KFZ Versicherung nach Diebstall

Hallo zusammen.
Ich habe ein sehr grosses Problem. Mir wurde mein Motorrad vom eigenen Grundstück gestohlen. Da es noch nicht zugelassen war, weiß ich jetzt nicht ob sie auch versichert war. Es wurde ein Antrag auf Versicherung gestellt. Ich habe den ausgefüllten Antrag von der Versicherung zurück bekommen(Durchschrift für eigene Unterlagen). Nächstes Problem die weiße Karte ist mir abhanden gekommen und auf den Antrag war angekreutzt: „Versichrungsschutz beginnt mit Tag der Zulassung“.
Wer kann mir sagen ob ich versichert bin?
Noch eine Frage: Würde die Gebäudeversicherung etwas zahlen (eigenes Grundstück)? Es handelt sich bei dem Motorrad um eine Vollcrossmaschine mit Strassenzulassung. Als Sportgerät würde ich sie ja nicht zulassen und hätte dann auch keine KFZ Versicherung.

Hallo,

da wirst du wohl leer ausgehen. Anders wäre es, wenn du das Motorrad immer zu einem wiederkehrenden Zeitpunkt abmelden würdest und mit dem Versicherer eine Ruheversicherung vereinbart hättest. Aber selbst dann bestünde Versicherungsschutz in den meisten Fällen nur, wenn das Fahrzeug in einer Garage (o.ä.) untergestellt wäre.

Auch die Gebäudeversicherung hat damit nichts zu tun, zum einen ist ein Krad kein Gebäudebestandteil, zum anderen ist in dr Gebäudeversicherung i.d.R. kein Dienstahl versichert (dies nur als ganz banale Erklärungen).

Gru´ß
Michael

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Hallo,

Antrag auf Versicherung gestellt. Ich habe den ausgefüllten
Antrag von der Versicherung zurück bekommen(Durchschrift für
eigene Unterlagen).

Hast Du Teil- oder Vollkasko beantragt ? Wenn nicht, ist das Mottorrad auch nicht gegen Diebstahl versichert. Wenn Du Kaskoversicherung beantragt hast, hängt es davon ab, ob „Vorläufige Deckung zur Kaskoversicherung“ angekreuzt ist und ob Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.

„Versichrungsschutz beginnt mit Tag der Zulassung“.

Das bezieht sich auf die Haftpflicht.

Wer kann mir sagen ob ich versichert bin?

Jemand, der Deinen Antrag sieht und sich mit sowas auskennt. Auf jeden Fall die Versicherungsgesellschaft.

Noch eine Frage: Würde die Gebäudeversicherung etwas zahlen
(eigenes Grundstück)?

Was hat die bitteschön mit Deinem Mottorrad zu tun ? Eine Gebäudeversicherung versichert Gebäude. Kraftfahrzeuge sind für sich zu versichern, für die kommt keine andere Versicherung auf.

Auch die Gebäudeversicherung hat damit nichts zu tun, zum
einen ist ein Krad kein Gebäudebestandteil, zum anderen ist in
dr Gebäudeversicherung i.d.R. kein Dienstahl versichert (dies
nur als ganz banale Erklärungen).

Fahrräder und andere Sachen die auf dem Grundstück stehen sind doch auch versichert. Und das Motorrad gilt dann doch auch als „Sportgerät“.

Fahrräder und andere Sachen die auf dem Grundstück stehen sind
doch auch versichert. Und das Motorrad gilt dann doch auch als
„Sportgerät“.

Nein!

1.) Ist eine Motorrad ein Kraftfahrzeug und allein deshalb schon nicht mitversichert.

2.) Ist für die anderen genannte Sachen der Abstellort maßgeblich und beim Fahrrad auch die Frage, ob die Fahrradklausel mit eingeschlossen ist. Das Surfbrett um Garten ist bspw. nicht versichert.

Fahrräder und andere Sachen die auf dem Grundstück stehen sind

Aber nicht in der Gebäudeversicherung! Was Du meinst ist die Hausrat und dazu müssen die versicherten Gegenstände unter Verschluß stehen (Ausnahme: Fahrrad).

Vielen Dank an alle werde sehen was dabei raus kommt.
Vielen Dank auch an die, die jetzt eine KDX 250 besitzen. Ich grüße euch.

Vielen Dank auch an die, die jetzt eine KDX 250 besitzen. Ich
grüße euch.

Ich hoffe die befinden sich nicht hier im Forum :wink: