KFZ-Versicherung kürzt den Kostenvoranschlag

Die Versicherung des Unfallverursachers hat den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt für die Repa meines KFZ von ca. 1200,- auf 800,- € gekürzt und mir eine Werkstatt genannt, die den Schaden dafür reparieren würde. Diese Werkstatt hat das Fahrzeug jedoch nie gesehen und ich will dort auch nicht reparieren lassen.
Ich wollte das Geld und in meiner Werkstatt selbst den Auftrag erteilen.
Darf die Versicherung kürzen bzw. mir eine Werkstatt vorschreiben?

Nein, sie darf nicht so ohne Weiteres kürzen.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Reparatur(kosten) in einer markenbezogenen Fachwerkstatt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Am besten einen Anwalt nehmen.

Darf die Versicherung kürzen bzw. mir eine Werkstatt vorschreiben?

Kürzen ggf. ja, Werkstatt vorschreiben nein