Kfz-Versicherung kündigen

Sachverhalt:

Ein Ehepartner (Ehefrau) besitzt ein Fahrzeug, welches auch auf ihn zugelassen und von ihm versichert ist. Leider wurde versäumt, die Versicherung zu kündigen, da der Ehemann einen wesentlich günstigeren Versicherungstarif bekommen würde.

Nun zur hypothetischen Frage:

Ist es möglich das Auto während der laufenden Versicherungsjahres auf den Ehemann an-/ umzumelden damit er es anschließend selbst versichern kann?

Hallo.

Wenn sich sowohl der Halter als auch der Versicherungsnehmer ändert dann ja.

Hat der bessere Preis evtl. was mit einem besseren Schadenfreiheitsrabatt zu tun? Diesen könnte man nämlich auch während der Laufzeit auf den Vertrag der Frau übertragen.

Viele Grüße aus dem Saarland
Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen/Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarland.de

Sachverhalt:

Ein Ehepartner (Ehefrau) besitzt ein Fahrzeug, welches auch
auf ihn zugelassen und von ihm versichert ist.

Zur Klarheit: VN + Fahrzeughalter ist die Ehefrau ?

Leider wurde
versäumt, die Versicherung zu kündigen, da der Ehemann einen
wesentlich günstigeren Versicherungstarif bekommen würde.

Nun zur hypothetischen Frage:

Ist es möglich das Auto während der laufenden
Versicherungsjahres auf den Ehemann an-/ umzumelden damit er
es anschließend selbst versichern kann?

Möglich ist dies schon.
Nur bitte beachten, dass hier vermutlich der Schadensfreiheitsrabatt dann auf den Ehemann übertragen werden muss.
Und dafür ist maßgebend wann der Ehemann seinen Führerschein gemacht hat.

Gruß Merger

Hallo und danke für die Antworten!

Versicherungsnehmer UND Halter UND Eigentümer sind in diesem Beispiel die Ehefrau. Der Ehemann soll Versicherungsnehmer werden. Wie man aus den Antworten entnehmen kann müsste der Ehemann scheinbar auch Halter werden. Der Wechsel könnte darin begründet liegen, dass der Ehemann Beamter ist und somit eine wesentlich günstigere Versicherung abschließen könnte.

Hallo und danke für die Antworten!

Versicherungsnehmer UND Halter UND Eigentümer sind in diesem
Beispiel die Ehefrau. Der Ehemann soll Versicherungsnehmer
werden. Wie man aus den Antworten entnehmen kann müsste der
Ehemann scheinbar auch Halter werden.

Richtig!

Der Wechsel könnte darin
begründet liegen, dass der Ehemann Beamter ist und somit eine
wesentlich günstigere Versicherung abschließen könnte.

Kann man so pauschal nicht sagen, denn es spielen auch noch andere Merkmal eine Rolle wie z.B.: Geburtsdatum, Führerscheindatum,

Gruß Merger

Hallo und danke für die Antwort!

Nein, es hat damit zu tun, dass der Ehemann Beamter sein könnte und somit einen günstigeren Versicherungsvertrag erhalten würde.

Das ist richtig, pauschal kann man das nicht sagen. In diesem hypothetischen Beispiel ist es allerdings so, dass der Ehemann, der Beamter ist, einen niedrigeren SF hat, weniger Unfälle zu verzeichnen, die längere Fahrpraxis hat und älter ist.

Aber hier geht es ja um die Frage, ob man das Fahrzeug der Ehefrau ohne Weiteres auf den Ehemann zulassen kann um aus der (teuren) Versicherung der Ehefrau herauszukommen?

Das ist richtig, pauschal kann man das nicht sagen. In diesem
hypothetischen Beispiel ist es allerdings so, dass der
Ehemann, der Beamter ist, einen niedrigeren SF hat, weniger
Unfälle zu verzeichnen, die längere Fahrpraxis hat und älter
ist.

Und was besagt dies jetzt wenn es so wäre ?
Dass die Versicherung evt. teurer werden könnte,
da ja ein niedrigerer SF vorliegt.

Aber hier geht es ja um die Frage, ob man das Fahrzeug der
Ehefrau ohne Weiteres auf den Ehemann zulassen kann um aus der
(teuren) Versicherung der Ehefrau herauszukommen?

oh… wie kommts … hat man zu tief in die Glaskugel geschaut ?

Schade, aber das Gelesene zu verstehen und darauf konstruktive Antworten zu erstellen scheint eben nicht jedermanns Sache zu sein auch nicht, wenn sie von Vertretern der Axa-Versicherung erstellt werden.

Auf Nicht-Wiedersehen :wink:

Mein lieber Wollbart,

eine ganz einfache Frage - bist Du Hellseher oder evt. mit dem Fragesteller verwandt ?

Ich hoffe diese kannst Du zumindest beantworten.

Wenn man Unsinn in einem Forum schreibt, kann man keine andere Antwort erwarten.

Du schriebst, dass der Ehemann in einer niedrigeren SF (Schadensfreiheitsrabattstufe) ist.

Extra für dich eine Erklärung dazu:

SF 25 = 30 %

SF 10 (niedriger) = 45 %

Aber vielleicht denken manche Beamte anders:
sie denken an eine höhere SF-Einstufung - schreiben dafür aber niedriger.

Gruß Merger

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…In diesem hypothetischen Beispiel ist es allerdings so, dass der
Ehemann, der Beamter ist, einen niedrigeren SF hat, weniger
Unfälle zu verzeichnen, die längere Fahrpraxis hat und älter
ist.

Das habe ich im UP wohl überlesen.

Schade, aber das Gelesene zu verstehen und darauf konstruktive Antworten zu erstellen scheint eben nicht jedermanns Sache zu sein …

Stimmt…