KFZ-Versicherung - Halter und Versicherungsnehmer

Ich bin Versicherungsnehmerin einer KFZ-Versicherung, Halter ist ein Freund. Jetzt möchte ich selber ein Auto auf diese Versicherungspolice anmelden. Meine Frage nun: Wenn der Halter das Fahrzeug behält und nur die Versicherung wechselt und ich als VN ein neues Fahrzeug auf meinen Namen, dann VN und Halter anmelde - geht das. Evtl. würde ich sogar die Versicherung wechselt; quasi ein neues Auto auf meinen Namen mit meinen Prozenten. Ich hoffe, es ist nicht zu durcheinander geschrieben.

Hallo,
also wenn ich dich richtig verstanden habe geht alles was du vor hast. :smile:

Du kündigst zum Jahresende (oder sonstigem Versicherungsablauf) deine bisherige Versicherung. Die Prozente bleiben an dir als Versicherungsnehmer hängen. Dein Freund muss nun seine eigene Prozente nutzen bzw., wenn er selbst noch nie gesammelt hat wieder von vorne beginnen. Du kannst nun ganz einfach deine Prozente auch zu anderen Versicherungen übertragen.

Dein einziges Problem könnte höchstens der Zeitpunkt sein, weil du nur ausserordentlich bei Verkauf des Autos kündigen kannst. Also müsste dein Freund es verkaufen, damit du vor Ablauf der Versicherung raus kommst. :wink:

nicht ganz
Hallo,

ein alter Irrglaube, der sich in den Köpfen festgesetzt hat:

weil du nur ausserordentlich bei Verkauf des Autos kündigen
kannst.

Dem Vers.-Nehmer steht bei Veräußerung kein Kündigungsrecht zu, nur Erwerber und Versicherer können kündigen (wobei eine Fz-Ummeldung auf einen anderen Halter einer Kdg gleichsteht).

Grüße, M

Ich lerne ja immer gerne dazu…
Bin jedoch definitiv sicher, dass wenn das „versicherte Objekt“ in diesem Fall das Auto veräußert wird (also wegfällt) ein ausserordentliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer besteht.

Bei einem Auto wird im Gegensatz zu Wohngebäuden die Versicherung nicht mit veräußert, sodass das mit dem Erwerber nicht stimmt. Ich habe vor kurzem erst selbst ein Auto verkauft und mit der Ummeldung des Autos hat mir die Versicherung von sich aus das Erlöschen des Vertrags erklärt und den Beitrag erstattet.

Wenn ich die Urpsrungsfrage richtig verstehe wird hier kein Auto verkauft, sondern der Halter fährt sein Auto weiter, es soll nur mit den Versicherungen jongliert werden.

Hallo…

wenn beide Autos beim gleichen Versicherungsunternehmen versichert werden, dürfte es kein Problem geben.
Sprechen Sie einfach einmal mit Ihrem Versicherungsvermittler.

Viele Grüße!
Merger

Dem Vers.-Nehmer steht bei Veräußerung kein Kündigungsrecht
zu, nur Erwerber und Versicherer können kündigen (wobei eine
Fz-Ummeldung auf einen anderen Halter einer Kdg gleichsteht).

Eine Haftpflichtversicherung geht grundsätzlich nicht auf den Erwerber über. Somit besteht auch kein Kündigungsrecht des Erwerbers.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung geht grundsätzlich nicht auf den
Erwerber über.

VG René

Du kannst auch dein Auto bei deiner Versicherung an die erste Stelle setzen lassen und das Auto deines Freundes als Zweitwagen laufen lassen. Lass dir ausrechnen, was dann für den 1. und den 2. Wagen zu zahlen ist. Wenn du einen Kleinwagen hast und dein Freund einen dicken Schlitten, ist es vielleicht umgekehrt billiger. Lass dir beide Möglichkeiten ausrechnen.
LG, Hannelore

Ich lerne ja immer gerne dazu…

Das ist gut; lies in den AKB, was dort für den Fall der Veräußerung geregelt ist.

Bin jedoch definitiv sicher, dass wenn das „versicherte
Objekt“ in diesem Fall das Auto veräußert wird (also wegfällt)
ein ausserordentliches Kündigungsrecht für den
Versicherungsnehmer besteht.

… dann stellst Du fest, dass kein Kündigungsrecht besteht. Das ist auch gut so, denn sonst wären täglich mehrere 1000 unversicherte Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs.

Bei einem Auto wird im Gegensatz zu Wohngebäuden die
Versicherung nicht mit veräußert, sodass das mit dem Erwerber
nicht stimmt.

Die Vorschriften zur Sachversicherung (§§95 - 98 VVG) gelten analog, siehe VVG § 122.

mit der Ummeldung des Autos

Das ist der springende Punkt, s. mein Ursprungsposting.

Grüße, M

siehe § 122 VVG - owT
.