ich habe eine Frage. In einem Gutachten über einen Vandalismusschaden (Lack) an einem 11/2 J. alten Fahrzeug wurden mit diesem sogenannten " Neu für Alt" ca. 30% abgezogen.
Nun argumentiert die Versicherung das bei einer neuen Lackierung der Fahrzeugwert höher sei als vorher. Nur Fakt ist das durch diesen Lackschaden er einen Minderwert von über 2000 Euro hat, und das Geld was die Versicherung zahlt weniger ist, somit eine komplette Lackierung nicht möglich ist nur eine Teillackreparatur. Wenn überhaupt eine möglich ist.
Damit wird der aktuelle Wert wieder hergestellt…
Was ist passiert, sprich: eigenverschuldeter Schaden (=Kasko) oder fremdverschuldet (= Haftpflicht des Gegners).
Nähere Beschreibung des Schadens (neben dem Hergang: Schadenbereich etc.; insbesondere auch Zahlen zu Reparaturkosten + Wertminderung + Anteil Lackreparatur) sowie des Fahrzeugs (Typ/Modell).
ein Kaskoschaden da es sich um Vandalismus handelt( jemand ist mit dem Schlüssel ums Auto gegangen) mehrere verschiedene Kratzer mit unterschiedlicher Intensität.
Versicherung (meine) bezahlt, Gutachten sagt.
Ca. 2350
19% Mwst.
30% Neu für alt
250 SB
bleibt ca. 1250 Euro übrig…
Das Auto ist ein US-Import, gibt es so in Deutschland nicht
zu kaufen. Ford Ranger Sport Pick-Up. Das Auto ist nicht gerade klein und die Kratzer sind am ganzen Auto.
Gruß
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(hier § 13(7) der Musterbedingungen; bitte sichte die konkreten Bedingungen Deines Versicherers, dort müsste mehr oder weniger dasselbe zu finden sein).
Eine Wertminderung wird ebenso wie eine Beeinträchtigung in der Optik nicht ersetzt (somit zB auch keine Beilackierung).
Die Zahlen kann ich natürlich nicht prüfen, der Abzug nfa richtet sich in der Höhe insbesondere nach dem generellen Zustand des Fahrzeuges (hier: Lack)