Hallo Forumsteilnehmer, Fachleute und Kenner.
Meine Autoversicherung ist mit den „Vorzügen“ öffentlicher Dienst, beschränkte Kilometerleistung pro Jahr und Garagenwagen, abgeschlossen.
Wenn ich nun in Rente gehe, sei es Altersteilzeit, Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, ändert sich ja da was im in den ursprünglichen Vertragsbedingungen.
Muss ich nun meinen Rentenbeginn der Kfz-Versicherung mitteilen?
Danke für Antworten.
MfG
Hans13