Kfz-Versicherung IMMER zum 31.12. kündbar?

Hallo,

eine Person hat zum 03.06.08 eine Kfz-Versicherung abgeschlossen. Diese hat er zum 31.12.08 gekündigt.

Jetzt erhält die Person eine Kündigungsbestätigung zum 02.06.09.

Ist das rechtens?
Ist die Kfz-Versicherung nicht IMMER bis zum 31.12. eines jeden Jahres kündbar?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Jetzt erhält die Person eine Kündigungsbestätigung zum 02.06.09.

Ist doch in Ordnung.

Ist das rechtens?

ja.

Ist die Kfz-Versicherung nicht IMMER bis zum 31.12. eines jeden Jahres kündbar?

Sie ist immer nach einem Jahr kündbar.

Hallo,

Servus,

Ist das rechtens?
Ist die Kfz-Versicherung nicht IMMER bis zum 31.12. eines
jeden Jahres kündbar?

Ja, aber erst nach Ablauf von 1 Jahr.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Bitte

Schöne Grüße

Auch

Hallo

Ist das rechtens?
Ist die Kfz-Versicherung nicht IMMER bis zum 31.12. eines
jeden Jahres kündbar?

Ja, aber erst nach Ablauf von 1 Jahr.

falsch!
siehe direct line, lkw, kräder, fahrzeuge mit saisonkennzeichen usw.
dort sind auch abläufe unterm jahr möglich.

snake

Hallo

Ist das rechtens?
Ist die Kfz-Versicherung nicht IMMER bis zum 31.12. eines
jeden Jahres kündbar?

Ja, aber erst nach Ablauf von 1 Jahr.

falsch!

Doch, wir reden von einer normalen KFZ-Versicherung. Nicht von saison- oder kurzzeitzugelassenen Fahrzeugen.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen reichen aber aus.

siehe direct line, lkw, kräder, fahrzeuge mit
saisonkennzeichen usw.
dort sind auch abläufe unterm jahr möglich.

Jaja, auch Mofas Roller und Krankenfahrstühle…

snake

Peter

NEiN, nicht iMMER

Hallo,

eine Person hat zum 03.06.08 eine Kfz-Versicherung
abgeschlossen. Diese hat er zum 31.12.08 gekündigt.

Jetzt erhält die Person eine Kündigungsbestätigung zum
02.06.09.

Ist das rechtens?
Ist die Kfz-Versicherung nicht IMMER bis zum 31.12. eines
jeden Jahres kündbar?

Bitte um eure Antworten.

Laufzeit der Versicherung beachten!!!
Grds. werden Kfz-Versicherungen bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen.
ABER:
Will der Berater sich seine Prov. sichern, ändert er das Enddatum der Versicherung so, dass 12 komp. Monate versichert sind. Daher der o.a. Fall Begin: 03.06.2008 Ende 03.06.2009 = Laufzeit 1 Jahr
Wurde der Vertrag wie eben beschrieben ausgefertigt, ist das rechtens und die Kündigung wird wie oben beschrieben bestätigt.

Hab immer gedacht, dass hier Fachleute Ihre Statements abgeben :wink:

Widerspruch,

es gibt genug VR die unterjährige Hauptfälligkeit haben. Muß nicht immer der 1.1.sein!

Grüße
Mike

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Hallo,

Vers.-Beginn und -ende richten sich nach dem Vertrag, so wie Du ihn abgeschlossen hast… ein Blick in den Versicherungsschein hilft da weiter, hier im Forum wird Dir niemand etwas konkretes zu DEINEM Vertrag sagen können.

Einzige Besonderheit in der Kfz-Vers. ist, dass eine längere Laufzeit als 1 Jahr nicht vereinbart werden kann.

Sinnvollerweise legt man die Hauptfälligkeit trotzdem auf den 01.01., um möglichst früh die SF-Umstufung zu erhalten, die sich nämlich nach KALENDERjahren richtet.

Ich vermue mal, Du bist bei einem Direktversicherer… ?!

Grüße, M