kurze Frage, und zwar:
wenn Person A eine KFZ-Versicherung als Vers.nehmer
besitzt und Person B bei diesem Vertrag als abweichender Halter
drin steht, kann ich dann den Vertrag ganz einfach zum Jahresende
kündigen und beim neuen Versicherer direkt auf den abw.Halter
mit ihm ebenso als Vers.nehmer versichern (natürlich mit Rabatt-
übertragung)(also Person B)
oder reicht es sogar aus, dass man der Versicherung mitteilt,
dass zukünftig der abw.Halter (Pers.B)auch der Vers.nehmer sein soll,
und es nur zu einer Neuaustellung eines Nachtrages kommt?
wenn Person A eine KFZ-Versicherung als Vers.nehmer
besitzt und Person B bei diesem Vertrag als abweichender
Halter drin steht, kann ich dann den Vertrag ganz einfach zum
Jahresende kündigen
Hierbei handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung. Der VN kann den Vertrag somit ganz normal kündigen.
und beim neuen Versicherer direkt auf den abw.Halter
mit ihm ebenso als Vers.nehmer versichern (natürlich mit
Rabattübertragung)(also Person B)
Den neuen Vertrag muss Person B abschließen. Problematisch könnte es unter Umständen mit der Rabattübertragung sein (z.B. wenn ein 20 jähriger SF 25 erhalten soll).
oder reicht es sogar aus, dass man der Versicherung mitteilt,
dass zukünftig der abw.Halter (Pers.B)auch der Vers.nehmer
sein soll, und es nur zu einer Neuaustellung eines Nachtrages kommt?
Grundsätzlich dürfte der VR keine Probleme machen. Es handelt sich jedoch immer um einen neuen Vertrag (s.o.).
Hierbei handelt es sich um eine Versicherung für fremde
Rechnung. Der VN kann den Vertrag somit ganz normal kündigen.
Hallo Knipser,
der Halter ist in der KH mitversicherte Person; per Definition in den AKB, nicht mehr, nicht weniger.
Aus der Kaskoversicherung kann der Halter keine Ansprüche geltend machen, unabhängig davon, ob er im Besitz des V-Scheines ist.
Vielleicht einfach mal kurz und sachlich antworten, statt immer irgendwelche Schlagworte in den Raum werfen…?!