A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt,
erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf
die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
Also „grüne Karte“ von deiner Versicherung besorgen, in der Marokko „freigeschaltet“ ist.
nicht nötig
tach
du brauchst keine versicherungskarte für marokko, da du ja nicht in marokko einreist. der hafen ist gleichzusetzen mit einem transitbereich im flughafen. erst bei der ausfahrt aus den hafen würde die karte - wenn überhaupt - kontrolliert.
mein persönlicher tipp aus erfahrungswerten heraus: halte in tanger deinen wagen im auge. es kommt oft vor, dass haschisch von aussen am wagen angebracht wird, dass dann in spanien wieder an sich genommen wird!