KFZ Versicherung / Prozente

Hallo,

Ich bin 28, fahre also seit 10 Jahren Auto. Allerdings, durch eine
dumme Geschichte, hatte ich vor einiger Zeit den Führerschein
verloren für ein Jahr, und mußte den dann neu beantragen, d.h.
Ich hab den Führerschein dann tatsächlich erst 1 1/4 Jahre.

Ich würde gerne wissen, wenn mein Dad mir seine Prozente
(30% glaub ich) überschreiben würde, was bekäm ich dann? Ich hab
gehört es geht da nach der Zeit auf wieviel Prozente ich tatsächlich
kommen könnte, wenn ich solange ich mein Führerschein habe versichert
worden wäre. Da interessiert aber keinen die 10 Jahre, sondern quasi
nur das letzte Jahr und ich hätte nichts vom überschreiben lassen,
oder !?

Zweitens, Wenn ein Freund von mir einen Zweitwagen anmeldet,
sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Halter des Fahrzeugs
ist, er nur Personen über 23 fahren lässt, würde der Zweitwagen
mit 85% anfangen (HUK). Wenn ich den Wagen dann hauptsächlich
fahre, ist das dann legal!? Bzw. kann die Versicherung einem da
Stress machen?

Über 23 bin ich ja nu, in dem Fall interessiert es die nicht wie
lange jemand einen Führerschein hat.

Gibt es noch Versicherungen die den Zweitwagen mit den gleichen
Prozenten wie die Erstwagen versichern!? Ich hatte mal gehört,
es machen welche die aber die Klausel drin haben, das nur der
Versicherungsnehmer damit fahren darf, keiner sonst. Von
andererseite hab ich gehört, das es das so nicht mehr gibt
/geben darf.

Klärt mich mal einer auf. :smile:

Gruß
Mercutio

Hallo Mercutio,
für eine Übertragung der Prozente ist es erheblich wie lange du den Führerschein hast. Bei der Übertragung sollte daher auch ein nachweis über dein FS Entzug beigelgt sein. es wird also der Entzug abgerechnet. Verbleiben also 8 3/4 Jahre. Im bestenfall also max. SF 9 (45%). Beachte bitte auch, wenn dein Vater schon SF 25 hat, das in dem Vertrag ein Rabatretter mit eingebaut sein kann. Also vorab eine unverbindliche Anfrage mit allen Unterlagen beim Versicherer nachfragen.

Zu den Einstufungen auf die gleichen Prozente wie der Erstvertrag hast du schon ganz recht. A soll immer der VN oder Partner den Wagen fahren und B das beide Verträge im Schadenfall hochgestuft werden. Genaue Konstelationen kenne ich nicht. Vielleicht schreiben die anderen ja noch was dazu.

Viele Grüße sendet
Martin

Hallo Mercutio,

Ich bin 28, fahre also seit 10 Jahren Auto. Allerdings, durch
eine
dumme Geschichte, hatte ich vor einiger Zeit den Führerschein
verloren für ein Jahr, und mußte den dann neu beantragen, d.h.
Ich hab den Führerschein dann tatsächlich erst 1 1/4 Jahre.

Ich würde gerne wissen, wenn mein Dad mir seine Prozente
(30% glaub ich) überschreiben würde, was bekäm ich dann? Ich
hab
gehört es geht da nach der Zeit auf wieviel Prozente ich
tatsächlich
kommen könnte, wenn ich solange ich mein Führerschein habe
versichert
worden wäre. Da interessiert aber keinen die 10 Jahre, sondern
quasi
nur das letzte Jahr und ich hätte nichts vom überschreiben
lassen,
oder !?

ich gebe Dir recht. Bei der Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes
wird auch immer eine Kopie des Führerscheines verlangt, in der das Ausstellungsdatum zu ersehen ist und zwar in Deinem Fall vor 1 1/4 Jahren. Danach richtet sich auch bei den meisten Gesellschaften die Einstufung. Was Martin in seiner Antwort mit dem Nachweis der Zeit vor dem Führerscheinentzug meinte, könnte natürlich möglich sein, aber die mir bekannten Gesellschaften handhaben das anders, zumindest die, die ich bisher gefragt habe. Aber bei Martin’s Gesellschaft(LVM) könnte es natürlich möglich sein.
Warum lässt Du das Fahrzeug nicht weiter über Deinen Vater laufen, gegebenenfalls mit abweichender Halterschaft?

Zweitens, Wenn ein Freund von mir einen Zweitwagen anmeldet,
sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Halter des
Fahrzeugs
ist, er nur Personen über 23 fahren lässt, würde der
Zweitwagen
mit 85% anfangen (HUK).

Nicht nur bei HUK.

Wenn ich den Wagen dann hauptsächlich
fahre, ist das dann legal!? Bzw. kann die Versicherung einem
da
Stress machen?

Über 23 bin ich ja nu, in dem Fall interessiert es die nicht
wie
lange jemand einen Führerschein hat.

Die Zweitwagenregelung SF2(85%) haben viele Gesellschaften. In der Regel sind nur Fahrer unter 23 Jahren nicht erlaubt. Jeder andere Führerscheinbesitzer darf fahren. Aber frag vorsichtshalber beim jeweiligen Versicherer nach.

Gibt es noch Versicherungen die den Zweitwagen mit den
gleichen
Prozenten wie die Erstwagen versichern!? Ich hatte mal gehört,
es machen welche die aber die Klausel drin haben, das nur der
Versicherungsnehmer damit fahren darf, keiner sonst. Von
andererseite hab ich gehört, das es das so nicht mehr gibt
/geben darf.

Natürlich darf es sowas geben. Das steht dann in den Tarifbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft. Meines Wissens hatte die Rheinland mit solch einem Tarif angefangen. Ich habe den dann auch dazu genutzt, aber nur bei besonders guten Kunden oder in der Verwandschaft, Fahranfänger mit 30% einzustufen.
In der Zwischenzeit sind die Gesellschaften schlauer geworden und beschränken den Fahrerkreis nur auf Lebenspartner.

Klärt mich mal einer auf. :smile:

Gruß
Ralf

Hallo Martin,

für eine Übertragung der Prozente ist es erheblich wie lange
du den Führerschein hast. Bei der Übertragung sollte daher
auch ein nachweis über dein FS Entzug beigelgt sein. es wird
also der Entzug abgerechnet. Verbleiben also 8 3/4 Jahre. Im
bestenfall also max. SF 9 (45%). Beachte bitte auch, wenn dein
Vater schon SF 25 hat, das in dem Vertrag ein Rabatretter mit
eingebaut sein kann. Also vorab eine unverbindliche Anfrage
mit allen Unterlagen beim Versicherer nachfragen.

handhabt der LVM das wirklich so? Die meisten Gesellschaften interessieren sich überhaupt nicht für die Zeit vor dem Führerscheinentzug.

Zu den Einstufungen auf die gleichen Prozente wie der
Erstvertrag hast du schon ganz recht. A soll immer der VN oder
Partner den Wagen fahren und B das beide Verträge im
Schadenfall hochgestuft werden. Genaue Konstelationen kenne
ich nicht. Vielleicht schreiben die anderen ja noch was dazu.

Das mit der Rückstufung stimmt mit Sicherheit nicht! Es wird immer nur der Vertrag zurückgestuft bei dem der Schaden war.

Gruß
Ralf