KfZ-Versicherung nach Umzug, Ummeldepflicht-Frist?

Ich ziehe am 02.10. vom Land in eine Stadt und melde mich auch zu diesem Tag im Einwohnermeldeamt um. Natürlich kostet mich das mehr KfZ-Versicherungsprämie, und ich wollte bis zum Dezember mit dem Versicherungswechsel warten bis die neuen Prämien für 2002 bekannt werden.

Frage: Ist mein Auto trotz „vergessener Ummeldung“ noch versichert bis Dezember, gibt es da Fristen?

Hallo Alex,
bei der Versicherung musst Du zunächst nichts ummelden. Dein KFZ muss bei der zuständigen Zulassungsstelle zugelassen werden. Diese wiederum teilt den Standortwechsel Deiner Versicherung mit.
Gesetzliche Grundlage für die Ummeldung ist §27Abs.2 StVZO:

Wird der regelmässige Standort des Fahrzeuges für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung vorraussichtlich nur vorrübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.

Wenn Du zwischen den Zeilen liest, weißt Du jetzt ob Du noch bis Dezember warten kannst :wink:
Gruss Sebastian