Kfz-Versicherung meldet fälschlicherweise Wagen ab

Folgender Fall:
X kauft einen Gebrauchtwagen, erhält von seiner Versicherung eine EVB-Nummer und meldet ihn auf seinen Namen bei der örtlichen Zulassungsstelle an.

Dann unterschreibt er zeitnah einen Versicherungsantrag bei einer Außendienstmitarbeiterin dieser Versicherung.

Dieser Antrag wird über mehrere Wochen nicht an die Regionaldirektion der Versicherung weitergereicht (Außendienstmitarbeiterin im Urlaub, krank, verschollen).

Nach mehreren Wochen meldet sich die Stadt mit einem Bescheid, der Wagen sei aufgrund des nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutzes abzumelden / stillzulegen. Die Versicherung hat nach Ablauf des Antragszeitraums nach Übermittlung der EVB-Nummer der Zulassungsstelle gemeldet, dass keine Versicherung abgeschlossen wurde.

X schreibt einen Widerspruch an die Stadt, da er den Antrag ja längst unterschrieben hat, nimmt darüber hinaus Kontakt zu seiner Versicherung auf. Klärung wird versprochen.

Wenige Tage später erhält seinen Versicherungsschein von der Regionaldirektion der Versicherung. Aber auch ein Schreiben von der Stadt: Versicherung bestehe jetzt, aber entstandene Kosten (35 Euro) seien von X trotzdem zu tragen. Ansonsten Verweis ans Gericht zur Klärung des Widerspruchs.

Frage: Wer muss zahlen? Doch wohl die Versicherung für ihr Versäumnis (bzw das Ihrer Außendienstmitarbeiterin)? Aber wie am besten vorgehen, ohne Gefahr zu laufen, doch selbst zahlen zu müssen?

Vielen Dank für alle Anregungen!

Hallo Grußloser!

Folgender Fall:
X kauft einen Gebrauchtwagen, erhält von seiner Versicherung
eine EVB-Nummer und meldet ihn auf seinen Namen bei der
örtlichen Zulassungsstelle an.

Dann unterschreibt er zeitnah einen Versicherungsantrag bei
einer Außendienstmitarbeiterin dieser Versicherung.

Dieser Antrag wird über mehrere Wochen nicht an die
Regionaldirektion der Versicherung weitergereicht
(Außendienstmitarbeiterin im Urlaub, krank, verschollen).

Nach mehreren Wochen meldet sich die Stadt mit einem Bescheid,
der Wagen sei aufgrund des nicht mehr vorhandenen
Versicherungsschutzes abzumelden / stillzulegen. Die
Versicherung hat nach Ablauf des Antragszeitraums nach
Übermittlung der EVB-Nummer der Zulassungsstelle gemeldet,
dass keine Versicherung abgeschlossen wurde.

Bevor eine Versicherung bei der Zulassungsstelle die Zwangsabmeldung beantragt, schreibt sie zuerst einmal den Fahrzeughalter an.

X schreibt einen Widerspruch an die Stadt, da er den Antrag ja
längst unterschrieben hat, nimmt darüber hinaus Kontakt zu
seiner Versicherung auf. Klärung wird versprochen.

Wenige Tage später erhält seinen Versicherungsschein von der
Regionaldirektion der Versicherung. Aber auch ein Schreiben
von der Stadt: Versicherung bestehe jetzt, aber entstandene
Kosten (35 Euro) seien von X trotzdem zu tragen. Ansonsten
Verweis ans Gericht zur Klärung des Widerspruchs.

Die Vorgehensweise der Zulassungsstelle ist korrekt.
Also schnellstens die Gebühren zahlen.

Frage: Wer muss zahlen? Doch wohl die Versicherung für ihr
Versäumnis (bzw das Ihrer Außendienstmitarbeiterin)? Aber wie
am besten vorgehen, ohne Gefahr zu laufen, doch selbst zahlen
zu müssen?

Man sollte den Versicherungsvermittler kontaktieren und ihn darauf hinweisen, dass die Schuld bei der Versicherung bzw. an ihm liegt und die Kosten daher übernommen werden sollten.
Wenn er es ablehnt, sofort Kontakt zum Versicherer mit einer Beschwerde über den Vermittler.

Vielen Dank für alle Anregungen!

Gruß Merger

Bevor eine Versicherung bei der Zulassungsstelle die
Zwangsabmeldung beantragt, schreibt sie zuerst einmal den
Fahrzeughalter an.

Hi,

das habe ich schon anders erlebt: Versicherung abgeschlossen, Versicherungsschein bekommen, Versicherung wurde durch Lastschrift bezahlt. Monate später ein Schreiben der Zulassungsstelle Kfz wäre nicht versichert.

Aus irgendwelchen Gründen konnte das Kfz bei der Versicherung nicht zugeordnet werden.

Man sollte den Versicherungsvermittler kontaktieren und ihn
darauf hinweisen, dass die Schuld bei der Versicherung bzw. an
ihm liegt und die Kosten daher übernommen werden sollten.
Wenn er es ablehnt, sofort Kontakt zum Versicherer mit einer
Beschwerde über den Vermittler.

Die hat damals ohne Murren bezahlt.

Gruß
Tina