KfZ-Versicherung: Halter und Versicherungsnehmer

Hallo,

eigentlich ist die Frage recht einfach: Müssen Halter und KfZ-Versicherungsnehmer eine Person sein?

Die Situation: Ich (23, bislang ohne eigenes Auto) kaufe gerade einen Gebrauchtwagen. Die seit gut drei Jahren stillgelegte Versicherung meines Großvaters soll dazu wieder „aufgetaut“ werden. Wer ist nun der Halter? Wer ist der Besitzer? Welches Straßenverkehrsamt ist zuständig - das meines Wohnsitzes oder das des Wohnsitzes meines Großvaters?

Die Versicherung sagt übrigens, dass

a) die Versicherung noch so lange auf meinen Großvater laufen muss, wie sie stillgelegt war.

b) sie dann zum aktuellen Prozentsatz von meiner Mutter übernommen werden könnte.

Vielen Dank!

Hallo,

eigentlich ist die Frage recht einfach: Müssen Halter und
KfZ-Versicherungsnehmer eine Person sein?

Einfache Antwort: Nein.

Der „abweichende Halter“ kann dich aber unter Umständen teuer zu stehen kommen. ggf. mal prüfen ob nicht dein Großvater weiterhin Versicherungsnehmer bleiben sollte, könnte u. U. günstiger sein.

Die Situation: Ich (23, bislang ohne eigenes Auto) kaufe
gerade einen Gebrauchtwagen. Die seit gut drei Jahren
stillgelegte Versicherung meines Großvaters soll dazu wieder
„aufgetaut“ werden. Wer ist nun der Halter? Wer ist der
Besitzer? Welches Straßenverkehrsamt ist zuständig - das
meines Wohnsitzes oder das des Wohnsitzes meines Großvaters?

Wie lange hast du den Führerschein?

Besitzer ist immer derjenige der den Wagen fährt. Wenn du den Wagen an deinen Freund verleihst, dann ist Dein Freund Besitzer :smile:

zuständiges STVA: Kommt drauf an wer Halter werden soll.

Die Versicherung sagt übrigens, dass

a) die Versicherung noch so lange auf meinen Großvater laufen
muss, wie sie stillgelegt war.

?? Um was handelt es sich? Ruheversicherung? Oder wurde der letzte Wagen deines Großvaters damals verkauft bzw. endgültig abgemeldet?

b) sie dann zum aktuellen Prozentsatz von meiner Mutter
übernommen werden könnte.

viele Versicherer machen es tatsächlich nicht mit über den ersten Grad hinaus zu übertragen. Evtl. mal bei anderem Versicherer anfragen.

Vielen Dank!

Hallo,

Besitzer ist immer derjenige der den Wagen fährt.

Also Besitzer ist immer der, dem der, die, das gehört.

Im Falle eines Autos halt der Fahrzeughalter, wobei es sich hier wahrscheinlich um Beamtendeutsch handelt.

cu

nein, nicht richtig…

Also Besitzer ist immer der, dem der, die, das gehört.

Im Falle eines Autos halt der Fahrzeughalter, wobei es sich
hier wahrscheinlich um Beamtendeutsch handelt.

cu

der Besitzer hat lediglich die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Das geht hier ein wenig am Thema vorbei und ist auch nicht mei Fachgebiet, aber Eigentümer ist in diesem Fall der Fahrzeughalter. Der Besitzer (aus juristischer Sicht) kann aber ohne weiteres jederzeit wechseln - wenn das Auto geklaut wird ist für den Moment halt der Dieb der Besitzer. Ich meine das ist auch im BGB geregelt… meine ich aber auch nur.

Einfache Antwort: Nein.

Okay…

Der „abweichende Halter“ kann dich aber unter Umständen teuer
zu stehen kommen. ggf. mal prüfen ob nicht dein Großvater
weiterhin Versicherungsnehmer bleiben sollte, könnte u. U.
günstiger sein.

Das heißt: wenn jemand anders (z.B. meine Mutter) die Versicherung übernimmt, wird sie hochgestuft. Meinst du das?

Wie lange hast du den Führerschein?

Über sieben Jahre, knapp sechs Jahre eine Fahrerlaubnis in Deutschland.

?? Um was handelt es sich? Ruheversicherung? Oder wurde der
letzte Wagen deines Großvaters damals verkauft bzw. endgültig
abgemeldet?

Das letzte Auto wurde abgemeldet, seitdem ruht die Versicherung (für einen geringen Jahresbeitrag bleibt sie mit den Prozenten erhalten und kann wieder aktiviert werden).

Danke für deine Antworten!

Einfache Antwort: Nein.

Okay…

Der „abweichende Halter“ kann dich aber unter Umständen teuer
zu stehen kommen. ggf. mal prüfen ob nicht dein Großvater
weiterhin Versicherungsnehmer bleiben sollte, könnte u. U.
günstiger sein.

Das heißt: wenn jemand anders (z.B. meine Mutter) die
Versicherung übernimmt, wird sie hochgestuft. Meinst du das?

nein, das meine ich nicht. Der abweichende Halter macht die Sache ggf. teurer.

Wie lange hast du den Führerschein?

Über sieben Jahre, knapp sechs Jahre eine Fahrerlaubnis in
Deutschland.

du kannst in der regel eh immer nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen wie du auch gefahren bist.

?? Um was handelt es sich? Ruheversicherung? Oder wurde der
letzte Wagen deines Großvaters damals verkauft bzw. endgültig
abgemeldet?

Das letzte Auto wurde abgemeldet, seitdem ruht die
Versicherung (für einen geringen Jahresbeitrag bleibt sie mit
den Prozenten erhalten und kann wieder aktiviert werden).

das hab ich ja noch nie gehört. Um welchen Versicherer handelt es sich?

Hallo

Das letzte Auto wurde abgemeldet, seitdem ruht die
Versicherung (für einen geringen Jahresbeitrag bleibt sie mit
den Prozenten erhalten und kann wieder aktiviert werden).

das hab ich ja noch nie gehört. Um welchen Versicherer handelt
es sich?

ich denke mal das ist eine beitragspflichtige ruheversicherung. sie hat nicht den sinn und zweck den sf zu erhalten. denn das ist kostenlos. aber das kfz hat auf diese art und weise auch über die 18 monate nach stillegung ruheversicherungsschutz.
mfg
snake

Hallo,

eigentlich ist die Frage recht einfach: Müssen Halter und
KfZ-Versicherungsnehmer eine Person sein?

nein, müssen sie nicht. Nur erheben viele Versicherer (VR) Zuschläge, wenn der Abweichende Halter (ABH) nicht die Ehefrau oder ein Werksangehöriger sind. In deinem Fall trifft keines zu, also Zuschlag (aber eben nicht unbedigt bei allen)

Die Situation: Ich (23, bislang ohne eigenes Auto) kaufe
gerade einen Gebrauchtwagen. Die seit gut drei Jahren
stillgelegte Versicherung meines Großvaters soll dazu wieder
„aufgetaut“ werden. Wer ist nun der Halter? Wer ist der
Besitzer? Welches Straßenverkehrsamt ist zuständig - das
meines Wohnsitzes oder das des Wohnsitzes meines Großvaters?

Du wärst in desem Falle der Halter, dein Großvater der Versicherungsnehmer (VN). Das Fahrzeug würde bei der für dich zuständigen Behörde zugelassen werden.

Die Versicherung sagt übrigens, dass

a) die Versicherung noch so lange auf meinen Großvater laufen
muss, wie sie stillgelegt war.

hmmm

b) sie dann zum aktuellen Prozentsatz von meiner Mutter
übernommen werden könnte.

die Übernahme der Prozente hängt von der dauer des Führerscheinbesitzes deiner Mutter ab. Man macht mit einer SFR Übertragung dem VR glaubhaft, dass nicht dein Großevater sondern deine Mutter ab Ausstellung des FS das Fzg. mehrheiltlich gefahren ist und somit ihr die schadenfreien Jahre zustehen. Aber Achtung! Du erwähnst, dass der Vertrag unterbrochen ist. Die meisten VR machen keien SFR Übertragung bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten (Ausnahmen auch bis 12 Monate)

Vielen Dank!

Gerne
Michael