KFZ Versicherung Pausieren ?

Hallo,

Hallo, Meine KFZ Versicherung läuft bis zum 24.12.2009. Kann ich diese Versicherung einfach kündigen (geht noch) und erst ab 1.1.2010 neu Versichern ?

  • dann ist Schadensfeiheitsklasse geringer
  • Auto steht in der Zeit auf Privatgrundstück

Oder muss das Auto für eine Woche aufwendig stillgelegt oder Abgemeldet werden ?

Danke

Hallo!

Meine KFZ Versicherung läuft bis zum 24.12.2009. Kann
ich diese Versicherung einfach kündigen (geht noch) und erst
ab 1.1.2010 neu Versichern ?

Wie geht das denn? Kfz-Versicherungsverträge laufen grundsätzlich vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres u können deutschlandweit einheitlich bis spätestens 30.11. zum 31.12. gekündigt werden. Einzige Ausnahme bilden veränderte Zulassungen bzw Abmeldungen, zu denen der Versicherungsvertrag beginnt bzw endet.

  • dann ist Schadensfeiheitsklasse geringer

Is sie auch, wenn der Vertag weiterhin besteht. Die „Prozente“ bzw SF-Klassen sinken vo Jahr zu Jahr automatisch, wenn kein Schaden verursacht wird.

  • Auto steht in der Zeit auf Privatgrundstück

Uninteressant, solange es angemeldet is.

Oder muss das Auto für eine Woche aufwendig stillgelegt oder
Abgemeldet werden ?

Eine Abmeldung bis zu 7 Jahre (bis 31.03.2006: 18 Monate) gilt gemeinhin als vorübergehende Stilllegung. Soll das Fahrzeug nach mehr als eben jenen 7 Jahren wieder zugelassen werden, is eine sog. Vollabnahme nach §21 StVZO (ca 80…100 €, je nach Region u Prüfverein [KÜS, TÜV, DEKRA, etc pp]) erforderlich, vorher reicht ne gewöhnliche HU (~ 50…60 €, in die ab 01.01.10 die AU integriert ist).

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,

Kfz-Versicherungsverträge laufen
grundsätzlich vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres…

Nein, nicht grundsätzlich. Es gibt Ausnahmen, wenn auch sehr selten.
In Zukunft wird das sogar öfter passieren, da ein paar Versicherer (ich glaube u.a. die Allianz) auf die Idee gekommen sind, vom Zulassungstag immer jährlich zu rechnen. Die erhoffen sich dadurch vermutlich, dass die Kunden vergessen, rechtzeitig zu kündigen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

das Fahrzeug muss dazu außer Betrieb gesetzt (früher abgemeldet) werden. Zumindest die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, diese bei einem zugelassenen Fzg. nicht zu haben ist eine Straftat!

Irgendwie sehe ich auch keinen großen Sinn, für eine Woche so einen Aufstand zu machen.
Wie schon geschrieben wurde ändert sich an der Rückstufung des SFR überhaupt nichts.

Beste Grüße
Guido

Red halt mal mit deinem neuen Versicherer. Der macht dir für die paar Tage im alten Jahr sicher ein günstiges Angebot. Versicherungen für 5-Tageszulassungen werden einem schließlich auch meist erlassen, wenn das Fahrzeug danach mit dieser Versicherung zugelassen wird.

Und wenn nicht… die paar Tage in der alten SFK machen den Bock auch nicht fett…