KFZ-Versicherung - Halterwechsel?

Hallo zusammen,

wir haben unseren Erstwagen verkauft. Dieser war über die Schwiegermutter (ÖD) versichert.
Ich selbst habe vor 4 Jahren unseren Zweitwagen auf mich mit TK versichert.

Frage 1: Kann ich unseren neu zu bestellenden Wagen jetzt auf mich versichern und wird imzuge dessen meine aktuelle SF-Einstufung der Haftpflicht gezogen?

Frage 2: Kann ich unseren Zweitwagen nun über meine Frau versichern, die den SF-Rabatt von ihrer Mutter übertragen bekommt?

Ziel ist es also:
Neuwagen auf mich, der nach 5 Jahren wieder einmal ein KFZ mit Vollkasko versichert, anmelden und günstig versichern. Am Liebsten mit meiner aktuell gültigen SF-Einstufung der Haftpflicht (SF19).
Zweitwagen auf meine Frau (Halter bin aktuell noch ich) mit den SF-Rabatten meiner Schwiegermutter versichern.

Frage 3: Wie stell ich alles so umkompliziert wie nur irgendmöglich an? Oder muss ich für den Versicherungswechsel unseres Zweitwagens einen Halterwechsel auf meine Frau vornehmen?

Vieln Dank vorab!

Hallo,

Frage 1: Kann ich unseren neu zu bestellenden Wagen jetzt auf
mich versichern und wird imzuge dessen meine aktuelle
SF-Einstufung der Haftpflicht gezogen?

Frage 2: Kann ich unseren Zweitwagen nun über meine Frau
versichern, die den SF-Rabatt von ihrer Mutter übertragen
bekommt?

Wenn ich alles richtig verstanden habe kann man folgendes machen:
Das neu hinzukommende Kfz wird mittels Fahrzeugwechsel auf Ihre SF19 versichert (in Haftpflicht und Vollkasko). Der noch verbleibende Zweitwagen wird dann mit der übertragenen SF-Klasse der Schwiegermutter auf Ihre Frau versichert. Ob ein Halterwechsel notwendig ist hängt von der Versicherung ab (bei Eheleuten sollte es aber keine Probleme geben). Anders sieht es eventuell aus, wenn auch die Versicherung gewechselt werden soll (da der Halter sich ja nicht ändert)…

Gruß,
Micha

Hallo,

das sind Fragen, die der beauftragte Makler oder Vertreter leicht beantworten kann.

Tatsache ist, dass SF-Rabatte 7 Jahre erhalten bleiben. Ein Teilkasko-Rabatt gibt es nicht, der liegt immer bei 100 %. Wenn man noch nie eine Vollkaskoversicherung hatte, dann ist es in der Tat so, dass die Prozente der Haftpflicht einfach kopiert werden. Aber Vorsicht: Verlässt man dann den Versicherer, bei dem das geschieht, bekommt man nur den Rabatt mit, den man sich auch selbst erfahren hat.
Bsp.: Kündigung und Wechsel nach 4 Jahren. Dann bekommt man nicht die SF-23 mit, die bis dahin erreicht ist, sondern nur die SF-4, da man 4 Jahre die reelle Vollkasko hatte! Ein wichtiger Punkt.

Ansonsten alles so machen, wie beschrieben, das funktioniert!!

Gruß

Alexander Haid

Hallo,

ziemlich verwirrend…

Sie oder auch Ihre Frau kann die Rabatte übernehmen von der Mutter. Aber der ÖD-Bonus entfällt wenn Sie nicht auch im ÖD sind.

Man kann immer nur so viele %e übernehmen wie man auch selbst hätte lt. Führerschein fahren können.

Welche Variante die beste ist müssen Sie selbst in Erfahrung bringen…

Wenn Sie einen vernünftigen Vers.-Vermittler haben macht der das für Sie und Sie müssen sich dann nicht hier im Netz rumschlagen…

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung!!!
www.versicherungen4u.de

Gruß Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo,
das ist alles möglich. Ist es denn bei beiden KFZ die selbe Versicherung? Dann geht das bestimmt. Billiger ist es allerdings immer, wenn VN und Halter die selbe Person ist!
LG

Hallo,

Erstfahrzeug neu versichern und Rabatt vom alten Vertrag holen.

Wenn der Rabatt von der Mutter auf Ihre Frau übertragen werden soll, muss Ihre Frau auch Halterin werden, da sonst keine Übertragung möglich ist.

Ansonsten einfachen einen Änderungsantrag bei der alten Versicherung auf den Namen Ihrer Mutter aufnehmen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

zu Frage 1: Ja (dann ist aber zu klären, mit welchem SFR der bish. Wagen eingestuft wird).

zu Frage 2: Ja, bei vielen Gesellschaften geht das. Im Einzelnen ist es sinnvoll, dies vorab mit dem Versicherer zu klären, bei dem die Vers. abgeschl. werden soll.

zu Frage 3: Man beauftrage einen Vers.-Makler der sich mit so was auskennt…

VG Jens
www.jens-sternberg.de