Hallo Natalie,
leider ist es nicht mehr möglich das Fahrzeug am Zweitwohnsitz anzumelden, sondern nur noch am Hauptwohnsitz. Die Zulassungsverordnung (FZV §6 in Verbindung mit §46) wurde am 01.07.2007 geändert:
§ 6 Antrag auf Zulassung
(1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen…
§ 46 Zuständigkeiten
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, …
Deshalb müsstest du das Fahrzeug auf deine Mutter zulassen, ist möglich, könnte aber die Versicherung teurer machen (Zuschlag für die Halterabweichung).
Das eigentliche Problem ist aber, dass das Fahrzeug sich dauerhaft in Österreich befindet und daher werden die österreichischen Behörden verlangen, das du es auch dort anmeldest.
Probieren kannst du es, aber ein deutsches Kennzeichen fällt nun mal schnell auf 
Gruß Peter