoeinschränkung mit EU-Recht zu tun?
Immerhin unterbindet es deine Reisefreiheit. Aber so genau wäre mir der Punkt auch nicht erklärbar.
In anderen Sparten werden ähnliche Risikominimierende
Maßnahmen ergriffen. Bsp.: Ausschlüsse und Mehrbeiträge in KV
oder UV für Risikoträchtige Personen z.B. Raucher, Frauen,
Fallschirmspringer. Hier wird je nach dem wie man es auslegt sogar
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen, oder?
Nein. Warum sollte ihr das GG getreten werden? Zum einen verbietet der Versicherer ja nicht das Rauchen, Fallschirmspringen etc. es wird eben hier nur risikogerecht eingestuft.
Soll etwa die Bedarfsgemeinschaft aller VN das Risiko für besonders
hochwertige KFZ tragen. IMHO: wer sich so ein Auto leisten
kann, kann auch mehr dafür zahlen, oder das Risiko wird
ausgeschlossen.
Naja… die Frage stellt sich nicht nach Mehrbeitrag. Die Huk versichert das Risiko einfach gar nicht. Und per Geschäftsplan ist dies nicht statthaft. Dort findet nämlich eine Einschränkung auf hochwertige Fahrzeuge nicht statt. Wenn dies so wäre, dürfte die HUK nämlich gar keine hochwertigen Fahrzeuge absichern.
Gruß
Marco
Hallo Snake,
machen sie zumindest unserer Erfahrung nach nicht bzw. nur dann, wenn du sonst quasi alles bei der Huk hast.
Das es auch anders geht, beweisen viele andere Versicherer. Das Thema „hochwertig“ ist immer eine Frage der Definition. Manchmal ist ein 5er BMW schon hochwertig und manchmal erst ein 500SL.
Der Risikogeneigtheit wird schon dadurch Sorge getragen, dass hier entsprechend die TK-Gruppierung um einige Stufen höher liegt, als bei anderen Fahrzeugen. Und bitte: die Schadenwahrscheinlichkeit ist in Tschechien genauso groß, wie in München. Selbst wenn wir hier nur auf das Risiko Totalentwendung eingehen.
Gruß
Marco
Hallo SnakeShit,
Meines Erachtens wird hier EU-Recht mit Füßen getreten.
Was hat eine Kaskoeinschränkung mit EU-Recht zu tun?
Tschechien ist EU und für EU Bürger besteht Reise- und Dienstleistungsfreiheit. Wenn es für ein Land der EU solche Repressalien vereinbart werden, dann stellt sich für mich die Frage wie der EGH das beurteilt. Ich bin kein Jurist, das war eher eine emotionale Aussage! Ich denke aber, dass dies im Europa von heute unzulässig sein müsste oder sollte!
In anderen Sparten werden ähnliche Risikominimierende
Maßnahmen ergriffen. Bsp.: Ausschlüsse und Mehrbeiträge in KV
oder UV für Risikoträchtige Personen z.B. Raucher, Frauen,
Fallschirmspringer.
Also für Frauen wird in allen Bereichen Risikogerecht kalkuliert und das Thema „Unisex“ Tarife ist vom Tisch. Raucher zahlen in der Risiko LV mehr, weil Sie in der KV weniger Kosten verursachen!!! Und Falschirmspringer und andere Risikosportarten sind mit dem Thema „Reisen innerhalb der EU“ nicht vergleichbar! Selbstverständlich sollten Risken bedarfsgerecht gedeckt werden. Es kann aber kaum das objektive oder subjektive Risiko mit dem Geltungsbereich EU für Versicherungen in einen Topf geworfen werden. Es sollte Versicherungsschutz grundsätzlich in der EU - besser im EWR - bestehen. Gegen einen höheren Beitrag wäre nichts einzuwenden. Gegen den generellen Ausschluss habe ich aber erhebliche Bedenken.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Marco,
Die Huk
versichert das Risiko einfach gar nicht. Und per Geschäftsplan
ist dies nicht statthaft. Dort findet nämlich eine
Einschränkung auf hochwertige Fahrzeuge nicht statt. Wenn dies
so wäre, dürfte die HUK nämlich gar keine hochwertigen
Fahrzeuge absichern.
Das schränkt die HUK über den Beitrag ein. Rechne einmal einen hochwertigen 5er BMW und schau Dir an wo die HUK landet!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf,
das kommt noch dazu. Ich meinte aber mehr eine zusätzliche Einschränkung durch Ausschluss von Kasko bei Fahrten nach Osteuropa.
Übrigens gilt ein 30.000 Euro Wohnmobil auch schon als hochwertig. Für den gleichen Preis gibt es aber auch besser ausgerüstete Golf V.
aber gut… hochwertig ist eben Ansichtssache. 
Gruß
Marco
Hallo zusammen,
wie ihr wißt existieren im kfz-bereich außer vvg und pflvg keine gesetzlichen vorschriften. § 2 a (2) AKB regelt definitiv den geltungsbereich. dieser kann in der kasko auch abweichend von der kh sein. was daran verwerfliches ist, ist mir ein rätsel. machen andere vr auch so (bsp.: ergo-gruppe).
die reisefreiheit wird nicht angegriffen. du darfst selbstverständlich in ein nicht kaskoversichertes land fahren. du bist nur nicht kaskoversichert. mehr nicht. außerdem ist es oft auch möglich ein bestimmtes land, wenn der vn z.b. aus diesem kommt, auch mit einzuschließen. dies kann u.u. gegen mehrbeitrag oder auch ohne mehrbeitrag geschehen. mit den leuten reden hilft manchmal.
mit dem geschäftsplan hat die annahmepolitik in der kasko nichts zu tun. hier können nur generelle sachen geklärt werden (bsp.: taxen oder selbstfahrer vermiet-kfz werden generll auch in kh nicht abgesichert, da diese risiken der geschäftsplan nicht vorsieht).
wie ihr alle wißt besteht in der kasko kein kontrahierungszwang, d.h. der vr kann sich die kasko selber zurechtstricken (abweichender geltungsbereich, besondere sb für diebstahlrisiko o.ä.).
übrigens ist ein 5er definitiv kein höherwertigess kfz. und 30000 für ein wohnmobil ist auch ein bissl mikrig. wie ihr auf die beispiele gekommen seit, ist mir schleierhaft. haben nichts mir höherwertigen kfz zu tun. vielleicht wurde dies nur durch die sonderausstattung noch ein bißchen teurer?
ich will hier im endeffekt keine grundsatzdiskussion lostreten. nur ab und zu sollten auch im internet die respektierungsgrundsätze unter den vr und maklern beachtet werden. ihr wißt ich arbeite bei dem verein und manche äußerung faß ich als persönliche beleidigung auf. weil es dann nämlich gegen meine beratungsqualität geht. den schuh zieht weder ich noch irgendeiner meiner kollegen an und über preise müssen wir uns nicht streiten. die kennt ihr sicher selber am besten.
cu snakeshit
Hi Snake,
kurz: ich wusste es bisher nicht so, dass du bei der HUK angestellt bist. Dennoch meine Ausführungen zu deinen Aussagen.
wie ihr wißt existieren im kfz-bereich außer vvg und pflvg
keine gesetzlichen vorschriften.
Richtig, denn die AKB kann ja jeder selbst stricken.
§ 2 a (2) AKB regelt definitiv den geltungsbereich. dieser kann in
der kasko auch abweichend von der kh sein. was daran verwerfliches
ist, ist mir ein rätsel. machen andere vr auch so (bsp.: ergo-gruppe).
Soweit ich das aber weiß, findet sich in den AKB der Huk nix dazu. Ich hab eben nochmal nachgelesen. Siehe da, keine Einschränkung und da Tschechien zu Europa gehört…
die reisefreiheit wird nicht angegriffen. du darfst
selbstverständlich in ein nicht kaskoversichertes land fahren.
Ja, nur habe ich dann bei jedwelchen Schäden keinerlei Versicherungsschutz und ein Ausschluss stellt eine andere Schwere dar, wie ein Mehrbeitrag.
du bist nur nicht kaskoversichert. mehr nicht.
Das kann im Schadenfall ausreichen. 
außerdem ist es oft auch möglich ein bestimmtes land, wenn der vn
z.b. aus
diesem kommt, auch mit einzuschließen. dies kann u.u. gegen
mehrbeitrag oder auch ohne mehrbeitrag geschehen. mit den
leuten reden hilft manchmal.
Mag sein. Mehr dazu gleich.
mit dem geschäftsplan hat die annahmepolitik in der kasko
nichts zu tun. hier können nur generelle sachen geklärt werden
(bsp.: taxen oder selbstfahrer vermiet-kfz werden generll auch
in kh nicht abgesichert, da diese risiken der geschäftsplan
nicht vorsieht).
Eben. Und der Geschäftsplan müsste auch Regelungen zum Geltungsbereich bei hochwertigen Fahrzeugen beinhalten. Annahmepolitik ist eben auch Bereich des Geschäftsplanes. Eigentlich jedenfalls.
wie ihr alle wißt besteht in der kasko kein
kontrahierungszwang, d.h. der vr kann sich die kasko selber
zurechtstricken (abweichender geltungsbereich, besondere sb
für diebstahlrisiko o.ä.).
Richtig. Abweichender Geltungsbereich gibt es aber in den AKB bei der HUk nicht, das heißt hier finden individuelle Vertrags- und Nebenabreden statt.
übrigens ist ein 5er definitiv kein höherwertigess kfz. und
30000 für ein wohnmobil ist auch ein bissl mikrig. wie ihr auf
die beispiele gekommen seit, ist mir schleierhaft. haben
nichts mir höherwertigen kfz zu tun. vielleicht wurde dies nur
durch die sonderausstattung noch ein bißchen teurer?
Weil ich das mit dem Wohnmobil definitiv weiß. Der Kunde hat nur seine PKW’s bisher bei der HUK versichert und den Rest über uns. Nun hat er auch alle Fahrzeuge über uns versichert. Im Einzelfall mag die Grenze auch höher liegen.
Wenn du aber Neukunde (keine weiteren Verträge) bist, dann bekommst du z.B. bei einem 40.000 € Wohnmobil nur erhöhte Selbstbehalte. Selbst in TK nur mit 500 €. Das weiß ich, weil ich es für einen Kunden prüfen sollte.
Gruß
Marco
Hi Marco
nur noch kurz was hier zu:
§ 2 a (2) AKB regelt definitiv den geltungsbereich. dieser kann in
der kasko auch abweichend von der kh sein. was daran verwerfliches
ist, ist mir ein rätsel. machen andere vr auch so (bsp.: ergo-gruppe).Soweit ich das aber weiß, findet sich in den AKB der Huk nix
dazu. Ich hab eben nochmal nachgelesen. Siehe da, keine
Einschränkung und da Tschechien zu Europa gehört…
akb findet ihr hier: http://www.huk24.de/pdf/kfz/HUK6114P.pdf
§ 2 a (2) „…In der KH kann eine Erweiterung, in der FV, IU sowie Schutzbrief können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereiches vorgenommen werden…“
heißt für mich: Es sind Abweichungen zu Gunsten aber auch zu Ungunsten des Kunden möglich.
alles andere wurde bereits lang und breit erzählt und deine ausführungen sind auch sicherlich richtig und imho auch nachvollziehbar. aber du weist ja wie es in der praxis nun mal läuft.
das mit dem wohnmobil kann ich jetzt aus der ferndiagnose nicht nachvollziehen. ich hätte es ohne erschwerung angenommen, wenn nicht hinweise aus der malusdatei oder irgendsoetwas gekommen wären. sowas kommt öfter mal auch auf den sb bzw. gruppenleiter an. hier wird nätürlich auch die kundenbeziehung herangezogen (mahnverfahren, schadenverlauf, andere verträge u.ä.). pauschlaussagen sond also nicht möglich.
gruß snakeshit
Hallo Snake,
akb findet ihr hier: http://www.huk24.de/pdf/kfz/HUK6114P.pdf
§ 2 a (2) „…In der KH kann eine Erweiterung, in der FV, IU
sowie Schutzbrief können auch sonstige Änderungen des
Geltungsbereiches vorgenommen werden…“
heißt für mich: Es sind Abweichungen zu Gunsten aber auch zu
Ungunsten des Kunden möglich.
Okay… in diesem Punkt hast du Recht. Allerdings würde ich als Makler keinen Versicherer empfehlen, der derartig restriktiv mit einem solchen Risiko umgeht. Wie gesagt, der Kaskoschadeneintritt ist in Tschechien, Ungarn und Polen genauso wahrscheinlich wie in Deutschland. Wer ein Auto klauen will, klaut es. Ich befürworte sogar die Theorie, dass tendenziell dort weniger „Fachleute“ anzutreffen sind, wie in den westlichen Ländern. Da eben dort auch eher „Beute“ anzutreffen ist.
das mit dem wohnmobil kann ich jetzt aus der ferndiagnose
nicht nachvollziehen. ich hätte es ohne erschwerung
angenommen, wenn nicht hinweise aus der malusdatei oder
irgendsoetwas gekommen wären. sowas kommt öfter mal auch auf
den sb bzw. gruppenleiter an. hier wird nätürlich auch die
kundenbeziehung herangezogen (mahnverfahren, schadenverlauf,
andere verträge u.ä.). pauschlaussagen sond also nicht
möglich.
Nunja. Aber selbst dann kostet es noch mehr, wie andere Anbieter.
Der Kunde wollte halt nur einen Vergleich haben. 
Gruß
Marco